Haltung der Bundesregierung zu Wirtschaftssanktionen gegenüber dem Iran und deren Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
der Abgeordneten Elke Hoff, Rainer Brüderle, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die internationale Gemeinschaft muss Sorge dafür tragen, dass eine atomare Bewaffnung des Iran mit nicht militärischen Mitteln verhindert wird. Grundbedingung hierfür ist die Geschlossenheit der internationalen Gemeinschaft bei der Strategie und der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Wegen unzureichender Kooperation mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Iran mit verschiedenen Sanktionen belegt, um die Fortentwicklung des iranischen Atomprogramms zu verhindern und den Iran zur Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der IAEO zu bewegen. Die derzeitigen Sanktionen der Vereinten Nationen beziehen sich primär auf die Lieferung von Waren und Technologien, die das umstrittene Atomprogramm fördern und das Einfrieren von Auslandskonten der am Atomprogramm beteiligten natürlichen und juristischen Personen. Zudem wurde der Iran mit einem Waffenexportverbot belegt. Letzteres ergänzte die EU ihrerseits um ein Verbot des Exports von Waffen in den Iran. Bilaterale Sanktionen wurden darüber hinaus insbesondere von den USA verhängt.
Im Sommer des Jahres 2007 erklärten sich verschiedene deutsche Kreditinstitute öffentlich für „erpressbar“, nachdem sie von den US-Regierungsvertretern zur Aufgabe ihres Irangeschäftes gedrängt wurden. Seitdem haben die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Dresdner Bank, aber auch andere europäische Banken wie Credit Suisse, UBS, HSBC und Barclays ihre Geschäftsverbindungen zum Iran weitgehend eingestellt. Zudem wurde im November 2007 öffentlich bekannt, dass auch mittelständische deutsche Unternehmen, insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau, zur Aufgabe ihres Irangeschäftes gedrängt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung deutsche Kreditinstitute unterstützt, die im Sommer 2007 öffentlich erklärt haben, sie seien „erpressbar“?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen mittelständische deutsche Unternehmen zur Aufgabe ihrer Geschäfte im Iran bewegt werden sollten, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
Sind der Bundesregierung konkrete Fälle bekannt, in denen sich die Fortführung von Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen mit dem Iran nachteilig auf deren amerikanische Geschäftsbeziehungen ausgewirkt haben?
Was ist der Bundesregierung über „Umgehungsgeschäfte“ amerikanischer Unternehmen, europäischer und insbesondere deutscher Unternehmen mit dem Iran über die Vereinigten Arabischen Emirate und/oder andere Staaten bekannt?
In welchem Umfang und wieso werden seit mehreren Monaten Anträge für Ausfuhrgenehmigungen in den Iran nicht erteilt oder nur schleppend bearbeitet?
In welchem Umfang und wieso hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ausfuhrgenehmigungen für abgeschlossene Verträge zurück?
Erwartet die Bundesregierung Regressforderungen deutscher Exporteure, die wegen Nichterteilung oder Verzögerungen bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen Geschäftsnachteile erwarten?
In welchem Volumen wurden neue Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (sog. Hermes-Bürgschaften) für Ausfuhren in den Iran in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 übernommen, und auf welchen prozentualen Anteil am deutschen Gesamtexport in den Iran belaufen sich diese Gewährleistungen jeweils?
Wie hoch waren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 jeweils zum Jahresende die Gesamtvolumina der Ausfuhrgewährleistungen des Bundes für den Iran?
Auf welches Volumen beliefen sich die durch die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes getragenen Schadensfälle in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007?
Wird die Bundesregierung die Neuzusage von Ausfuhrgewährleistungen weiterhin eingeschränkt belassen?
Wie haben sich jeweils die Export- und Importvolumina (absolut, Euro) des Iran mit Deutschland, Italien und Frankreich in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 entwickelt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Ausfuhrgewährleistungen für Geschäfte mit dem Iran weiterhin nur eingeschränkt zu erteilen?
Wie haben sich jeweils die Neugeschäftszusagen für Projekte im Iran seitens der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), der Société de Promotion et de Participation pour la Coopération Economique (PROPARCO) und der Società Italiana per le Imprese all’ Estero (SIMEST S.p.A.) in den Jahren 2005, 2006 und 2007 entwickelt?
Trifft es zu, dass das französische Mineralölunternehmen Total S.A. seine wirtschaftlichen Aktivitäten im Iran intensiviert?
Wie hoch waren jeweils für Deutschland, Italien und Frankreich die amtlichen Official Development Assistance (ODA)-Kennzahlen für Entwicklungshilfe an den Iran für die Jahre 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007?
Welche Anstrengungen zum Schutz der Gläubigerinteressen von deutschen Unternehmen unternimmt die Bundesregierung?
Welche Abstimmungen unternimmt die Bundesregierung mit anderen Partnern in der EU und deren Bestrebungen, ihr wirtschaftliches Engagement im Iran zu begrenzen?