Jugendmedienschutz
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit dem Blutbad von Erfurt wird intensiv über die Ursachen der Gewaltverherrlichung und Gewaltdarstellung in den Medien diskutiert. Die Bundesregierung hat am 6. Mai 2002 bekannt gegeben, sie wolle ein Gesetz verabschieden, das die Neuregelung des Jugendmedienschutzes und die Anpassung an die technischen Entwicklungen umfassen würde.
Bereits 1998 wurde im Deutschen Bundestag der Antrag „Jugendmedienschutz national und international sichern“ (Bundestagsdrucksache 13/10798) mit Mehrheit angenommen, der eine Vielzahl von Anforderungen an die Bundesregierung enthält.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Warum hat die Bundesregierung so lange gewartet, um Computerspiele den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Kinofilme und Videos zu unterwerfen?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien besser auszustatten, damit sie konsequent und umfassend auf neue Herausforderungen im Bereich der neuen Dienste reagieren kann?
Hat die Bundesregierung zur Sensibilierung im Umgang mit den Medien die Aufklärungsarbeit für Eltern, Kinder und Lehrkräfte gezielt fortgesetzt?
Was war der Beitrag der Bundesregierung, um die Öffentlichkeitsarbeit gegen Gewaltdarstellungen in den Medien und ihre Verbreitung in den neuen Medien zu verstärken?
Was wurde bundesweit getan, um eine einheitliche ständige Hotline für eine unmittelbare Inanspruchnahme durch Nutzer im Falle einer internetgestützten Jugendgefährdung einzuführen?
Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, die Freiwilligen Selbstkontrollorganisationen der Dienstanbieter zu unterstützen, Bewertungssysteme zu entwickeln, die es den Nutzern des Internets ermöglichen, zwischen der Übermittlung erwünschter und unerwünschter Informationen zu unterscheiden?
Wie hat die Bundesregierung die Informations- und Kommunikationswirtschaft bei der Entwicklung von Musterstandards für den Jugendschutz konkret unterstützt?
Wie hat sich die Bundesregierung angesichts des globalen Informationsaustausches dafür eingesetzt, dass nationale Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor rechtswidrigen und sonstigen jugendgefährdenden Inhalten in den Netzen durch Vereinbarungen über internationale Mindeststandards und Aktionsprogramme im Rahmen der EU, OECD, G7, G8 flankiert werden?
Wie hat die Bundesregierung bis jetzt einerseits auf die Förderung einer europäischen oder besser weltweiten Harmonisierung der freiwilligen Selbstkontrolle der Inhalteanbieter und andererseits auf die Entwicklung und Verbreitung von nutzerautonomen Filter- und Bewertungssystemen hingewirkt?
Liegt das Ergebnis der Prüfung des Erzieherprivilegs in § 131 Abs. 4 und in § 184 Abs. 6 Satz 1 Strafgesetzbuch, die die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Gewaltverherrlichende Computerspiele“ (Bundestagsdrucksache 14/5926 vom 26. April 2001) im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung oder Streichung in Aussicht gestellt hat, zwischenzeitlich vor, und wenn ja, wie lautet es und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?