Künftige Belastungen und Kosten für Unternehmen durch die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 28. November 2007 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt. Es heißt darin, dass das Gesetz für die Verwaltung keinen zusätzlichen Vollzugsaufwand verursache und die Neuregelungen für die Wirtschaft teilweise kostenneutral seien.
Kosteneinsparungen für die Verwaltung sind in dem Gesetzentwurf nicht mehr vorgesehen. Noch im Juli 2007 bestätigte die Bundesregierung, es werde an dem Einsparziel von 20 Prozent Verwaltungskosten in 5 Jahren festgehalten. Dieses Einsparziel wurde mit den hohen Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der gesetzlichen Unfallversicherung begründet.
Für die Unternehmen bringt der Gesetzentwurf neuen Verwaltungsaufwand und Kosten durch neue Meldepflichten, die allerdings im Gesetzentwurf nicht quantifiziert werden. Bisher müssen die Arbeitgeber nur einmal im Jahr die ganze Lohn- und Gehaltssumme ihres Unternehmens und die Gefahrenklasse an die Unfallkasse melden. Künftig sollen die Arbeitgeber monatlich und für jeden Arbeitnehmer einzeln das beitragspflichtige Entgelt und die Zuordnung in die Gefahrenklasse angeben.
Auf eine Reform des Leistungsrechts, dass zielgenauer auszugestaltet und insbesondere Schwerverletzte besser stellen sollte, wird vollständig verzichtet. Eine solche Leistungsreform hatte die Bundesregierung noch im Juli 2007 als erstrebenswert dargestellt (Bundestagsdrucksache 16/6085).
Der Gesetzentwurf enthält im Ergebnis daher im Wesentlichen nur eine neue Umverteilung zwischen den einzelnen Branchen durch einen neuen Lastenausgleich in der Unfallversicherung, die einige Branchen stärker belasten und andere entlasten wird.
Drucksache 16/7579 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Bürokratiekosten entstehen den Unternehmen durch die neuen, im Gesetzentwurf vorgesehenen Meldepflichten, insbesondere der monatlichen Meldepflicht für das beitragspflichtige Arbeitsentgelt jedes Beschäftigten und seiner Zuordnung der Gefahrtarifstelle?
Wird der Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren dem Normenkontrollrat zur Beurteilung der darin enthaltenen Bürokratiekosten vorgelegt werden, und wann ist mit der Beurteilung des Normenkontrollrates zu rechnen?
Bringt die Reform der Unfallversicherung wie sie im Referentenentwurf vorgesehen ist, irgendeine finanzielle Entlastung für Unternehmen?
Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den künftigen Spitzenverband der Unfallversicherung in Form eines eingetragenen Vereins rechtlich auszugestalten und nicht mehr wie bisher in Form einer öffentlichrechtlichen Körperschaft?
Enthält der Gesetzentwurf eine Ausweitung von Fach- und Rechtsaufsicht auf den neuen Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung, so dass dadurch ein Durchsetzen der aufgegebenen Einsparziele von 20 Prozent in 5 Jahren nicht leichter als bisher möglich wäre?
Bringt die Reform der Unfallversicherung wie sie im Referentenentwurf vorgesehen ist, irgendeine finanzielle Entlastung und Ersparnisse für die Verwaltung, und werden diese im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch quantifiziert werden?
Wie wirkt sich der neue Lastenausgleich finanziell auf die Beitragshöhe in den einzelnen Branchen aus? Bitte absolute und prozentuale Angaben.
Welche Branchen werden durch den neuen Lastenausgleich in welcher Höhe be- und entlastet (bitte Angaben über absolute und prozentuale Veränderungen)?
Wie würden sich die in Frage 7 und 8 angesprochenen Veränderungen darstellen, wenn im neuen Lastenausgleichsverfahren die Überaltlasten nach einem Schlüssel von 50 Prozent Neurenten und 50 Prozent Entgelten verteilt würden?
Welche Kosten ergeben sich für die gesetzliche Unfallversicherung daraus, dass der Lastenausgleich künftig nicht mehr von der Unfallversicherung selber, sondern vom Bundesversicherungsamt (BVA) durchgeführt wird?
Warum enthält der Referentenentwurf keine Regelung zur besseren Kontrolle und Eindämmung von Schwarzarbeit, beispielsweise in Form einer Sofortmeldungsverpflichtung von Arbeitnehmern, wo dies doch von vielen Branchen gefordert wird?
Warum ist die Bundesregierung von der Reform des Leistungsrechts abgekommen, wo sie doch noch im Juli 2007 die Leistungsreform als sachgerecht und systematisch richtig bezeichnet hat (Bundestagsdrucksache 16/6085 Antwort zu den Fragen 7 und 10)?
Wird die Bundesregierung in dieser Legislatur noch eine Reform des Leistungsrechts umsetzen?