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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kontrollrechte der Bundesregierung über den Mittelabfluss des Europäischen Entwicklungsfonds am Beispiel der Auszahlungen an Kenia

Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Bundesregierung über die Mittelverwendung aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), Aufgaben, Organisation, Befugnisse und Berichtswesen des EEF-Verwaltungsausschusses, Integration des EEF in den EU-Haushalt, Auszahlung von EEF-Mitteln an Kenia und Information des BMZ, Auswirkungen auf die politische Lage in Kenia, Gestaltung der künftigen Entwicklungszusammenarbeit

Fraktion

FDP

Datum

06.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/778116. 01. 2008

Kontrollrechte der Bundesregierung über den Mittelabfluss des Europäischen Entwicklungsfonds am Beispiel der Auszahlungen an Kenia

der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Dr. Werner Hoyer, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika wird wesentlich aus Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert. Der bis zum 31. Dezember 2007 geltende 9. EEF wurde von der Bundesrepublik Deutschland als zweitgrößtem Beitragszahler mit 3,2 Mrd. Euro mitfinanziert. Am 1. Januar 2008 ist der 10. Europäische Entwicklungsfonds (EEF) in Kraft getreten. Für den Zeitraum von 2008 bis 2013 verfügt die Europäische Kommission damit zur Finanzierung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit mit den Afrikanischen-Karibischen und Pazifischen Staaten (AKP-Staaten) über ein Finanzvolumen von 23,9 Mrd. Euro. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 4,65 Mrd. Euro dann noch vor Frankreich der größte Beitragszahler des 10. EEF. Der EEF ist nicht in den EU-Haushalt integriert und unterliegt damit nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Europäische Parlament. Über einen so genannten EEF-Verwaltungsausschuss entscheiden Vertreter der EU-Kommission und der EU-Mitgliedsländer über die Verwendung der Mittel aus dem EEF. Die Bundesregierung hat hierdurch nach eigener Darstellung weitgehende Mitwirkungs- und Kontrollrechte.

Am 27. Dezember 2007 fanden in Kenia Wahlen statt. Bereits die Wahlvorbereitungen und der Wahlkampf waren von Anspannungen und Manipulationsvorwürfen geprägt. Die offenkundig gewordenen Manipulationen zum Nachteil der Opposition führten am Wahltag und danach zu Gewaltausbrüchen, die in blutigen Auseinandersetzungen mit über 600 Toten mündeten. Dennoch hat die EU-Kommission bereits am Tag nach der Wahl aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) Budgethilfe in Höhe von 40,6 Mio. Euro an die Regierung von Mwai Kibaki ausgezahlt. Diese Gelder sind in das „Poverty Reduction Budget Support Programme“ und damit direkt an die Regierung geflossen. Die Zahlung an die kenianische Regierung sollte ursprünglich schon im November erfolgen, war dann aber auf Ende Dezember verschoben worden.

Die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, ließ hierzu ihren Sprecher erklären, der Zeitpunkt der Überweisung durch die Kommission der Europäischen Union an Kenia am 28. Dezember 2007 sei „eindeutig instinktlos“ gewesen. Am 4. Januar 2008, sieben Tage nach der erfolgten Auszahlung an die kenianische Regierung, forderte die Bundesministerin, dass Mittel des EEF an Kenia eingefroren werden müssten, wenn die Vermittlungsgespräche zwischen den Kontrahenten scheitern sollten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche konkreten Entscheidungsbefugnisse hat der EEF-Verwaltungsausschuss?

I. Zu den Mitwirkungs- und Kontrollrechten der Bundesregierung im Allgemeinen:

2

Wie viele Vertreter sitzen für die Bundesrepublik Deutschland in dem EEF-Verwaltungsausschuss?

3

Sind diese weisungsgebunden?

Wenn ja, wer kann ihnen Weisung erteilen?

4

Erfolgen schriftliche oder mündliche Berichte über den Ablauf der EEF-Verwaltungsausschusssitzungen durch die Vertreter?

5

Nach welchem Schlüssel werden die Stimmrechte in dem Gremium aufgeteilt?

