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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zur Umsetzung des "Grundsicherungsgesetzes" (G-SIG: 14012850)

Finanzielle Auswirkungen des Gesetzes über eine bedarfsgerechte Grundsicherung im Alter (GSiG) auf die Gebietskörperschaften, Erstattung zusätzlicher Ausgaben durch den Bund, Antragsberechtigte nach dem Grundsicherungsgesetz

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

03.06.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/912915. 05. 2002

Zur Umsetzung des „Grundsicherungsgesetzes“

der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Ernst Burgbacher, Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat ein „Gesetz über eine bedarfsgerechte Grundsicherung im Alter“ (GsiG) im Rahmen des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvermögens am 26. Juni 2001 verabschiedet. Dieses soll zum 1. Januar 2003 von den Kreisen und Kommunen umgesetzt werden. Der Zweck des Gesetzes soll darin bestehen, dass für alte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt, soweit er nicht über genügend eigene Mittel gedeckt werden kann, durch eine eigenständige soziale Leistung gewährleistet wird, um Sozialhilfe möglichst zu vermeiden. Die Furcht vor Unterhaltsrückgriff bei den Kindern halte – so die Intention des Gesetzes – vor allem ältere Menschen vom Gang zum Sozialamt ab. Problematisch ist neben gewichtigen ordnungspolitischen Bedenken das Vorgehen der Bundesregierung, Gesetze zu erlassen, die daraus entstehenden Kosten aber auf die Länder, vor allem die Kreise und Kommunen, abzuwälzen. So befürchten die Kreise und Kommunen, letztendlich auf den Kosten für die „Grundsicherung“ – trotz Versprechungen der Bundesregierung um Ausgleichsleistungen – sitzen zu bleiben. Eine solche weitere Verlagerung von Kosten auf die Kommunen durchbricht erneut das Konnexitätsprinzip („Wer Aufgaben im Auftrag gibt, kommt finanziell dafür auf“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Sieht die Bundesregierung die Problematik, dass die vom Bund den Ländern versprochene Erstattung der Kosten in Höhe von 409 Mio. Euro jährlich zu niedrig sein dürfte?

2

Wie begegnet die Bundesregierung den Bedenken des Deutschen Landkreistages, nach deren vorläufigen Berechnungen von Mehrkosten bei den Kommunen in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro auszugehen sei; hinzu komme, dass den Trägern der Grundsicherung der Personal- und Sachaufwand nicht ersetzt werde?

3

Wie steht die Bundesregierung dazu, dass im Rahmen der Gesetzgebung nicht geregelt wurde, auf welche Weise die Länder den vom Bund gewährten finanziellen Ausgleich an die Kommunen weitergeben? Hält die Bundesregierung die Überlegung für sinnvoll, eine Verteilung entsprechend dem Verfahren des „besonderen Mietzuschusses“ vorzunehmen?

4

Geht die Bundesregierung davon aus, dass der mit Einführung des Grundsicherungsgesetzes zum 1. Januar 2003 wegbrechende Unterhaltsrückgriff durch den Bundeszuschuss kompensiert werden kann?

5

Wie steht die Bundesregierung zur Befürchtung der Kommunen, dass ein Gesetz, welches die Altersarmut bekämpfen will, genau das Gegenteil erreiche, wenn und weil es alte Menschen möglicherweise veranlasse, vor einer Antragstellung ihr gesamtes Vermögen den Kindern zu vererben, damit sie an Leistungen der Grundsicherung gelangten?

6

Kann die Bundesregierung darlegen, wie sich der vergleichsweise hohe Schwellenwert von 826 Euro errechnet, ab dem die Rentenversicherungsträger voraussichtlich Ende September 2002 alle Rentner darüber informieren, dass sie einen Antrag beim – neu geschaffenen – Grundsicherungsamt des Landratsamtes stellen können?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ausweislich des Datenmaterials des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. (VDR) zwischen 30 bis 35 % der Männer und 60 und 67 % der Frauen in Deutschland mit ihren Renteneinkünften unterhalb dieses Schwellwertes von 826 Euro liegen und damit potenzielle Antragsberechtigte nach dem Grundsicherungsgesetz sind, und geht sie nach wie vor davon aus, dass angesichts dieser hohen Prozentsätze der zugesagte Bundeszuschuss von 409 Mio. Euro jährlich ausreicht?

Berlin, den 14. Mai 2002

Dr. Irmgard Schwaetzer Ernst Burgbacher Ina Albowitz Rainer Brüderle Jörg van Essen Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gerhard Schüßler Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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