Stellenwert der ländlichen Entwicklung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Dr. Christel Happach-Kasan, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im letzten Weltbankbericht „Agriculture for Development“ wurde festgestellt, dass man durch Förderung des ländlichen Raumes einen um den Faktor 4 höheren Entwicklungseffekt hätte erzielen können, als durch Förderung anderer Wirtschaftszweige. Die Bedeutung des ländlichen Raumes und der Agrarwirtschaft ist nicht nur für Entwicklung sondern auch und vor allem zur Erzeugung von Nahrungsmitteln (und damit zur Prävention von Hungersnöten) seit dem Welternährungsgipfel von Rom 1996 gesicherte Erkenntnis.
In der Millenniumserklärung aus dem Jahr 2000 und auf diversen vorangehenden internationalen Konferenzen hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, ihren Beitrag zur Reduzierung des Hungers in der Welt zu leisten. Denn immer noch sind weltweit laut Food and Agriculture Organization (FAO) mehr als 850 Millionen Menschen weltweit fehl- und/oder unterernährt. Und dies vor allem im ländlichen Raum, der eigentlich als Produktionszone von Nahrungsmitteln am wenigsten von diesem Phänomen betroffen sein sollte.
Ländliche Entwicklung in armen und ärmsten Ländern ist der Motor zur Verringerung von Hunger und Unterernährung und zur Reduzierung der Armut. Denn es ist eine Erfahrungstatsache seit Beginn der Zivilisation, dass Landwirtschaft und der subsequente Handel mit Agrarprodukten, Handwerk und Kleingewerbe Grundvoraussetzungen jeglicher Entwicklung darstellen. Wertschöpfungsketten beginnen immer auch im landwirtschaftlichen Sektor einer Volkswirtschaft. Die entwicklungspolitische Förderung von Landwirtschaft und Ernährungssicherung ist daher nicht nur ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, sondern stellt damit auch einen wichtigen Aspekt bei der kausalen Armutsbekämpfung dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie und in welcher Höhe verwendet die Bundesregierung in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Mittel für den Bereich „Ernährungssicherung und Landwirtschaft“ insgesamt seit dem Jahr 1998, aufgeschlüsselt pro Jahr bis dato?
In welcher Höhe stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Mittel für den Bereich Ernährungssicherung und ländliche Entwicklung für Subsahara Afrika (insgesamt und für die einzelnen deutschen Partnerländer der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Subsahara Afrika) seit 1998 bis dato bereit, und welchen prozentualen Anteil an der gesamten deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit diesen o. g. Ländern hat die ländliche Entwicklung?
Wie und in welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung in ihrer multilateralen Entwicklungszusammenarbeit die Bereiche der Ernährungssicherung und ländlichen Entwicklung seit dem Jahr 1998, aufgeschlüsselt pro Organisation und Jahr bis dato?
Werden auch Mittel anderer Bundesministerien zur Förderung der Ernährungssicherung und ländlichen Entwicklung in Entwicklungsländern eingesetzt?
Wenn ja, welche Bundesministerien haben in welcher Höhe, und für welche Länder Mittel vergeben (Bitte um Aufschlüsselung seit 1998 bis heute)?
Welchen Anteil hat der Bereich „Ernährungssicherung und Landwirtschaft“ im Einzelplan 23 seit 1998 bis dato?
Welche Projekte werden im Bereich der ländlichen Entwicklung durch die Bundesregierung seit 1998 in den deutschen Partnerländern finanziert (Bitte um genaue Aufschlüsselung von Mittelherkunft, Mittelhöhe und Mittelverwendung pro Projekt)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der seit 1998 finanzierten Projekte in der ländlichen Entwicklung in Bezug auf ihre Wirksamkeit?
Welche Projekte der ländlichen Entwicklung in den deutschen Partnerländern erwiesen sich als unwirksam, wie hat die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegengesteuert, und hat die Bundesregierung schon einmal ein Projekt eingestellt?
Welche Länder haben in der Zusammenarbeit mit Deutschland im Bereich ländliche Entwicklung besonders gute Ansätze und Fortschritte gezeigt, und wie erklärt sich die Bundesregierung den Erfolg?
Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei der Förderung der ländlichen Entwicklung?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Möglichkeit, Eigentum an Grund und Boden zu erwerben, im Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung bei?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in Mosambik der Erwerb von Grund und Boden nicht möglich ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Dezentralisierung der ländlichen Entwicklung einer der Schwerpunkte in der bilateralen Zusammenarbeit mit Mosambik ist?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung zur Umsetzung bzw. Förderung von Landreformen und Agrarreformen in Entwicklungsländern im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit unternommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Stand der Landreform in Namibia, und sieht die Bundesregierung angesichts der kritischen Meldungen über den Verlauf der Landreform Anlass zu einem Strategiewechsel in ihrer Unterstützung?
Wann sieht die Bundesregierung den Abschluss der Landreform in Namibia vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) die Landreform im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit begleitet?
Welche ersten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit der im Dezember 2006 vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in Kommunalgebieten Namibias?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Aufteilung zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bezüglich der Koordination und Zusammenarbeit mit der FAO?
Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um ihrer Selbstverpflichtung im Aktionsprogramm 2015, die Zahl der Armen bis 2015 um die Hälfte zu reduzieren, auch nachzukommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung, dass die Zahl der Hungernden weltweit weiter steigt, und wie reagiert die Bundesregierung angesichts dieser Entwicklung?
Welche Berücksichtigung findet der Bereich der ländlichen Entwicklung und Ernährungssicherung im Einzelplan 23 bei den zukünftigen Etaterhöhungen in den nächsten Jahren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, mit der Entwicklung standortangepasster gentechnisch veränderter Pflanzensorten die Landwirtschaft in den ärmsten Ländern der Welt zu stärken und dadurch die Ernährungssicherheit zu erhöhen?
Unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung von standortangepasstem „Goldenen Reis“, der einen Beitrag zur Verminderung von Vitamin-A-Mangel leisten kann, und wenn ja, in welchen Projekten, und wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Projekte zur Verminderung des Vitamin-A-Mangels in der Ernährung in den ärmsten Ländern der Erde werden von der Bundesregierung unterstützt, und in welchem Umfang ist es gelungen, Erblindungen infolge von Vitamin-A-Mangel zu verhindern?
Wie ist der Stand von Entwicklungshilfeprojekten, die den Anbau von Jatropha curcas (Purgiernuss) und seine energetische Verwendung zum Ziel haben, in welchen Ländern gibt es solche Projekte, und mit welchen Kooperationspartnern werden sie durchgeführt?
Welche Anstrengungen und Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung in ihrer Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen?
Welche Fortschritte sind in diesem Zusammenhang zu verzeichnen (mit der Bitte um Beispiele)?
Wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der freiwilligen Leitlinien?
In welchem Umfang wurde das Welternährungsprogramm pro Jahr durch die Bundesregierung seit 1998 finanziell gefördert bzw. unterstützt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnisse des aktuellen Weltentwicklungsberichtes „Agriculture for Development“ der Weltbank, der betont, dass die Förderung der ländlichen Entwicklung ein um den Faktor 4 größeres Wachstum in Entwicklungsländern hätte erzielen können als jeder andere Wirtschaftsbereich, welche Schritte wird die Bundesregierung als Mitglied der Weltbank im Hinblick auf ihre Einflussmöglichkeiten bei der Weltbank unternehmen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der ländlichen Entwicklung daraus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit der Global Donor Platform for Rural Development (GDPRD) seit ihrer Gründung im Jahr 2004?
Wie ist der derzeitige Erkenntnisstand bei den Untersuchungen der GDPRD in den Pilotländern Nicaragua, Burkina Faso, Tansania und Kambodscha bezüglich der Geberharmonisierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Maputo-Erklärung aus dem Jahr 2003 (Verpflichtung der Länder der Afrikanischen Union mindestens 10 Prozent ihres nationalen Haushaltes für ländliche Entwicklung auszugeben) in ihren afrikanischen Partnerländern?