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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entwicklung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand

<span>Zahlungsmoral öffentlicher Institutionen 2005 bis 2007 auf Bundes-, Kommunal- und Landesebene, Vergleich mit Ländern Nordeuropas und privaten Auftraggebern, Insolvenzen, Beschwerden und Verfahren; Maßnahmen zur Verbesserung</span>

Fraktion

FDP

Datum

30.01.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/777816. 01. 2008

Entwicklung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand

der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Paul K. Friedhoff, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zahlungsmoral beschreibt die Bereitschaft, Forderungen fristgerecht einzulösen, zu deren Erfüllung man im Rahmen eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist. Insbesondere mittelständisch und kleingewerblich organisierte Unternehmen sind zum wirtschaftlichen Überleben auf eine hohe Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber angewiesen. Zuzustimmen ist deshalb der Einschätzung der Bundesregierung, „dass vor allem handwerkliche Betriebe oft allein dadurch in Schwierigkeiten geraten können, dass ihre Auftraggeber fällige Zahlungen nicht rechtzeitig erbringen oder unter Berufung auf angebliche Mängel versuchen, Zahlungen ganz oder teilweise zu vermeiden.“ (Bundestagsdrucksache 16/511, S. 28). Vor diesem Hintergrund ist zunächst eine konsequente Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens zur Verbesserung der Zahlungsmoral notwendig. Der Bund trägt darüber hinaus eine besondere Verantwortung, in expliziter Kenntnis der einschlägigen Problematik grundsätzlich darauf zu dringen, dass staatliche Institutionen frist- und leistungskonform die Zahlung ausstehender Rechnungen vollziehen. Bundesinstitutionen müssen innerhalb der Gruppe öffentlicher Auftraggeber eine besonders hohe Zahlungsmoral aufweisen und dadurch Benchmark für Kommunen und Landesinstitutionen sein. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von rund 300 Mrd. Euro zählen staatliche Institutionen zu den wesentlichen Auftraggebern in der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Mittelstand ist auf die Verlässlichkeit der öffentlichen Hand als Vertragspartner angewiesen, da er oftmals durch eine geringe Eigenkapitaldecke und eine moderate Liquidität gekennzeichnet ist.

Drucksache 16/7778 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Rechnungen an Bundesinstitutionen wurden in den Jahren 2005 bis 2007 nicht fristgerecht durch diese bezahlt (Angaben absolut und prozentual an Gesamtheit der zugestellten Rechnungen; sollten Kenntnisse nicht vorliegen sind Schätzungen erbeten)?

2

Nach wie vielen (Werk-)Tagen werden Rechnungen an Bundesinstitutionen durchschnittlich bezahlt (Darstellung Jahresdurchschnittswerte der Jahre 2005 bis 2007)?

3

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob die Zahlungsmoral öffentlicher Institutionen auf Bundesebene schlechter oder besser ist, als auf Kommunal- oder Landesebene?

Wenn nein, warum verfügt die Bundesregierung trotz der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung der Zahlungsmoral“ nicht über derartige Informationen?

4

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob öffentliche Institutionen in Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen und Island eine höhere Zahlungsmoral aufweisen als die Bundesrepublik Deutschland?

Wenn nein, bis wann plant die Bundesregierung sich im Rahmen eines Best-Practice-Prozesses derartige Informationen zu beschaffen und dem Deutschen Bundestag unaufgefordert darüber Bericht zu erstatten?

5

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob die Zahlungsmoral öffentlicher Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland niedriger ist, als bei privaten Auftraggebern, wie dies beispielsweise eine Umfrage des VBI Verband Beratender Ingenieure aus 2006 verdeutlicht?

Wenn nein, verfügt die Bundesregierung über diametrale Kenntnisse?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies aus ordnungspolitischer Sicht?

6

Kann die Bundesregierung garantieren, dass säumige Bundesinstitutionen Mahnkosten und Zinsen an die Vertragspartner bezahlen?

7

Wie viele Vertragspartner von Bundesinstitutionen haben zwischen Rechnungsstellung und gegebenenfalls erfolgter Bezahlung in 2007 Insolvenz angemeldet?

8

Wie viele Beschwerden gegenüber der Zahlungsmoral von Bundesinstitutionen sind jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007 von Unternehmen und Verbänden an den Bund gerichtet worden?

9

Wie viele dieser Verfahren wurden seitens der betroffenen Bundesinstitutionen gewonnen bzw. in wie vielen Verfahren wurden die betroffen Bundesinstitutionen zur Zahlung verurteilt oder ein Vergleich abgeschlossen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen?

Hat sich die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand seit Inkrafttreten positiv verändert?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Gebietskörperschaften, die Zahlungsfristen nicht einhalten, auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu veröffentlichen?

12

Welche gesetzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Zahlungsmoral öffentlicher Institutionen hat die Bundesregierung in der laufenden 16. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag eingebracht?

13

Plant die Bundesregierung in den kommenden zwölf Monaten die Einbringung gesetzlicher Maßnahmen zur Verbesserung der Zahlungsmoral öffentlicher Institutionen?

14

Welche Bundesministerien verfügen über eine Verwaltungsvorschrift, dass alle Rechnungen zwingend innerhalb des Zahlungsziels bedient werden müssen?

Werden diese Verwaltungsvorschriften eingehalten?

Berlin, den 16. Januar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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