Weitere Priorisierung des bewaffneten Such- und Rettungsdienstes (Combat Search and Rescue, CSAR)
der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zu den Kernaufgaben eines Staates gehört die Fähigkeit, eigene Staatsbürger aus einer Bedrohung retten und befreien zu können. Dem trägt auch das „Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006“ als zentrales sicherheitspolitisches Dokument der Bundesregierung Rechnung. Darin wird als Aufgabe der Bundeswehr ausdrücklich der Schutz der Bundesrepublik Deutschland und seiner Bevölkerung sowie die Rettung und Evakuierung von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern benannt. Diese Kernaufgabe staatlichen Handelns darf nur in Ausnahmefällen durch Verbündete und Partner wahrgenommen werden. Sie liegt in nationaler Verantwortung.
Von besonderer Bedeutung für eigene Kräfte im Einsatz ist die Fähigkeit des bewaffneten Such- und Rettungsdienstes (Combat Search and Rescue, CSAR) zur Rettung und Rückholung abgeschossener oder notgelandeter Luftfahrzeugbesatzungen und Passagiere sowie versprengter Personen und für das Herauslösen von Spezialkräften. Sie ist der hoch priorisierten Fähigkeitskategorie „Überlebensfähigkeit und Schutz“ zugeordnet und dient damit unmittelbar der erfolgreichen Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit von Angehörigen der Bundeswehr im Einsatz. Der Aufbau dieser Fähigkeit ist von streitkräftegemeinsamer Bedeutung, da hiermit gegebenenfalls auch ein ergänzender Beitrag zur bewaffneten Rückführung sowie zu Spezialkräftemissionen geleistet werden kann. Die Fähigkeit CSAR stellt aufgrund des hohen Anforderungsprofils innerhalb der NATO und der EU eine kritische Ressource dar und erfuhr bisher gemeinsam mit weiteren Projekten zur Verbesserung des Schutzes der Soldaten im Einsatz laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „CSAR-Fähigkeiten der Bundeswehr“ (Bundestagsdrucksachen 16/4254 und 4354) eine entsprechend hohe Priorisierung.
Die Bedeutung der bewaffneten Suche und Rettung beschreibt die von Generalinspekteur, General Wolfgang Schneiderhan, verantwortete Teilkonzeption „Bewaffnete Suche und Rettung“ folgendermaßen: „Die Option zur Rettung von über gegnerischem Gebiet abgeschossenen, notgelandeten oder versprengten Soldaten, die gegebenenfalls in Medien zu Propagandazwecken benutzt oder als ,menschliche Schutzschilde‘ in der Nähe möglicher Ziele missbraucht werden könnten, verhindert Erpressbarkeit und verbessert gleichzeitig die Handlungsfähigkeit und -freiheit der politischen und militärischen Führung.“
Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Bereitstellung dieser international kritischen Ressource im Rahmen seiner internationalen Verpflichtungen in NATO und EU seit dem Jahr 2003 bzw. 2005 die Rolle der Lead Nation übernommen. Partner in NATO und EU verlassen sich daher darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland diese Fähigkeit in naher Zukunft zur Verfügung stellen wird.
Nach jetziger Planung bekommt die Bundeswehr erst mit der Einführung des Helikopters NH 90 CSAR ein geeignetes Lufttransportmittel für den „bewaffneten Such- und Rettungsdienst.“ Der Zulauf des NH 90 verzögert sich aufgrund technischer Probleme. In den letzten Jahren ist die Zahl der zu beschaffenden NH 90, die für die Einrüstung von CSAR-Rüstsätzen vorgesehen sind, schrittweise von 23 über 19 auf 12 Stück reduziert worden. Acht Rüstsätze sollen beschafft werden. Das Vorhaben NH 90 CSAR ist bisher weder vertragsreif durch die Bundesregierung verhandelt worden, noch dem Parlament zur Billigung vorgelegt worden. Die Bundesregierung stellte mit der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „CSAR-Fähigkeiten der Bundeswehr“ am 20. Februar 2007 fest, dass die Bundeswehr voraussichtlich ab 2011 eine erste CSAR-Befähigung aufgebaut haben wird.
Der Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) behauptete in einer Sprechermeldung vom 27. Januar 2008, die sich auf den in der „WELT am SONNTAG“ erschienenen Artikel „Bundeswehr kann ihre Soldaten nicht retten“ bezog, dass die Priorität hinsichtlich des Aufbaus der luftgestützten deutschen CSAR-Fähigkeit innerhalb des Gesamtprogramms NH 90 unverändert sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Trifft es zu, dass die ursprünglich für die Haushaltsjahre 2008 ff. vorgesehenen Mittel für die Serienvorbereitung und -fertigung von CSAR-Rüstsätzen im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2008 gestrichen wurden?
Wenn ja, wieso?
In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen über den NH 90 CSAR und den Rüstsätzen CSAR mit Eurocopter Deutschland (ECD)?
