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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bekämpfung des Feinstaubaufkommens - Partikelfilterskandal

<span>Aussage des Bundesumweltministers zum kostenlosen Austausch nachgerüsteter unwirksamer Partikelfilter (s. BT-Drs 16/7096) im Rahmen einer Kulanzlösung; Erklärung der Wirtschaftsverbände, Verbraucherrechte, Regelungsmodalitäten, Gewährleistungsvorschriften und Schadensersatz, Erteilung allgemeiner Betriebserlaubnisse, steuerliche Förderung und Einfahrt in Umweltzonen, verspätete Reaktion auf frühzeitige Testergebnisse</span>

Fraktion

FDP

Datum

29.01.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/757812. 12. 2007

Bekämpfung des Feinstaubaufkommens – Partikelfilterskandal

der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Meierhofer, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Anschluss an die Kleine Anfrage „Bekämpfung des Feinstaubaufkommens – Planungen und Ergebnisse“ (Bundestagsdrucksache 16/6675) hat die Diskussion um unwirksame Partikelfilter die mediale Öffentlichkeit erreicht. Mindestens 40 000 Kraftfahrzeuge sind mit Partikelfiltern nachgerüstet worden, die keine oder nur eine minimale Verminderung des Partikelausstoßes bewirken.

Am 28. November 2007 hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel verkündet, die Partikelfilter sollten im Rahmen einer Kulanzlösung kostenlos ausgetauscht werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Welche Verbindlichkeit hat nach Ansicht der Bundesregierung die Gemeinsame Erklärung des Gesamtverbandes Autoteile-Handel e. V. (GVA e. V.) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK e. V.) für die Hersteller der unwirksamen Partikelfilter und die Werkstätten, die die Filter verbaut haben?

2

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Formulierung in der Gemeinsamen Erklärung von GVA e. V. und ZDK e. V. „2. GVA und ZDK wirken gegenüber ihren Mitgliedern darauf hin, denjenigen Kunden, deren Fahrzeug mit einem derart spezifizierten Rußpartikelfilter nachgerüstet wurde, ein ordnungsgemäß funktionierendes Ersatzfiltersystem – einschließlich notwendiger weiterer Bauteile – zur Verfügung zu stellen bzw. einzubauen […]“ lediglich um eine Absichtserklärung handelt und sich daraus keine Rechte der geschädigten Verbraucher ergeben?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Presseberichte, nach welchen die Hersteller der unwirksamen Filter angekündigt haben, diese Filter nur gegen eigene Filter auszutauschen?

4

Für welche Filter, für die die Allgemeine Betriebserlaubnis zurückgegeben oder zurückgenommen wurde, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt wirksame Filter derselben Hersteller lieferbar, und wurden entsprechende allgemeine Betriebserlaubnisse erteilt, für welche nicht (bitte detaillierte Aufstellung mit Anzahl der verbauten Filtersysteme)?

5

Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass wirksame Ersatzfilter für die jeweiligen unwirksamen Filter der Hersteller GAT, Bosal, Tenneco/Walker und Ernst-Apparatebau mit einer erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis lieferbar sind (bitte detaillierte Aufstellung)?

6

Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass sich die Hersteller der unwirksamen Filter den Austausch hinauszögern könnten, um sich der Beweislastumkehr des § 476 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu entziehen und sich auf Verjährungsvorschriften zu berufen?

7

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Käufer unwirksamer Partikelfilter sich gegenüber den Werkstätten als Vertragspartner auf die Gewährleistungsvorschriften des BGB berufen können und im Fall der Verweigerung oder Unmöglichkeit der Nachbesserung Schadensersatz verlangen und vom Vertrag zurücktreten können?

8

Wenn ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die von Sigmar Gabriel verkündete „Kulanzlösung“ damit faktisch weniger weit reicht als die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, weil sich die Unternehmen auf diese „Kulanzvereinbarung“ beziehen, die sie derzeit nicht erfüllen können und weil die Werkstätten als Vertragspartner erst einmal auf die Herstellerreaktionen warten und ihre vertragliche Haftung gegenüber dem Verbraucher von einer Haftung der Hersteller abhängig machen?

