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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Spreizung der Einkommen im öffentlichen Dienst (G-SIG: 16010363)

Verhältnis zwischen niedrigeren und höheren Besoldungsgruppen (Spreizung), leistungsgerechte Besoldung, Auswirkungen einer besoldungsgruppenabhängigen Staffelung der Sonderzahlung bei einem Einsparziel von ca. 500 Mio. Euro, Einkommensvergleich öffentlicher Dienst/gewerbliche Wirtschaft <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

27.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/88208. 03. 2006

Spreizung der Einkommen im öffentlichen Dienst

der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort vom 13. Juni 2003 (Bundestagsdrucksache 15/1165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Entwicklung der Bezahlung im öffentlichen Dienst aus, dass unverzichtbare Voraussetzung für wettbewerbsfähige Personalstrukturen im öffentlichen Dienst ein Bezahlungssystem sei, das nach Leistung und Verantwortung differenziert und zugleich die Kreativität fördert. Dafür sei es unerlässlich, die Bewertungen und Zuordnungen innerhalb der Bezahlungssysteme des öffentlichen Dienstes leistungsbezogen auszurichten und abzustufen, um leistungsbereiten und -fähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Perspektiven zu eröffnen. Die tatsächliche Entwicklung weist jedoch in eine andere Richtung: So hat sich der Abstand zwischen niedrigeren und höheren Besoldungsgruppen in den letzten Jahrzehnten spürbar zu Lasten der höheren Besoldungsgruppen verringert. Ein ähnliches Bild ergibt sich bezogen auf den Durchschnittsverdienst der Beamtinnen und Beamten. Betrug der Abstand zwischen dem Einkommen in der Besoldungsgruppe A 16 und dem Durchschnittsgehalt im Jahre 1963 in etwa das 2,3fache, belief sich dieser Wert im Jahr 2003 nur noch auf das 1,5fache.

Im Zusammenhang mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Halbierung der Sonderzahlung für Besoldungs- und Versorgungsempfänger wird nunmehr eine so genannte soziale Staffelung diskutiert. So hat der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Struck, am 27. Februar 2006 vorgeschlagen, die Kürzungen im unteren Bereich etwa bis zur Besoldungsstufe A 9 geringer ausfallen zu lassen; darüber könne etwas mehr gekürzt werden. Gleichzeitig werden im Tarifbereich Modelle diskutiert, die Arbeitszeit nicht nur nach Alter, sondern auch nach Lohngruppen zu staffeln und kürzere Wochenarbeitszeiten für die unteren und mittleren Lohngruppen vorzusehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Haben sich seit Juni 2003 weitere Veränderungen bei der Spreizung der Einkommen der Beamtinnen und Beamten ergeben, wenn ja, wo, durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang?

2

Bekennt sich die Bundesregierung zu dem Ziel, den Leistungsgedanken im öffentlichen Dienst zu stärken?

3

Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei den Beamtinnen und Beamten differenzierter und vor allem leistungsgerechter handeln zu können, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Haltung?

4

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine weitere Nivellierung der Bezahlung im öffentlichen Dienst zu verhindern, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Haltung?

5

Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine besoldungsgruppenabhängige Staffelung der Kürzung der Sonderzahlung mit dem Ziel, ein Bezahlungssystem vorzuhalten, das nach Leistung und Verantwortung differenziert, vereinbar?

6

Welche Auswirkungen hätte eine besoldungsgruppenabhängige Staffelung bei einem Festhalten am Einsparziel von rund 500 Mio. Euro auf die Höhe der Sonderzahlung im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst, dargestellt anhand von Modellrechnungen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung den mit einer solchen Maßnahme verbundenen Verwaltungsmehraufwand?

8

In welchem Verhältnis steht das Einkommen der Beamtinnen und Beamten zu dem vergleichbarer Arbeitnehmer in der gewerblichen Wirtschaft, aufgeschlüsselt nach einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der mit den Nivellierungstendenzen in der Bezahlung verbundene Anstieg der Arbeitskosten insbesondere im einfachen Dienst zu einer Erhöhung des Privatisierungsdrucks in diesem Bereich führen wird?

10

Hat die Bundesregierung Verständnis für viele Angehörige des höheren, aber auch des gehobenen Dienstes, die den Eindruck haben, dass der Wert ihrer Dienstleistungen für Bürger, Staat und Gesellschaft durch die Nivellierungstendenzen in der Bezahlung fortschreitend ausgehöhlt wird?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Attraktivität des höheren Dienstes insbesondere in den Bereichen Gestaltungsmöglichkeiten, Verantwortung, Bezahlung, dienstliches Umfeld und öffentliches Ansehen im Vergleich zu ähnlichen Führungsaufgaben in der gewerblichen Wirtschaft?

12

Was beabsichtigt die Bundesregierung, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber für hoch qualifizierte Bewerber zu erhöhen?

Berlin, den 8. März 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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