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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Brandschutz in Deutschland (G-SIG: 16010954)

Baulicher Brandschutz, Zahl der Brandopfer, Höhe der Schaden, internationaler Vergleich, Beurteilung der Brandstatistik in Großbritannien, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Brandschutz als Fachdisziplin, Zersplitterung der Zuständigkeiten in 16 Landesbauordnungen, Möglichkeit einer Musterbauordnung, freiwillige Gütegemeinschaften <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

28.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/238910. 08. 2006

Brandschutz in Deutschland

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Thema Brandschutz erfährt politische Beachtung und Berücksichtigung beim staatlichen Handeln meist erst dann, wenn durch einen größeren Schadensfall wie z. B. beim Brand am Flughafen Düsseldorf ein öffentliches Bewusstsein für die Thematik Brandschutz entsteht.

Die Gewährleistung eines optimalen Brandschutzes ist in einer Marktwirtschaft zunächst eine Aufgabe der Marktteilnehmer, u. a. der Bauwirtschaft, der Auftraggeber der privaten wie der öffentlichen Hand und der Versicherungswirtschaft. Sie alle müssen zur Schaffung einer umfassenden Sicherheitskultur den ihnen möglichen Beitrag leisten.

Es hat sich aber in der Praxis gezeigt, dass nicht zuletzt als Folge des langwierigen Abschwungs in der Bauwirtschaft Fragen der Sicherheitskultur und des Brandschutzes nicht immer einen angemessenen Stellenwert haben – sowohl bei der Auftragsvergabe wie auch bei der Durchführung von Aufträgen.

Brandschutz sollte daher künftig mehr in das Blickfeld aller Beteiligten gerückt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Hat der bauliche Brandschutz bei der politischen Willensbildung in der Bundesregierung eine angemessene Priorität?

2

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung angesichts der Länderkompetenz und -verantwortung in Fragen des Brandschutzes dem Anliegen Brandschutz, insbesondere dem baulichen Brandschutz eine höhere politische Priorität zu geben?

3

Liegen der Bundesregierung amtliche Schätzungen über die Zahl der Brandschutzopfer (Brandtote bzw. Schwerverletzte) vor?

Wenn ja, wird die aktuelle Zahl der Brandopfer als akzeptabel betrachtet?

4

Wie hoch bewertet die Bundesregierung die durch Brände entstehenden volkswirtschaftlichen Schäden?

5

Wie stellt sich die Zahl der Brandopfer und Schadenssummen infolge von Bränden in Deutschland im internationalen Vergleich dar, und wie beurteilt die Bundsregierung die deutsche Situation in Relation zu der Situation in vergleichbaren Staaten?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit der Home Office in Großbritannien, wo eine sehr detaillierte und deshalb für die Baupraxis hilfreiche Brandstatistik geführt wird?

7

Wie hoch bewertet die Bundesregierung den Anteil von baulichen Brandschutzmaßnahmen an den gesamten Baukosten?

8

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, dass zumindest bei Bauten öffentlicher Auftraggeber ein angemessener Anteil der Baukosten für den baulichen Brandschutz verfügbar ist?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass trotz aller berechtigten Forderungen nach Deregulierung und Steigerung der Eigenverantwortung künftig dem Brandschutz und dessen gesicherter Umsetzung eine angemessene Priorität bei der Auftragsvergabe insbesondere der öffentlichen Hand gewährt wird?

10

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Architekten, Fachbauingenieuren, Brandschutzexperten und den ausführenden Unternehmen mit qualifizierten Fachkräften zur Absicherung des baulichen Brandschutzes sicherzustellen und dauerhaft abzusichern?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Brandschutz als Fachdisziplin sich im Vergleich zu anderen Ingenieurdisziplinen in der Hochschullehre und Forschung noch in den Kinderschuhen befindet und wie beurteilt die Bundesregierung die künftige Entwicklung dieser Spezialdisziplin?

12

Was will die Bundesregierung unternehmen, um der deutschen Brandschutzforschung eine angemessene Bedeutung zu geben?

13

Welche Vorstellungen entwickelt die Bundesregierung zur Ausbildung im Bereich baulichen Brandschutzes insbesondere auf der Ebene der Fachhochschulen und Hochschulen im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand, dass derzeit die Regelungen im Bereich Brandschutz sehr zersplittert sind durch die Verankerung der Zuständigkeit in 16 Landesbauordnungen und darüber hinaus in weiteren ländereigenen Richtlinien wie z. B. in den Richtlinien über den Bau und Betrieb von Gaststätten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Richtlinien für Kindergärten, brandschutztechnische Anforderungen für Heime, Krankenhausrichtlinien, bauaufsichtliche Richtlinien für Schulen usw.?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, eine Musterbauordnung mit den Bundesländern zu verabreden?

16

Inwieweit kann die Bundesregierung sicherstellen, dass im Zuge der EU- Harmonisierung technischer Vorschriften die bewährten Standards deutscher Normen erhalten, zumindest nicht unterschritten werden?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass zumindest mittelfristig ein einheitliches Leistungsbild im vorbeugenden baulichen Brandschutz gegebenenfalls mit baukostenunabhängigen Honorierungsvorschriften entwickelt wird?

18

Welche Notwendigkeiten sieht die Bundesregierung im Blick auf die sich abzeichnende zunehmende Tendenz des Terrorismus, zumindest bei Großprojekten (Einkaufszentren, Behördenzentren) Brandschutzmaßnahmen stärker zu berücksichtigen, als dies bislang der Fall ist?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung freiwillige Gütegemeinschaften, die ihre Qualität durch Eigen- und Fremdüberwachung im Rahmen des RAL Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung überprüfen lassen?

20

Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Leistung von RAL-geprüften Unternehmen des Brandschutzes bei der Auftragsvergabe angemessen bewertet und berücksichtigt wird?

21

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der Maßnahmen dem Brandschutz auch in der Verwaltungspraxis einen angemessenen Stellenwert zu gewähren?

Berlin, den 10. August 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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