Finanzierungsvereinbarungen des Bundes mit der Deutschen Bahn AG – Berücksichtigung des Mittelstands bei Auftragsvergaben
der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Gudrun Serowiecki, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Auf der Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchWAG) schließt der Bund mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) Finanzierungsvereinbarungen zum Bau der Schienenwege. In einer Rahmenvereinbarung sind Regelungen über die Vergabe von Aufträgen enthalten, die die allgemeinen Bestimmungen für Zuwendungen modifizieren. Nach diesen Vorschriften ist die DB AG gehalten, Aufträge im Wettbewerb zu vergeben und die Interessen mittelständischer Unternehmen besonders zu berücksichtigen.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat dagegen festgestellt, dass die Deutsche Bahn AG Bauaufträge beim Schienenwegebau nicht korrekt im Wettbewerb vergeben habe. Damit stellt sich zugleich die Frage nach der Anwendung des Vergabeverfahrens nach Anlage III bzw. IV der Vergabebestimmungen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
In welchem Umfang hält sich die DB AG an die Vorgaben zur Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen bei der Vergabe von Leistungen im Schienenwegebau?
Um welches jährliche Vergabevolumen handelt es sich insgesamt?
Welche Volumina sind an mittelständische Bauunternehmen bzw. mittelständische Konsortien vergeben worden?
Hatten die vom Bundesrechnungshof gerügten Verstöße nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge, dass mittelständische Unternehmen benachteiligt wurden?
Welche Rechte zur Überprüfung hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Vergabe der Aufträge durch die DB AG auf die Einhaltung der Mittelstandsklausel zu dringen?
Welche Einflussmöglichkeiten hat die Bundesregierung nach eigener Auffassung insgesamt auf die Vergabe der Aufträge durch die DB AG?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass das Vergabeverhalten der DB AG stärker kontrolliert werden sollte, und wenn nein, warum nicht?