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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umgang des Gesetzgebers mit Überstunden (G-SIG: 14012226)

Pläne zu einer gesetzliche Regelung für Überstunden, Regelung für Überstunden in den obersten Bundesbehörden, statistische Werte zum Überstundenproblem in Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit, Vereinbarkeit einer Überstundenregelung mit der Tarifautonomie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

20.09.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/677503. 08. 2001

Umgang des Gesetzgebers mit Überstunden

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Mehrarbeit und Überstunden gehören zum Arbeitsalltag. Laut Angaben des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland im vergangenen Jahr 63,2 Überstunden geleistet. Insgesamt sind 1,85 Milliarden Überstunden angefallen. Das entspricht 3,8 Prozent des Arbeitsvolumens. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) prognostiziert für 2001 rund 1,887 Milliarden Überstunden, 37 Millionen mehr als im letzten Jahr. Das wäre der höchste Stand seit 10 Jahren. Gleichzeitig werden 3,7 bis 3,8 Millionen Arbeitslose erwartet.

Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck hat jetzt vorgeschlagen, die Zahl der Überstunden gesetzlich zu begrenzen und dadurch für mehr Beschäftigung zu sorgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen19

1

Plant die Bundesregierung ein Gesetz, das Überstunden verbietet oder eine Begrenzung der bezahlten und unbezahlten Überstunden vorsieht?

2

Wenn ja, wann wird die Bundesregierung Eckpunkte vorlegen?

3

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in einem Überstundenverbotsgesetz?

4

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in einem Überstundenbegrenzungsgesetz?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung solcher Gesetze für den Arbeitsmarkt ein?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass Überstunden über lange Zeiträume vor allem von überdurchschnittlich gut qualifizierten Fachkräften geleistet werden, die nicht einfach durch Arbeitslose ersetzt werden können?

7

Welche Motive sind der Bundesregierung bekannt, die die Beschäftigten veranlassen, Überstunden zu leisten?

8

Welche konkreten Beiträge hat das Bündnis für Arbeit geleistet, um den Problemen von Überstunden zu begegnen?

9

Fallen im Bereich der Bundesministerien und der obersten Bundesbehörden Überstunden an?

10

Wenn ja, in welcher Höhe und wie werden sie abgegolten?

11

Soweit sie durch Geld abgegolten werden, wie hoch sind die Mehrkosten?

12

Soweit sie durch Freizeit abgegolten werden, wie werden die fehlenden Arbeitskräfte ersetzt?

13

Warum werden Überstunden im Bereich der Bundesministerien und der obersten Bundesbehörden nicht durch Neueinstellungen vermieden?

14

Gibt es mit Mehrarbeit begründete befristete Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Bundesministerien und der obersten Bundesbehörden?

15

Wenn nein, warum nicht?

16

Welchen statistischen Zusammenhang zwischen der Erleichterung befristeter Beschäftigung und Abbau von Überstunden gibt es?

17

Welchen statistischen Zusammenhang zwischen der Anzahl von 630-DM-Jobs und der Zahl der Überstunden gibt es?

18

Ist die Zahl der Überstunden nach der Senkung des Schwellwertes für den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes von zehn auf fünf Arbeitnehmer gestiegen?

19

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine gesetzliche Deckelung von Überstunden in die Autonomie der Tarifpartner eingreift, ein Angriff auf die unternehmerische Freiheit wäre und deshalb die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährdet würde?

Berlin, den 3. August 2001

Jürgen Koppelin Dirk Niebel Birgit Homburger Rainer Brüderle Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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