9

Sind die Werkstätten über das Ergebnis der Lösung informiert worden, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Agenturberichte, nach welchen die Werkstattkette Pit-Stop am 30. November von der Firma GAT eine „verbindliche Erklärung zur Abwicklung etwaiger Ansprüche von Kunden“ verlangt habe und nicht in der Lage sei Kunden eine Auskunft über die Vorgehensweise beim Filteraustausch geben zu können?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe, nach welcher 90 Prozent der befragten Werkstättenbetriebe von einem Austausch abgeraten hätten?

11

Ist es richtig, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die allgemeinen Betriebserlaubnisse allein nach den von den Herstellern vorgelegten Unterlagen erteilt und vor der Erteilung keine eigenen Untersuchungen vornimmt?

12

Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung an diesem Verfahren festzuhalten?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Allgemeinen Betriebserlaubnisse für die betroffenen Filter jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt auch für die Zeit vor der Rückgabe zurückzunehmen? Wie begründet sie die Entscheidung?

14

Falls nein, erfolgt ein Austausch für die Verbraucher daher allein auf freiwilliger Basis, und welche Anreize sieht die Bundesregierung unter diesen Umständen für einen Austausch eines unwirksamen Filters?

15

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass bei einer Rücknahme der Allgemeinen Betriebserlaubnisse die steuerliche Förderung nach § 3c des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Höhe von 330 Euro nach § 12 Abs. 2 Ziffer 2 des Kraftfahrtsteuergesetzes hinfällig wäre und die Steuer neu festgesetzt werden müsste?

16

Werden die Fahrzeuge, die über einen unwirksamen Partikelfilter verfügen, der vor dem Zeitpunkt der Rückgabe der jeweiligen Allgemeinen Betriebserlaubnis eingebaut wurde, in Zukunft unbefristet die Umweltzonen befahren dürfen?

17

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Hersteller der unwirksamen Filter ein großes Interesse daran haben, dass die allgemeinen Betriebserlaubnisse für den Zeitraum vor ihrer Rückgabe bestehen bleiben, weil weniger Verbraucher einen Austausch verlangen werden, wenn die steuerliche Förderung erhalten bleibt und Umweltzonen weiter befahren werden dürfen?

18

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Formulierung der Gemeinsamen Erklärung, „Beide Verbände begrüßen, dass die zuständigen staatlichen Stellen, vor dem Hintergrund dieser Erklärung und in Erwartung einer entsprechenden Umsetzung in der Praxis die Allgemeinen Betriebserlaubnisse für die bereits verbauten System nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufheben wollen.“, so zu verstehen ist, dass die Bundesregierung zugesagt hat, dass die Allgemeinen Betriebserlaubnisse als Gegenleistung für die Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ von GVA und ZDK nicht aufgehoben werden?

19

Sind Medienberichte richtig, nach welchen die Bundesregierung bereits im Jahr 2006 Kenntnis von Partikelfiltertests des Schweizer Ingenieurbüros TTM hatte, nach welchen Partikelfilter nicht die geforderte Partikelminderungsquote von 30 Prozent erfüllen?

20

Ist es richtig, dass am 1. Dezember 2006 sogar eine interne Anhörung zu diesen Testergebnissen mit mehreren Herstellern von Partikelfiltern stattfand?

21

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ihre Antwort auf die Frage 32d der Kleinen Anfrage „Bekämpfung des Feinstaubaufkommens – Planungen und Ergebnisse (auf Bundestagsdrucksache 16/7096) geeignet war, den Anschein zu erwecken, als habe die Bundesregierung vor August 2007 keine Testergebnisse über minderwirksame Partikelfilter gekannt?

22

Wie erklärt die Bundesregierung, dass das Gutachten des Schweizer Ingenieurbüros TTM nicht in der Beantwortung der Fragen 31 und 32 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Bekämpfung des Feinstaub- Aufkommens – Planungen und Ergebnisse“ (Bundestagsdrucksache 16/6675) erwähnt wurde?

