Reform der Anlegerentschädigung und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Christoph Waitz, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst hat eine Diskussion über die Anlegerentschädigung in der Bundesrepublik Deutschland ausgelöst. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist mit dem Fall überfordert. Da das Insolvenzverfahren ins Stocken geraten ist, plant die EdW, in einer ersten Tranche 30 Mio. Euro an die 29 300 betroffenen Anleger zu zahlen. Die Erhebung der dafür erforderlichen Sonderbeiträge hat die EdW ihren Mitgliedern bereits schriftlich angekündigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie ist der aktuelle Sachstand des Entschädigungsfalls Phoenix nach Kenntnis der Bundesregierung?
An welche Anleger und in welchem Verhältnis soll die erste Tranche der Entschädigung ausgezahlt werden, und wie plant die Bundesregierung, eine zügige Entschädigung aller betroffenen Anleger innerhalb der gesetzlichen Dreimonatsfrist sicherzustellen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass mit der Entschädigung begonnen wird, obwohl die EdW einräumt, die Ansprüche der Anleger aufgrund der Rechtsunsicherheit hinsichtlich einer möglichen Treuhandeigenschaft der bei Phoenix eingezahlten Gelder noch gar nicht berechnen zu können?
Entspricht dieses Vorgehen dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz?
Zu welchen Ergebnissen ist das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gutachten zur Reform der Anlegerentschädigung und der EdW gekommen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen?
Wann wird das Gutachten den Mitgliedern des Finanzausschusses und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
Von wem wurde das Gutachten erstellt, und wie waren die Kosten?
Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vorlegen?
Liegen dafür bereits Eckpunkte vor?
Soll darin auch eine umfassende Regelung zur Überleitung von Ansprüchen der Anleger gegen Dritte auf die Entschädigungseinrichtung vorgesehen werden, soweit die Anleger von dieser entschädigt wurden?
Wie viele von der Anlegerentschädigungsrichtlinie erfasste Wertpapierfirmen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, und wie verteilen sich diese (nach Anzahl und Marktanteil des entschädigungsberechtigten Geschäfts) auf die existierenden Sicherungssysteme einschließlich der Institutssicherung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag eines einheitlichen Anlegerentschädigungssystems für sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland tätige Wertpapierfirmen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass derzeit allein die EdW-Zwangsmitglieder zur Finanzierung von Schäden herangezogen werden, die durch dem „grauen Kapitalmarkt“ zuzurechnende Firmen verursacht werden?
Warum knüpft die Beitragsordnung der EdW nicht an die insofern risikogerechte und einheitliche Bemessungsgrundlage „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ an?
Wieso gibt es für die Zwangsmitglieder der EdW keine ansonsten einheitlich geregelte Option, sich wahlweise entsprechend der Höhe des tatsächlichen Entschädigungsrisikos veranlagen zu lassen?
Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung die für Einlagenkreditinstitute derzeit geltende „Einlagenfiktion“ des § 4 Abs. 2 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz auf das europarechtlich geforderte gesetzliche Mindestschutzniveau von jeweils 20 000 Euro für den Bereich der Einlagensicherung und den Bereich der Anlegerentschädigung?
Wie beurteilt die Bundesregierung ein „Rückversicherungssystem“, um die finanzielle Basis für große Schadensfälle zu erweitern, welche Institute sollten hiervon erfasst werden, und welche Erkenntnisse zur Umsetzbarkeit eines solchen Systems liegen der Bundesregierung vor?
Warum wurde das von der Bundesregierung angekündigte Darlehen der KfW an die EdW bisher nicht gewährt?
Soll ein solches Darlehen noch gewährt werden?
Wenn nein, wie soll die EdW ihrem gesetzlichen Auftrag zur Kreditaufnahme generell nachkommen, ohne hierfür erforderliche Sicherheiten stellen zu können?
Welche Auswirkungen auf die Zwangsmitglieder der EdW erwartet die Bundesregierung durch die Erhebung der Sonderbeiträge durch die EdW?
In welchen weiteren Tranchen sollen diese erhoben werden, und gibt es bereits einen Gesamtfinanzierungsplan zur Lösung des Entschädigungsfalls Phoenix?
Wie viele EdW-Mitglieder können sich nach Erwartung der Bundesregierung von der Zahlung der Sonderbeiträge befreien lassen, da zu befürchten ist, dass durch die Zahlung bei ihnen selbst der Entschädigungsfall eintreten würde?
Wie viel Prozent eines Jahresgewinns eines Unternehmens dürfen durch die Sonderbeiträge abgeschöpft werden?
Wie viele Mitglieder hat die EdW seit Bekanntwerden des Entschädigungsfalls Phoenix bereits verloren, und aus welchem Grund (Betriebsaufgabe, Abwanderung, Konvertierung zum Einlagenkreditinstitut)?
Um welche Art von Mitgliedern handelte es sich dabei?
Welche Auswirkungen hat die bevorstehende Erhebung der Sonderbeiträge nach Einschätzung der Bundesregierung auf das Geschäftsmodell der Haftungsdächer für Versicherungsmakler?
Wie wirkt sich die ungeklärte Lage im Fall Phoenix nach Ansicht der Bundesregierung auf den Finanzplatz Deutschland aus?