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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Sicherheit von BSE-Tests und ihre wirksame Kontrolle (G-SIG: 14012642)

Fehlende Normen für BSE-Tests, Anzahl mangelhafter Tests und Höhe der Rückforderungen der EU, Situation in anderen EU-Staaten, Testvorschriften nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Kontrolle der Testlabors

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

11.03.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/831721. 02. 2002

Sicherheit von BSE-Tests und ihre wirksame Kontrolle

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Ulrich Heinrich, Marita Sehn, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die aktuellen Versäumnisse und Pannen in privaten und staatlichen BSE-Labors und bei deren Kontrolle durch staatliche Stellen haben die Verbraucher verunsichert.

Als weitere Konsequenz ist ein Rückgang der Nachfrage nach Fleisch mit den entsprechend verheerenden Auswirkungen für die Landwirtschaft und Fleischwirtschaft zu befürchten. Vor diesem Hintergrund ist die lückenlose Aufdeckung möglicher Fehlerquellen unabdingbar. Schließlich ist die Frage zu klären, ob die bestehenden rechtlichen Vorgaben zur Durchführung und Kontrolle von BSE-Tests den tatsächlichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse widerspiegeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Worin bestand die mangelhafte Ausführung der BSE-Tests in privaten und staatlichen Labors?

2. Auf welchen Gesamt-Umfang beziffert die Bundesregierung nachlässig ausgeführte BSE-Tests?

3. Entsprechen die geltenden umfangreichen Testvorschriften den tatsächlichen, wissenschaftlich erwiesenen Erfordernissen?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass die BSE-Tests in Rheinland-Pfalz durchaus ordnungsgemäß durchgeführt worden seien, weil dort ein Labor lediglich bei den BSE-Tests von den Herstellerangaben abgewichen sei, diese jedoch weder in einer Norm festgeschrieben noch in eine Rechtsverordnung eingegangen wären?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung diese Rechtslücke durch ein Regelwerk für BSE-Tests zu schließen?

Wenn ja, in welcher Art und Weise?

6. Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, dass Rindfleisch, das vorschriftsmäßig von allen Risikomaterialien befreit wurde, dennoch eines (4fach-)Negativ-Tests bedarf?

7. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Bewertungen vor, die eine Aussage über eine mögliche Verbrauchergefährdung zulassen, nachdem die Vorgaben der Test-Hersteller zwei Positiv- und vier Negativkontrollen vorzunehmen, in der Praxis nicht immer zu 100 % erfüllt worden sind?

8. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um gemeinsam mit den Ländern künftig vorschriftsmäßig durchgeführte BSE-Tests und deren zuverlässige Kontrolle sicherzustellen?

9. Hat die Bundesregierung auch die Überprüfung staatlicher Labors veranlasst?

Wenn nein, weshalb nicht?

10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen auch staatliche Laboratorien die BSE-Tests nicht immer korrekt durchgeführt haben?

Wenn ja, welche Fehler wurden in welchen Labors gemacht?

11. Plant die Bundesregierung rechtliche Schritte, die dazu führen sollen, dass BSE-Tests nur noch von staatlichen Labors durchzuführen sind?

12. Auf welches Finanzvolumen beziffert die Bundesregierung mögliche Rückforderungen der EU – untergliedert nach Bundesländern – aufgrund der hohen Zahl von vorschriftswidrigen Tests?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen nach einer unabhängigen Stelle, die die Qualitätskontrolle von BSE-Tests übernehmen könnte?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Form in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union BSE-Tests durchgeführt und kontrolliert werden?

15. Hat die Bundesregierung auf EU-Ebene Bestrebungen zur Schaffung einheitlicher Vorgaben für BSE-Tests unternommen?

16. Sind aus den übrigen Mitgliedstaaten vergleichbare Vorgänge bei BSE-Tests wie in Deutschland bekannt?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, zukünftig eine Arbeitsteilung zwischen privaten und staatlichen Stellen zu etablieren, so dass die staatlichen Stellen die „Kontrolle der Kontrolle“ übernehmen, während die privaten Stellen die eigentliche analytische Leistung erbringen?

Fragen17

1

Worin bestand die mangelhafte Ausführung der BSE-Tests in privaten und staatlichen Labors?

2

Auf welchen Gesamt-Umfang beziffert die Bundesregierung nachlässig ausgeführte BSE-Tests?

3

Entsprechen die geltenden umfangreichen Testvorschriften den tatsächlichen, wissenschaftlich erwiesenen Erfordernissen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass die BSE-Tests in Rheinland-Pfalz durchaus ordnungsgemäß durchgeführt worden seien, weil dort ein Labor lediglich bei den BSE-Tests von den Herstellerangaben abgewichen sei, diese jedoch weder in einer Norm festgeschrieben noch in eine Rechtsverordnung eingegangen wären?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung diese Rechtslücke durch ein Regelwerk für BSE-Tests zu schließen?

Wenn ja, in welcher Art und Weise?

6

Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, dass Rindfleisch, das vorschriftsmäßig von allen Risikomaterialien befreit wurde, dennoch eines (4fach-)Negativ-Tests bedarf?

7

Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Bewertungen vor, die eine Aussage über eine mögliche Verbrauchergefährdung zulassen, nachdem die Vorgaben der Test-Hersteller zwei Positiv- und vier Negativkontrollen vorzunehmen, in der Praxis nicht immer zu 100 % erfüllt worden sind?

8

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um gemeinsam mit den Ländern künftig vorschriftsmäßig durchgeführte BSE-Tests und deren zuverlässige Kontrolle sicherzustellen?

9

Hat die Bundesregierung auch die Überprüfung staatlicher Labors veranlasst?

Wenn nein, weshalb nicht?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen auch staatliche Laboratorien die BSE-Tests nicht immer korrekt durchgeführt haben?

Wenn ja, welche Fehler wurden in welchen Labors gemacht?

11

Plant die Bundesregierung rechtliche Schritte, die dazu führen sollen, dass BSE-Tests nur noch von staatlichen Labors durchzuführen sind?

12

Auf welches Finanzvolumen beziffert die Bundesregierung mögliche Rückforderungen der EU – untergliedert nach Bundesländern – aufgrund der hohen Zahl von vorschriftswidrigen Tests?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen nach einer unabhängigen Stelle, die die Qualitätskontrolle von BSE-Tests übernehmen könnte?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Form in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union BSE-Tests durchgeführt und kontrolliert werden?

15

Hat die Bundesregierung auf EU-Ebene Bestrebungen zur Schaffung einheitlicher Vorgaben für BSE-Tests unternommen?

16

Sind aus den übrigen Mitgliedstaaten vergleichbare Vorgänge bei BSE-Tests wie in Deutschland bekannt?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, zukünftig eine Arbeitsteilung zwischen privaten und staatlichen Stellen zu etablieren, so dass die staatlichen Stellen die „Kontrolle der Kontrolle“ übernehmen, während die privaten Stellen die eigentliche analytische Leistung erbringen?

Berlin, den 19. Februar 2002

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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