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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Situation des mittelständischen Taxigewerbes (G-SIG: 16010365)

Wirtschaftliche Situation des Taxigewerbes, Handlungsbedarf zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, während der Fußball-Weltmeisterschaft keine direkte Zufahrtsmöglichkeit für Taxis zu den Stadien, dafür Transport von Gästen, Funktionären und Spielern mit ungeschulten Freiwilligen durch den Veranstalter FIFA, Rechtsgrundlagen und Auswirkungen, Zielkonflikte und Überarbeitungsbedarf bei Personenbeförderungsgesetz und Freistellungsverordnung <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

23.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/88408. 03. 2006

Situation des mittelständischen Taxigewerbes

der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Auf Seite 19 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Handwerk und Mittelstand dort verbessern, wo es erkennbare Nachteile gibt.“ Ein ausschließlich mittelständisch geprägtes Gewerbe in Deutschland stellt das Taxigewerbe dar. Seit dem Jahr 2000 sind die Einnahmen des Taxi- und Mietwagengewerbes durchgehend rückläufig. Durch den gleichzeitigen Anstieg der Anzahl der als Taxen eingesetzten Fahrzeuge bedeutet diese Entwicklung eine deutliche Schwächung des Wirtschaftszweigs. Dies verstärkt sich zusätzlich durch die dramatische Entwicklung der Kostensituation des Gewerbes, bedingt durch die stetige Verteuerung des Rohöls und die fünf Stufen der Ökosteuer.

Die Fußballweltmeisterschaft im Juni und Juli 2006 böte eine gute Gelegenheit, die Einnahmesituation zumindest zeitweise zu verbessern und die Leistungsfähigkeit der Taxiunternehmer zu demonstrieren. Leider bleibt aber auch dieser Weg verschlossen, da eine Bannmeile um alle Austragungsstätten des Turniers es den Taxifahrern unmöglich macht, sich den Stadien unmittelbar zu nähern.

Der Veranstalter FIFA möchte seine Gäste, Funktionäre und Spieler ausschließlich mit Fahrzeugen des Sponsors Hyundai transportieren. Als Fahrer werden Freiwillige eingesetzt, die weder im Besitz eines Personenbeförderungsscheins sein werden noch über die für die gewerbliche Personenbeförderung erforderlichen Ortskenntnisse verfügen. Die Sicherheit der Fahrgäste scheint unter diesen Voraussetzungen nicht gewährleistet.

Grundlage für die von der FIFA geplante Form der Personenbeförderung ist die Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz. Diese Verordnung stammt aus den 1970er Jahren und wurde für berechtigte Ausnahmen geringfügiger Verkehre eingeführt. Sollte die Freistellungsverordnung durch die Veränderungen im gewerblichen Personenverkehr jedoch nunmehr den eigentlichen Regelungszielen des Personenbeförderungsgesetzes zuwiderlaufen, muss über eine Novellierung der Regelung nachgedacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation des mittelständischen Taxigewerbes in Deutschland?

2

Sieht die Bundesregierung grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das mittelständische Taxigewerbe, wenn ja, in welcher Form?

3

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird Taxiunternehmen während der FIFA-Weltmeisterschaft die direkte Zufahrt zu den WM-Stadien verwehrt?

4

Sind von der Regelung auch Fahrten mit Taxen betroffen, die Zuschauer zu den Stadien der Fußball-Weltmeisterschaft bringen sollen?

5

Wie wird sich die Regelung nach Auffassung der Bundesregierung auf das Taxigewerbe in den WM-Städten zur Zeit der Weltmeisterschaft auswirken?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit der Personen, die im Rahmen der Weltmeisterschaft von der FIFA durch ungeschulte Volontäre transportiert werden?

7

Gilt nach Ansicht der Bundesregierung für die als Fahrer eingesetzten Personen ein Befreiungstatbestand nach § 1 der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG), und wenn ja, warum?

8

In welcher Höhe könnten nach Einschätzung der Bundesregierung zusätzliche Sozialabgaben anfallen, wenn statt unbezahlter Freiwilliger für den Transport Berufskraftfahrer eingesetzt würden?

9

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit den Regelungszielen des PBefG vereinbar, dass die genannten Personen für ihre Tätigkeit keinen Personenbeförderungsschein benötigen, und wenn ja, warum?

10

Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich Zielkonflikte hinsichtlich der Regelungen des PBefG und der entsprechenden Freistellungsverordnung, und wenn ja, welche?

11

Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz zu überarbeiten, und wenn ja, in welcher Weise?

12

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Änderung oder Abschaffung der Freistellungsverordnung zum PBefG geeignet, einer Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben entgegenzuwirken?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang in Deutschland gegen die Vorgaben des PBefG verstoßen wird?

14

Hält die Bundesregierung diese Erkenntnisse für notwendig, um auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts das Erfordernis der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gemäß Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes beurteilen zu können?

Berlin, den 8. März 2006

Patrick Döring Horst Friedrich (Bayreuth) Jan Mücke Joachim Günther (Plauen) Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Mechthild Dyckmans Otto Fricke Paul K. Friedhoff Hans-Michael Goldmann Miriam Gruß Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Gisela Piltz Jörg Rohde Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Martin Zeil Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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