Aufarbeitung der Gründungsgeschichte des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es beim Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in vielen Bereichen eine hohe personelle Kontinuität bei der Besetzung von Stellen in der öffentlichen Verwaltung und bei sonstigen staatlichen Organisationen. Zahlreiche ehemalige Angehörige des nationalsozialistischen Terrorregimes, NSDAP-Mitglieder, Angehörige von SS und Gestapo wurden teilweise in ähnlichen Funktionen in den staatlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR eingesetzt.
Solche Kontinuitäten gab es insbesondere auch bei den Geheimdiensten. Das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet derzeit seine NS-Vergangenheit systematisch auf. In diesem Jahr fanden drei öffentliche Fachtagungen zur Gründungsphase des BKA statt. Eine unabhängige Kommission aus Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen soll zudem die Verflechtungen früherer Spitzenbeamter des BKA mit dem nationalsozialistischen Regime untersuchen. Bereits 2001 wurden von einem früheren Mitarbeiter des BKA in dem Buch „Die braunen Wurzeln des BKA“ die personellen Kontinuitäten detailliert aufgezeigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Untersuchungen, Forschungsarbeiten oder Publikationen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Gründungsgeschichte des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und zu den personellen und inhaltlichen Kontinuitäten zwischen dem Geheimdienst-, Militär- und Polizeiapparat des Naziregimes und dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR vor?
Welche Untersuchungen, Forschungsarbeiten oder Publikationen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Gründungsgeschichte des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und zu den personellen und inhaltlichen Kontinuitäten zwischen dem Geheimdienst-, Militär- und Polizeiapparat Russlands oder anderer Staaten des sowjetischen Machtbereichs und dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die vorliegenden Erkenntnisse über die Gründungsgeschichte des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, und hält sie diese für ausreichend, oder sieht sie eine darüber hinausgehende Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit der Gründungsgeschichte des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und deren Aufarbeitung?
Wie viele Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren Mitglieder der NSDAP?
Wie viele Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren Angehörige des Geheimdienst-, Militär- oder Polizeiapparats des nationalsozialistischen Terrorregimes (jeweils nach Zeitabschnitten und Organisationen und Dienstgraden aufgeschlüsselt)?
Wie viele Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren Angehörige des Geheimdienst-, Militär- oder Polizeiapparats Russlands oder anderer Staaten des sowjetischen Machtbereichs (jeweils nach Zeitabschnitten und Organisationen und Dienstgraden aufgeschlüsselt)?
Inwieweit gab es im Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR neben der Kontinuität bei den Personen auch eine Kontinuität im Hinblick auf Strukturen, Mentalitäten, Überzeugungen, Vokabular etc.?
Welche weiteren Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung ergriffen werden, um die Gründungsgeschichte des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR aufzuarbeiten, und wer könnte und sollte dies leisten?
Welche Untersuchungen wurden von der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in diesem Zusammenhang gemacht, und welche Ergebnisse brachten diese Untersuchungen zu Tage?
Wurden die Untersuchungsergebnisse veröffentlicht?
Wenn ja, wann, wo und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und inwieweit es zwischen Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Mechanismen der Übernahme von belasteten Personen aus dem Geheimdienst-, Militär- und Polizeiapparat des nationalsozialistischen Regimes in die jeweiligen Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland bzw. der DDR gab?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über personelle und inhaltliche Kontinuitäten zwischen dem Geheimdienst-, Militär- und Polizeiapparat des nationalsozialistischen Regimes und des Auslandsnachrichtendienstes der NVA – der Verwaltung Aufklärung – vor?
Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Gründungsgeschichte der Verwaltung Aufklärung der NVA aufzuarbeiten bzw. deren Aufarbeitung zu fördern?