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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Steuerformular für nicht buchführungspflichtige Unternehmer (G-SIG: 16010754)

Nachforderung der Anlage EÜR für den Veranlagungszeitraum 2005, Umfang des Formulars, Anzahl der Unternehmen, die unter den § 141 AO fallen, Handhabung der Einnahmeüberschussrechnung <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

07.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/189720. 06. 2006

Steuerformular für nicht buchführungspflichtige Unternehmer

der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung vom 31. Juli 2003 wurde festgelegt, dass nicht buchführungspflichtige Unternehmen eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen haben. Diese Standardisierung sollte einen Beitrag zur Steuervereinfachung darstellen und dem Steuerpflichtigen nicht nur die Erfüllung seiner Erklärungs- und Auskunftspflichten erleichtern, sondern auch Nachfragen seitens der Finanzbehörden vermeiden.

Ziel des Kleinunternehmerförderungsgesetzes war es aber auch, gerade kleine und mittelständische Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 130/03) führt dazu aus: „Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer werden dadurch überproportional belastet, dass sie bereits bei geringen Einnahmen/ Umsätzen u. a. gegenüber den Finanzbehörden umfassende Aufzeichnungs- und Erklärungsfristen erfüllen müssen. Vielfach muss bereits zur Erfüllung der elementaren Buchführungspflichten die Hilfe von Steuerberatern herbeigezogen werden. Die dadurch entstehenden Kosten stehen gerade bei kleinen und kleinsten Unternehmen häufig in keinem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Umsätzen. Bürokratische Hürden sind damit ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zu einer erfolgreichen und auch für das Gemeinwesen nachhaltigen ,profitablen‘ Geschäftstätigkeit.“

Bund und Länder haben ein Formular konzipiert, das ursprünglich für den Veranlagungszeitraum 2004 gelten sollte. Nach heftiger Kritik in der Öffentlichkeit hat die Finanzministerkonferenz am 30. September 2004 beschlossen, das Formular („Anlage EÜR“) zurückzuziehen und überarbeiten zu lassen. Es sollte erst für den Veranlagungszeitraum 2005 eingesetzt werden. Die Oberfinanzdirektion Münster weist am 7. April 2006 auf einen Beschluss der Abteilungsleiter Steuer des Bundes und der Länder hin, dass für das Jahr 2005 die Anlage EÜR nicht nachzufordern ist, wenn eine ordnungsgemäße Steuererklärung abgegeben wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Gründe haben die Finanzverwaltung bewogen, von der Nachforderung der Anlage EÜR für den Veranlagungszeitraum 2005 abzusehen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster faktisch die Aufhebung der Verpflichtung zur Abgabe des Formulars für die Steuerpflichtigen bedeutet, die bisher noch keine Erklärung für 2005 abgegeben haben?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Absehen von einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck nach Ablauf des betroffenen Veranlagungszeitraums für erhebliche Verunsicherung bei den betroffenen Steuerpflichtigen sorgt?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit?

5

Wie viele Steuerpflichtige waren ursprünglich verpflichtet, für das Jahr 2005 die Anlage EÜR abzugeben?

6

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele dieser betroffenen Steuerpflichtigen am 7. April 2006 noch keine Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2005 abgegeben haben?

7

In welchen Punkten unterscheidet sich das in der Verfügung der OFD Münster vom 7. April 2006 angesprochene Formular von dem Formular, das die Finanzministerkonferenz im September 2004 zurückgezogen hat?

8

Ist das in der Verfügung der OFD Münster vom 7. April 2006 angesprochene Formular einschließlich der Anlagen umfangreicher als das ursprünglich für das Jahr 2004 vorgesehene?

9

Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung das unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus gerade für kleinere Unternehmen, der Ziel des Kleinunternehmerförderungsgesetzes war?

10

Wie viele Unternehmen werden durch die geplante Änderung von § 141 der Abgabenordnung durch das „Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ (Bundestagsdrucksache 16/1407) zusätzlich die Einnahmenüberschussrechnung praktizieren und damit in den Kreis der Unternehmer fallen, die das Formular ausfüllen müssen?

11

Hält die Bundesregierung an dem Plan fest, wie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. August 2005 angekündigt, eine Standardisierung auch für die Gewinnermittlung durch Betriebsvergleichsumstellung einzuführen?

12

Falls ja, wird die Bundesregierung – anders als bei Erstellung des EÜR- Formulars – betroffene Unternehmen, Unternehmensverbände und die steuerberatenden Berufe bei der Konzipierung des Formulars beteiligen, falls nein, warum hat die Bundesregierung dieses Vorhaben aufgegeben?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der früheren Bundesregierung, dass der Vordruck für eine ordnungsgemäße Gewinnermittlung gerade auch für nicht beratene Steuerpflichtige eine zuverlässige Hilfestellung sei (Bundestagsdrucksache 15/2920)?

14

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele vorher nicht beratene Steuerpflichtige nun aufgrund der Komplexität des Formulars die Hilfe der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen?

15

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Mehrkosten für die Steuerpflichtigen dadurch entstanden sind, dass Steuerberater den Mehraufwand für das Ausfüllen des Formulars in Rechnung stellen?

16

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit die klassische Einnahmenüberschussrechnung weiterhin praktiziert wird, da für Unternehmen und Banken die Angaben in dem Formular nicht ausreichen?

Berlin, den 20. Juni 2006

Frank Schäffler Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Volker Wissing Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Michael Link (Heilbronn) Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Jan Mücke Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg Rohde Marina Schuster Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Martin Zeil Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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