Zur Schaffung Einheitlicher Ansprechpartner im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bis Ende 2009 muss die EU-Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Einrichtung so genannter Einheitlicher Ansprechpartner (EA), bei dem Unternehmen alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten erheblichen Formalitäten und Verfahren erledigen können. Der Einheitliche Ansprechpartner bietet die große Chance zu einer umfassenden Verwaltungsvereinfachung und damit die Möglichkeit zum Bürokratieabbau gerade für kleinere und mittlere Unternehmen.
Aus Sicht der Wirtschaft können diese Ziele nur erfolgreich realisiert werden, wenn der personelle und sachliche Anwendungsbereich deutschlandweit einheitlich geregelt wird. Das aber erscheint wenig wahrscheinlich, weil die Bundesländer mit den Papieren „Verortungsmöglichkeiten für Einheitliche Ansprechpartner im föderalen System Deutschlands“ und „Anforderungsprofil für Einheitliche Ansprechpartner“, die Ende 2007 verabschiedet wurden, keine klaren Entscheidungen über eine einheitliche Regelung des personellen und sachlichen Anwendungsbereichs getroffen haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass über die Ausgestaltung der Einheitlichen Ansprechpartner die Bundesländer entscheiden und es damit im Extremfall 16 unterschiedliche Regelungen geben wird?
Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass bundesweit dieselben Branchen die EA nutzen können (personeller Anwendungsbereich), insbesondere vor dem Hintergrund, dass einige Branchen, wie Transportdienstleistungen, private Sicherheitsdienste, Finanzdienstleistungen und Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfasst werden, dass es von ihnen aber mit hoher Wahrscheinlichkeit Anfragen an die EA geben wird?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu garantieren, dass bundesweit dieselben Verwaltungsverfahren durch den EA erledigt werden (sachlicher Anwendungsbereich)?
Wie ist nach Meinung der Bundesregierung am besten sicherzustellen, dass die EA über eine ausreichende Wirtschaftskompetenz und Struktur verfügen, um die komplexen Anforderungen der Unternehmen an die EA (Erledigung sämtlicher Verwaltungsverfahren für Unternehmen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg) zu bewältigen?
Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung zur Finanzierung von Aufbau und Betrieb der Einheitlichen Ansprechpartner?
Wie ist nach Informationen der Bundesregierung der Stand der Schaffung Einheitlicher Ansprechpartner in den anderen EU-Mitgliedstaaten, und ist aus heutiger Sicht gewährleistet, dass die EA in den anderen EU-Mitgliedstaaten für die deutsche Wirtschaft zu spürbaren Erleichterungen bei der Gründung und dem Betrieb von Unternehmen führen werden?
In welchem Entwicklungsstadium befindet sich das von der EU geforderte IT-gestützte System EU-weiter Amtshilfe (IMI) zur Kontrolle der Dienstleistungserbringer durch die Mitgliedstaaten, wie werden von ihm insbesondere Haftungsfragen geregelt?