Welche Auswirkungen hat dies auf den Zulauf von NH 90 CSAR in die Bundeswehr?
Hält die Bundesregierung die Behauptung der Sprechererklärung des BMVg vom 27. Januar 2007 aufrecht, wonach die Priorität hinsichtlich des Aufbaus der luftgestützten deutschen CSAR-Fähigkeit innerhalb des NH-90-Gesamtprogramms „unverändert“ bleibe, obwohl die ursprünglich für die Haushaltsjahre 2008 ff. vorgesehenen Mittel für die Serienvorbereitung und -fertigung von CSAR-Rüstsätzen im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2008 gestrichen wurden?
Wann wird die Bundesrepublik Deutschland in der Lage sein, eigene Soldaten mit eigenen CSAR-Fähigkeiten zu suchen und zu retten?
Wann ist mit einem Zulauf der ersten NH 90 CSAR zu rechnen, und wann mit den ersten CSAR-Rüstsätzen?
Wieso ist mittlerweile mehrfach die Stückzahl des NH 90 CSAR reduziert und sein Zulauf verschoben worden, obwohl die Fähigkeit nach Ansicht der Bundesregierung hohe Priorität habe (vgl. Antwort 13 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 20. Februar 2007, Bundestagsdrucksache 16/4354 und Projektsteckbrief NH 90 CSAR, Vorbereitung der Vorberatung des Regierungsentwurfs Haushalt 2008/Einzelplan 14 vom 19. September 2007)?
Inwieweit wurde durch die Stückzahlreduzierung die CSAR-Auftragserfüllung qualitativ und quantitativ (level of ambition) reduziert?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich die Bundesrepublik Deutschland bei der Aufgabe CSAR auf befreundete Nationen abstützen muss, angesichts der Tatsache, dass sie die Rolle der Führungsnation für CSAR-Aufgaben innerhalb der NATO und der EU übernommen hat?
Plant die Bundesregierung durch die weiteren Verzögerungen beim NH 90 und der hohen Priorisierung eine Zwischen- oder Alternativlösung zum NH 90 CSAR, und wenn nicht, warum?
Plant die Bundesregierung den behelfsmäßigen Einsatz von CH 53 GS, SEA KING, SEA LYNX, UH-1D oder Bo-105 für CSAR-Aufgaben?
Warum wird aufgrund der hohen Priorisierung kein bereits am Markt verfügbares und einsatzbewährtes System beschafft (z. B. EC 725)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Verzicht der norwegischen Streitkräfte auf die vorgesehene Option für 10 NH 90 CSAR/SAR, und wie die damit verbundene Neuausschreibung, und hat die Bundesregierung Erkenntnisse, warum die norwegischen Streitkräfte auf die vorgesehene Option verzichtet haben?
Welche Pläne haben andere NH-90-Nutzer im Bereich CSAR, und wie weit sind diese vorangeschritten?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Darstellung, dass im Bedarfsfall nur über eigene Kräfte frei verfügt werden könne, um den im Einsatz befindlichen Luftfahrzeugbesatzungen die notwendige Sicherheit für eine Bergung zu geben (vgl. Projektsteckbrief NH 90 CSAR, Vorbereitung der Vorberatung des Regierungsentwurfs Haushalt 2008/Einzelplan 14 vom 19. September 2007)?
Wäre der NH 90 CSAR in seiner jetzigen Konfiguration in den aktuellen Einsätzen der Bundeswehr uneingeschränkt, insbesondere unter Hot-and-high-Bedingungen, einsatzfähig?
Wenn nein, welche Nachrüstungen sind notwendig, und was kosten diese?
Werden CSAR-Fähigkeiten für den kommenden Einsatz der deutschen Quick Reaction Force (QRF) in Afghanistan benötigt, und wenn ja, wer wird diese stellen?
Wer stellt zurzeit für die Bundesrepublik Deutschland in den laufenden Einsätzen die CSAR-Fähigkeit zur Verfügung, und welche Kosten entstehen der Bundesrepublik Deutschland durch diese Inanspruchnahme?
Welche Aufgaben kann die Kerngruppe CSAR bisher erfüllen?
Wann wird sie ihr volles Aufgabenspektrum abdecken können?
Wie unterscheidet sich der NH 90 CSAR vom NH 90 TTH und dem MH 90?
Über welche Komponenten verfügt bereits der für die CSAR-Rolle vorbereitete NH 90, und was umfasst der CSAR-Rüstsatz?
Bis wann müssen Luftfahrzeugbesatzungen CSAR-Verfahren mit dem Bell UH-1D üben, und wie hoch sind die Mehrkosten für die längere Indiensthaltung dieses Waffensystems bis zur Einführung des NH 90 CSAR?
Wie weit ist der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vereinbarte Aufbau eines gemeinsamen Zentrums der Europäischen Union im Bereich CSAR vorangeschritten (vgl. Absatz III, Punkt 6, Erklärung von Paris des deutsch-französischen Verteidigungsrates vom 22. Januar 2003)?