Entwicklung und Behandlung von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Markus Löning, Michael Link (Heilbronn), Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich vertraglich dazu verpflichtet, die Vorgaben aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht einzuhalten und gegebenenfalls notwendige nationale Rechtsanpassungen vorzunehmen. Hierdurch soll dem Ziel einer stärkeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration Europas Rechnung getragen werden. Die Einhaltung der Vorschriften ist das Fundament jeder Rechtsgemeinschaft und unerlässliche Grundlage für die Gestaltung der Zukunft. Nach Artikel 226 des EG-Vertrages wacht die Europäische Kommission über die fristgerechte, korrekte und EG-konforme Umsetzung dieser Vorgaben. Die Europäische Kommission wird von Amts wegen (wenn sie einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht aufdeckt) oder bei Eingang einer Beschwerde tätig. Wenn die Europäische Kommission einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht feststellt, kann sie das in Artikel 226 des EG-Vertrages vorgesehene Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Nach Auskunft der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Koordination von Vertragsverletzungsverfahren verantwortlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Stimmt die Bundesregierung aus wirtschaftspolitischer Sicht der Auffassung zu, dass Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission ein wirkungsvolles Instrument zur Schaffung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs in Europa ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission nach Artikel 226 des EG-Vertrages wurden in den Jahren 1998 bis 2007 gegen die Bundesrepublik Deutschland jeweils jährlich neu eingeleitet, und wie viele Verfahren waren zum Jahresende jeweils anhängig (bitte in Form einer Tabelle)?
Wie viele EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wurden im gleichen Zeitraum für Gesetze angestrengt, die zwischen 1998 und 2007 neu verabschiedet oder verändert wurden?
Hatten die Vertragsverletzungsverfahren die entsprechenden Neuregelungen jeweils zum Gegenstand?
Welche EU-Vertragsverletzungsverfahren waren dies?
Wie viele EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wurden im Zeitraum 1998 bis 2007 eingestellt, ohne dass nationale Rechtsanpassungen notwendig waren?
Wie viele Bearbeitungsmonate umfassen die EU-Vertragsverletzungsverfahren innerhalb der letzten zehn Jahre gegen die Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich?
Welche EU-Vertragsverletzungsverfahren laufen gegenwärtig (Stand 31. Dezember 2007) gegen die Bundesrepublik Deutschland, was ist deren Inhalt, wie lautet deren Kommissionsnummer, welche Ministerien sind federführend für die Bearbeitung verantwortlich, wann wurde das Verfahren eingeleitet, welche Fristen wurden gesetzt, und in welchem Verschärfungsstadium befindet sich das jeweilige Verfahren (bitte in Form einer Tabelle)?
Gegen welche europäischen Länder laufen gegenwärtig mehr Vertragsverletzungsverfahren als gegen die Bundesrepublik Deutschland?
In welchen Fällen ist im beschriebenen Zeitraum ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen anderen Mitgliedstaat auf Veranlassung von deutscher Seite, also entweder auf Initiative der Bundesregierung oder einer anderen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen juristischen Person, eingeleitet worden?
Gibt es Fälle, bei denen nach Auffassung der Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen anderen Mitgliedstaat positive Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland oder in ihr ansässige Unternehmen hatte, unabhängig davon, ob dieses von Amts wegen oder auf Beschwerde hin eingeleitet wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die absolute und relative Anzahl aktueller Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund der Antworten zu Frage 1?
Weist die Bundesrepublik Deutschland aus Sicht der Bundesregierung ein besonderes Defizit bei der Schaffung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs auf?
Verfügt die Bundesregierung über Kostenschätzungen nationaler Aufwendungen zur Bearbeitung von EU-Vertragsverletzungsverfahren?
Wenn ja, wie hoch liegen die Aufwendungen durchschnittlich pro Verfahren?
Wenn nein, warum verfügt die Bundesregierung nicht über entsprechende Kostenschätzungen?
Wurde gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit schon einmal aus Artikel 228 des EG-Vertrages ein Zwangsgeld seitens des Gerichtshofs (neu: Gerichtshof der Europäischen Union) festgesetzt?
Wenn ja, welches Verfahren war betroffen, und wie hoch fiel das Zwangsgeld aus?
In wie vielen Fällen wurden jeweils die nicht fristgerechte, nicht EU-rechtskonforme oder materiell-rechtlich fehlerhafte Umsetzung gerügt?