Reform des Arbeitsmarktes aufgrund der Vorschläge der Hartz-Kommission
der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die bislang bekannt gewordenen Vorschläge der vom Personalvorstand der Volkswagen AG, Peter Hartz, geleiteten Kommission für eine Reform des Arbeitsmarktes ähneln in vielen Punkten Vorschlägen, wie sie die Fraktion der FDP in zahlreichen Anträgen und Gesetzentwürfen in den Deutschen Bundestag eingebracht hat: Förderung der Zeitarbeit durch Deregulierung und Entbürokratisierung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, eine effizientere und schnellere Vermittlung von offenen Stellen durch mehr privatwirtschaftliche Elemente in der Arbeitsvermittlung, Förderung der Selbständigkeit, stärkere Anreize für Langzeitarbeitslose zur Arbeitsaufnahme. Im Deutschen Bundestag sind jedoch alle Arbeitsmarktinitiativen der Fraktion der FDP von den die Bundesregierung tragenden Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – bei verhaltener Zustimmung oder Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU – abgelehnt worden.
Der Bundeskanzler hat wiederholt ankündigen lassen, dass nach der Präsentation der Vorschläge durch die Hartz-Kommission am 16. August 2002 noch in der ablaufenden Wahlperiode des 14. Deutschen Bundestages die Vorschläge der Hartz-Kommission durch die Bundesregierung umgesetzt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wird die Bundesregierung die Konzeption der Hartz-Kommission unterstützen, eine gemeinsame Anlaufstelle als Job-Center für alle Erwerbsfähigen, die nach geltendem Recht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, einzurichten, so dass Beratung, gezieltere Unterstützung, medizinische Dienste, individuelle Kontaktanbahnung mit Unternehmen, Computertraining sowie begleitende Qualifizierung bei der Arbeitssuche mit dem gebündelten Personal des sozialen Sicherungssystems, unterstützt von Sozialarbeitern und Psychologen und unter Einbeziehung von privaten Job-Vermittlern sowie Zeitarbeit, in einem Haus stattfinden kann?
Wenn ja, hält die Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen Regelungen für ausreichend, um die Konzeption der Hartz-Kommission hinsichtlich der Job-Center umzusetzen?
Falls Frage 2 verneint wird, welche gesetzlichen Änderungen strebt die Bundesregierung zur Umsetzung der Job-Center-Konzeption an?
Wird die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vorschlagen, wonach jeder Arbeitslose verpflichtet werden muss, mit seinem Job-Center laufenden Kontakt zu halten, um so eine intensive und effektive Vermittlung und Betreuung durch das Arbeitsamt zu gewährleisten?
Ist sie bereit, die von ihr in dieser Legislaturperiode abgeschaffte Quartalsmeldepflicht (§ 122 II Nr. 3 a. F. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)) wieder einzuführen?
Ist die Bundesregierung bereit, die Vermittlungsgutscheine wirklich marktgerecht auszugestalten, damit Arbeitslose einen Arbeitsvermittler ihres Vertrauens beauftragen können, und diese gleichermaßen für private wie für staatliche Vermittler gelten zu lassen, so dass es einen echten Wettbewerb gibt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu flexibilisieren und zu entbürokratisieren?
Wenn ja, welche konkreten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz will die Bundesregierung vorschlagen?
Wird die Bundesregierung vorschlagen, das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe aufzuheben?
Wird die Bundesregierung vorschlagen, das Verbot, die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher auf die Dauer der erstmaligen Überlassung an einen Entleiher zu beschränken, aufzuheben?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vorzulegen, wonach eine Beschäftigung der Arbeitslosen in subventionierten Zeitarbeitsagenturen gleichsam als Angestellte der Arbeitsämter nach sechs Monaten verpflichtend vorgesehen wird?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung eine Verdrängung der privaten Zeitarbeitsfirmen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die vorgesehenen Zeitarbeitsagenturen Arbeitslose auch in den zweiten Arbeitsmarkt vermitteln zu lassen?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die vorsieht, die Arbeitslosenversicherung zu einer beitragsfinanzierten Grundsicherung mit ergänzenden Wahltarifen auszugestalten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, § 127 Abs. 2 SGB III zu ändern, um die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes neu zu justieren, etwa auf 12 Monate, wie es dem Rechtszustand von 1983 entsprach?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, um die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zu einem System mit einer Leistung („Sozialgeld“), klaren Zuständigkeiten, eingleisigen Verfahren und schlankerer Verwaltung zusammenzufassen?
Wird die Bundesregierung § 121 SGB III ändern, um die Zumutbarkeit für eine durch die Arbeitsvermittlung angebotene Arbeit zu verschärfen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Beweislast umzukehren, so dass künftig der Arbeitslose beweisen muss, dass eine Stelle, die er abgelehnt hat, nicht zumutbar ist?
Wird die Bundesregierung vorschlagen, das 630-Mark-Gesetz und das Scheinselbstständigkeits-Gesetz zu ändern, um das Modell einer „Ich-AG“ für Arbeitslose mit einem Zuverdienst von bis zu 1 667 Euro im Monat zusätzlich zur Arbeitslosenunterstützung einzuführen?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem normalen Gewerbetreibenden vermeiden?
Für welche der bisher bekannt gewordenen Vorschläge der Hartz-Kommission ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Änderung von Gesetzen und damit eine Befassung des Deutschen Bundestages nicht erforderlich, sondern die Änderung von Verordnungen, Richtlinien und Erlassen der Exekutive ausreichend?
Wird die Bundesregierung vorschlagen, mit einem Teil der durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Hartz-Kommission erzielten Einsparungen ein Infrastrukturprogramm zugunsten ostdeutscher Wachstumsregionen (Leipzig, Jena, Potsdam, Dresden) zu finanzieren?
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um bei einer Reform des Arbeitsmarktes die Überregulierung des Arbeitsmarktes abzubauen, die in ihrer Höhe beschäftigungshemmenden Sozialabgaben zu vermindern und Fehlanreize bei der Aufnahme von Arbeit zu verringern, um so die Rahmenbedingungen für ein höheres Wirtschaftswachstum zu verbessern und damit die hohe Arbeitslosigkeit abzubauen?
Welche Auffassung hat die Bundesregierung dazu, dass in den Vorschlägen der Hartz-Kommission jegliche Vorschläge zur Flexibilisierung des Tarifvertragsrechts sowie zum Lohnabstandsgebot fehlen?
Beabsichtigt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) für Kleinbetriebe einzuschränken (Änderung des § 23 KSchG)?