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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyotoprotokolls in Deutschland (Nachfrage) (G-SIG: 14012300)

Behandlung der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion zur Klimapolitik (14/6784, 14/6833) durch die Bundesregierung, Emissionsminderungskonzept der Niederlande, Kostenaspekte der CO2-Reduktion nach dem Klimaschutzprogramm, Einschätzung klimapolitischer Aktivitäten multilateraler Organisationen (Weltbank, "Prototype Carbon Fund", EIB usw.), CO2-Reduktionsprojekte im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

12.11.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/698025. 09. 2001

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyotoprotokolls in Deutschland (Nachfrage)

der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kann das Parlament in Kleinen Anfragen von der Bundesregierung Auskunft über „bestimmt bezeichnete Bereiche“ verlangen. Nach herrschender Meinung und Praxis konkretisiert die Kleine Anfrage neben anderen Instrumenten insoweit das Recht des Parlaments, von der Bundesregierung Detailinformationen zu bestimmten politischen Problembereichen zu erhalten. Die Regelfrist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage beträgt vierzehn Tage.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyotoprotokolls in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 14/6833) führt die Bundesregierung aus, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen „in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich“ sei (Antwort auf die Fragen 25 bis 36), „den Rahmen einer Kleinen Anfrage sprenge“ (Frage 45 in Verbindung mit Frage 46) bzw. „im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich sei“ (Frage 50 in Verbindung mit Frage 51). Von der bestehenden Möglichkeit, die Beantwortungsfrist im Benehmen mit dem Fragesteller zu verlängern, hat die Bundesregierung im vorliegenden Fall keinen Gebrauch gemacht, obwohl die Fragesteller angesichts der besonderen Bedeutung des Themas und der gestellten Fragen gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Vorfeld der Anfrage diesbezügliche Bereitschaft signalisiert hatten. Statt dessen wurden überdies insbesondere die Fragen 15, 24 und 39 unbefriedigend beantwortet. Ein insoweit nicht hinreichend erkennbares Bemühen der Bundesregierung um eine angemessene Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP erweckt den Eindruck mangelnden Respekts vor demokratischen Fragerechten des Parlaments. Der beschriebene Sachverhalt ist nicht akzeptabel, zumal es sich beim weltweiten Klimaschutz um einen Politikbereich handelt, der ein besonderes Engagement und umweltpolitische Ernsthaftigkeit erfordert. Überdies hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, sich bereits mehrfach öffentlich zu den in der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalten geäußert, so dass eine inhaltliche Konkretisierung der diesbezüglichen Haltung der Bundesregierung ohne weiteres erwartet werden kann. Jenseits dessen hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, auf der jüngsten Tagung der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau am 17. September 2001 in Berlin ausdrücklich erklärt, den Handel mit Emissionszertifikaten im Rahmen der deutschen Klimapolitik nutzen zu wollen. Ein in diesem Sinne lautender Antrag der Fraktion der FDP wurde noch am Vorabend der Bonner Weltklimakonferenz von der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag jedoch abgelehnt.

Im Eindruck der unbefriedigenden und unangemessenen Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP fragen wir die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welchem Umfang sowie in welcher Form und durch welche Einrichtungen wurden bzw. werden klimarelevante Emissionsminderungen im Rahmen des Konzepts der Niederlande zur internationalen Klimapolitik dokumentiert bzw. zertifiziert und wie wird mit diesen Reduktionszertifikaten gegenwärtig bzw. künftig verfahren?

2

Wie hoch sind die Grenzkosten bzw. die erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben für eine zusätzlich vermiedene Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent auf globaler Ebene?

3

Kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen erzielt wird?

4

Wenn ja: Wie lauten diesbezügliche Schätzungen der Bundesregierung für jeweils welche im Klimaschutzprogramm ausgewiesene Maßnahme?

5

Wenn nein: Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und erforderlich, solche Informationen zu ermitteln und auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung dies gegebenenfalls zu tun?

6

Welche klimapolitischen Aktivitäten jeweils welcher multilateraler Organisationen (beispielsweise der Weltbank und des „Prototype Carbon Fund“ sowie anderer multilateraler Finanzinstitute, etwa der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) begründen konkret und aufgrund welcher Sachverhalte die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 14/6833) diesbezüglich bekundete „positive“ Einschätzung?

7

Bedeutet die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP seitens der Bundesregierung vorgenommene „positive“ Bewertung dieser Aktivitäten, dass die Bundesregierung keine qualitativen Unterschiede bei den dort durchgeführten Projekten bzw. zwischen den Konzepten der genannten Organisationen erkennen kann?

8

Wenn nein: Wo sieht die Bundesregierung qualitative Unterschiede hinsichtlich der dort durchgeführten Projekte bzw. zwischen den Konzepten der genannten Organisationen und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Beobachtungen hinsichtlich ihrer eigenen klimapolitischen Bemühungen?

9

Welche Projekte wurden in der laufenden Legislaturperiode unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziert oder kofinanziert, die eine Verringerung von Treibhausgasemissionen in Entwicklungs- oder Schwellenländern zum Ziel hatten bzw. bewirkt haben, welche Projektträger, Organisationen, Investoren und (Gast-)Länder waren bzw. sind daran beteiligt und welche Emissionsminderungen wurden hinsichtlich welcher Treibhausgase in jeweils welchem Umfang erzielt bzw. stehen zu erwarten und welche Projekte dieser Art sind für die Zukunft geplant?

Berlin, den 25. September 2001

Birgit Homburger Marita Sehn Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Ulrich Heinrich Walter Hirche Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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