23

Wann wurde über die Ergebnisse der Untersuchung des Schweizer Ingenieurbüros TTM oder vergleichbarer Untersuchungen informiert a) Bundesminister Sigmar Gabriel, b) Staatssekretär Matthias Machnig c) Parlamentarischer Staatssekretär Michael Müller, d) Parlamentarische Staatssekretärin Astrid Klug, e) der zuständige Abteilungsleiter im BMU Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl, f) Präsident des Umweltbundesamtes Prof. Dr. Andreas Troge?

24

Wie begründet die Bundesregierung im Einzelnen, dass das Schweizer „Gutachten nicht entlang der entsprechenden technischen Anforderungen entwickelt wurde“ (Bundesminister Sigmar Gabriel bei Frontal 21 am 27. November 2007) und daher die Geheimhaltung der Ergebnisse der durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Auftrag gegebenen Untersuchung gerechtfertigt gewesen sei, insbesondere: a) Worin lag die Abweichung? b) Welche Auswirkungen konnte sie auf das Ergebnis haben?

25

Hat die Bundesregierung diese Einschätzung auch dem durchführenden Ingenieurbetrieb zur Kenntnis gebracht? Wenn nein, warum nicht?

26

Ist es richtig, dass das Ingenieurbüro TTM dem Umweltbundesamt im März 2007 eine überarbeitete Version des Berichts vorgelegt hat?

27

Wenn ja, waren bei diesem die Prüfvorschriften eingehalten worden, oder gab es Abweichungen zum ursprünglichen Bericht aus dem November 2006?

28

Sofern die Prüfvorschriften eingehalten wurden, warum wurde das Ergebnis nicht bekannt gemacht, sofern eine Abweichung vorlag, worin lag diese, und welche Auswirkungen konnte sie auf das Ergebnis haben?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage eines Sprechers des VW- Konzerns, der Wolfsburger Autokonzern teste nach ähnlichen Standards wie die TTM?

30

Warum hat die Bundesregierung nach bekannt werden der Testergebnisse aus dem Jahr 2006 nicht unverzüglich weitere Tests veranlasst, die den Prüfvorschriften entsprachen?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des damals beteiligten Schweizer Ingenieurs Andreas Mayer, die deutschen Prüfvorschriften seien „unbrauchbar und grottenfalsch“ (Frontal 21 am 27. November 2007)?

32

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Deutschen Umwelthilfe, dass bei zeitiger Reaktion der Bundesregierung auf die ihr bekannten Informationen der Einbau von 40 000 bis 60 000 minderwirksamen Filtern von Anfang an hätte verhindert werden können?

33

Warum hat die Bundesregierung der deutschen Umwelthilfe die Testergebnisse aus dem Jahr 2006 erst zugänglich gemacht, nachdem sie dazu am 23. November 2007 vom Verwaltungsgericht Dessau verurteilt worden war?

34

Warum ist gerade der zuständige Abteilungsleiter im Umweltbundesamt, A. F., in nahem zeitlichen Zusammenhang zum Partikelfilterskandal gegen seinen Willen versetzt worden, obwohl er dafür bekannt ist, sich um Aufklärung bemüht zu haben?

35

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Wirksamkeit des Partikelfilters im Rahmen der Hauptuntersuchung oder der Abgasuntersuchung regelmäßig überprüfen zu lassen und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

36

Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Partikelzahl der kleineren Partikel als PM10 zu senken, wenn ab 2015 die europäische Feinstaub-Richtlinie auch diese Partikel erfasst und ein Gesundheitsschutz im Hinblick auf diese sehr feinen Partikel durch (funktionierende) Partikelfilter offenbar derzeit nicht gewährleistet wird (so Dr. Ulrich Franck, Umweltforschungszentrum Leipzig bei Frontal 21 vom 27. November 2007)?

Berlin, den 11. Dezember 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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