6

Gibt es einen Vorsitzenden und ein Sekretariat des EEF-Verwaltungsausschusses?

7

Hält die Bundesregierung ihre Mitwirkungs- und Kontrollrechte für ausreichend?

8

Plant die Bundesregierung, insbesondere das BMZ, ihren Einfluss im EEF-Verwaltungsausschuss als größter Beitragszahler im 10. EEF stärker geltend zu machen?

9

Plant die Bundesregierung, sich nachdrücklicher als bisher dafür einzusetzen, dass der EEF in den EU-Haushalt integriert wird, um Transparenz und tatsächliche parlamentarische Kontrolle sicherzustellen?

10

Was war der Grund für die Verschiebung der für November geplanten Auszahlung der EEF-Mittel an Kenia?

II. Zu den Entscheidungen über die Budgethilfen für Kenia:

11

Weshalb wurden trotz der offenkundigen Wahlmanipulationen die Budgethilfemittel dann am 28. Dezember 2007 doch ausgezahlt?

12

Wann, und von wem, wurden das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Auswärtige Amt (AA) über die Verschiebung informiert?

13

Wann, und von wem, wurden BMZ und AA über die Auszahlung aus dem EEF für den 28. Dezember 2007 informiert?

14

Hat die Bundesregierung der Auszahlung zugestimmt?

15

Wurde die Verschiebung der Auszahlung auf der Sitzung des EEF-Verwaltungsausschusses am 24./25. Oktober 2007, bei der Kenia auf der Tagesordnung stand, besprochen?

16

Wenn ja, hatte das BMZ für diese Sitzung diesbezüglich eine Weisung erteilt, und haben die Vertreter anschließend Bericht erstattet?

17

Wurde die Auszahlung der EEF-Mittel an Kenia für Dezember auf der Sitzung am 28. bis 30. November 2007 beschlossen?

18

Wenn ja, hatte das BMZ für diese Sitzung diesbezüglich eine Weisung erteilt, und haben die Vertreter anschließend Bericht erstattet?

19

Wurden das BMZ und das AA auch durch das Sekretariat des EEF-Verwaltungsausschusses über die Verschiebung und die spätere Auszahlung informiert?

20

Wenn das BMZ Kenntnis über die Auszahlung der EEF-Mittel für den 28. Dezember 2007 hatte, warum hat die Bundesregierung angesichts der sich abzeichnenden Krise nicht versucht, die Auszahlung bis zur Beruhigung der Lage zu verschieben oder an konkrete Bedingungen zu knüpfen?

21

Wie ist es zu erklären, dass Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul am 4. Januar 2007 das Einfrieren der Mittel des EEF in Aussicht stellt, obwohl die Zahlung an Kenia bereits erfolgt war?

22

Weshalb lässt Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul die Kritik der FDP an der Auszahlung durch ihren Sprecher zurückweisen, wenn sie selbst das Einfrieren der EU-Zahlungen fordert?

23

Ist die daraus herzuleitende Annahme richtig, dass Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul keine Kenntnis über die zuvor erfolgten Zahlungen hatte, und dass auch das BMZ keine wirksame Kontrolle über die Mittel des EEF hat?

24

Wie will die Bundesregierung künftig verhindern, dass aus dem EEF unter Mitwirkung des Verwaltungsausschusses solche „instinktlosen“ Zahlungen“ erfolgen?

25

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Auszahlung der Budgetmittel direkt an die Regierung von Mwai Kibaki als Parteinahme in dem Konflikt zwischen Regierung und Opposition gewertet werden könnte?

III. Zu den außen- und entwicklungspolitischen Folgen der jüngsten Budgethilfezahlungen an die Regierung von Mwai Kibaki:

26

Wie will die Bundesregierung, insbesondere das BMZ, in der gegenwärtigen Situation in Kenia gewährleisten, dass die Mittel des EEF ihre vorgesehenen Empfänger erreichen?

27

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, künftig die Entwicklungszusammenarbeit mit Kenia zu gestalten, wenn sich die Manipulationsvorwürfe bewahrheiten und die Regierung von Mwai Kibaki gleichwohl im Amt bleiben sollte?

Berlin, den 16. Januar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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