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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rechtssicherheit im Internethandel und bei sonstigen Fernabsatzgeschäften

<span>Eingegangene Stellungnahmen zur geplanten Änderung der Musterwiderrufsbelehrung im Anhang der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach dem bürgerlichen Recht (BGB-InfoV), Zeitplan, Musterwiderrufsbelehrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, deren Ausgestaltung und Probleme, Belehrung mit Gesetzesrang in Belgien, Vereinfachung und Aufnahme in das BGB, Verständlichkeit und Anwendbarkeit des Musters, völliger Verzicht auf ein Muster</span>

Fraktion

FDP

Datum

08.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/788323. 01. 2008

Rechtssicherheit im Internethandel und bei sonstigen Fernabsatzgeschäften

der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die im Jahr 2002 eingeführte und 2004 geringfügig überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung war und ist Gegenstand anhaltender Kritik aus Rechtsprechung und Literatur. Die Fraktion der FDP hat das Thema frühzeitig aufgegriffen und im November 2006 zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage gemacht (Bundestagsdrucksache 16/3387). In ihrer Antwort vom 28. November 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/3595 vertrat die Bundesregierung die Auffassung, die Belehrung sei wirksam und werde den an sie zu stellenden Anforderungen gerecht. Mit dieser Antwort gab sich die Fraktion der FDP nicht zufrieden. Mit Antrag vom 28. Februar 2007 (Bundestagsdrucksache 16/4452) forderte sie die Bundesregierung auf, die Muster-Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge zu überarbeiten und Rechtssicherheit zu schaffen. Am 23. Oktober 2007 hat das Bundesministerium der Justiz einen Diskussionsentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung vorgelegt. Dieser lag den Verbänden zur Stellungnahme bis zum 7. Dezember 2007 vor. In der Literatur und in den Medien war der Entwurf bereits Kritik ausgesetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Reaktionen hat die Bundesregierung bislang auf den Diskussionsentwurf erhalten, welche Kritik wurde vorgebracht und welche Verbesserungsvorschläge unterbreitet (Darstellung bitte nach eingegangenen Stellungnahmen und unter Angabe der wesentlichen Inhalte)?

2

Wie beabsichtigt die Bundesregierung hierauf zu reagieren?

3

Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung den Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Revisionsverfahren zu Aktenzeichen VIII ZR 25/07 gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz, das einen Verstoß der Musterbelehrung gegen höherrangiges Recht festgestellt hatte, abzuwarten?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung hinsichtlich vorgenommener bzw. vorzunehmender Änderungen am Verordnungstext erneut Stellungnahmen einzuholen, wenn ja, wann, von wem, und in welchem Verfahren?

6

Gibt es Muster-Widerrufsbelehrungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, wenn ja, in welchen, und wie sind die dortigen Belehrungen konkret ausgestaltet?

7

Kam oder kommt es dort zu ähnlichen Problemen wie mit der deutschen Musterbelehrung, und wenn ja, wie haben die jeweiligen Staaten hierauf reagiert?

8

In welchen EU-Mitgliedstaaten sind die Musterbelehrungen mit Gesetzesrang ausgestattet?

9

Wie bewertet die Bundesregierung das Beispiel Belgiens, wo es eine Musterbelehrung gibt, die Gesetzesrang hat und vorbildlich kurz ist?

10

Wie steht die Bundesregierung zu dem in der Literatur diskutierten Vorschlag, die Rechtslage vereinfacht darzustellen und das Muster in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen?

11

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, von einem Muster ganz abzusehen und die konkrete Ausgestaltung der Belehrung den Rechtsanwendern und rechtsberatenden Berufen zu überlassen?

12

Hat die Bundesregierung die Möglichkeit erwogen, verschiedene Muster-Widerrufsbelehrungen vorzusehen, beispielsweise je nach Branche und Vertragsart, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche branchen- bzw. vertragsspezifische Ausgestaltung?

13

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Widerrufsbelehrung künftig für den Verbraucher leicht verständlich sein wird, wenn sie – nach der Entwurfsfassung – mindestens 4 DIN A4-Seiten lang sein wird, und wie begründet sie ihre Ansicht?

14

Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Lage sein werden, die für sie notwendige Widerrufsbelehrung ohne juristisch beratende Hilfe zu erstellen, insbesondere im Hinblick auf die vielen unterschiedlichen Gestaltungsanweisungen im Verordnungsentwurf, und wie begründet sie ihre Meinung?

Berlin, den 23. Januar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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