Rechnungslegung und Transparenz im Gemeinnützigkeitssektor
der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass mögliches Fehlverhalten einzelner Institutionen nicht den gesamten Gemeinnützigkeitssektor diskreditiert. Die Vorgänge um angebliche Geldverschwendung beim Deutschen Komitee des UN-Kinderhilfswerks UNICEF werfen die Frage nach Rechnungslegung und Transparenz im Gemeinnützigkeitssektor auf. Rechnungslegungs- und Transparenzprobleme von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen werden seit längerem wahrgenommen. Obwohl es sich hierbei um ein gesellschafts- und regelungspolitisch wichtiges Problemfeld handelt und obwohl Vereine und Stiftungen heute eine immense politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung haben, ist die Diskussion bislang fast ausschließlich in akademischen Kreisen geführt worden. Eine breite rechtspolitische Debatte ist nicht festzustellen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wird jedoch ohne eine begleitende kritische Öffentlichkeit nicht zu erreichen sein. Hierzu gehört auch eine rechtspolitische Vision der Bundesregierung, wie es mit der Rechnungslegung und Transparenz im gemeinnützigen Sektor weitergehen soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Ist die Bundesregierung unverändert der Auffassung, dass über die geltenden Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften hinaus keine Notwendigkeit bestehe, weitere, speziell auf Stiftungen bezogene Pflichten einzuführen, wie es die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht, die unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz von Juli 2000 bis Oktober 2001 den Reformbedarf auf dem Gebiet des Stiftungsprivatrechts untersuchte, in ihrem Bericht vom 19. Oktober 2001 festgestellt hat?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Wenn nein, welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, und wie und wann gedenkt sie diesem Rechnung zu tragen?
Wie stellt sich die Position der Bundesregierung bezüglich der Fragen 2 bis 4 im Hinblick auf das Vereinsrecht dar?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, in der Bundesrepublik Deutschland nach französischem und österreichischem Vorbild ein Rechnungslegungs- und Publizitätsgesetz für Idealvereine und gemeinnützige Stiftungen zu schaffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die hiermit in Frankreich und Österreich gemachten Erfahrungen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um für den Fall eines Rechnungslegungs- und Publizitätsgesetzes den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleinere und mittlere Stiftungen und Vereine überschaubar zu halten, z. B. durch Schwellenkriterien?
Welche weiteren, auch untergesetzlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Rechnungslegung und Transparenz im Gemeinnützigkeitsbereich zu verbessern?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen zu ermutigen, sich auf bestimmte standardisierte und überprüfbare Informationen zu einigen, z. B. in Form eines Corporate-Governance-Kodex?
Welche weiteren, auch untergesetzlichen Anreizmechanismen für eine Verbesserung der Transparenzkultur gibt es im Ausland, und welche hiervon eignen sich nach Auffassung der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland?
Wie bewertet die Bundesregierung das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), zu deren Trägern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gehört, im Hinblick auf seine Funktion als Entscheidungshilfe für Spenderinnen und Spender?
Nach welchen Kriterien stellt das DZI bei der Spendensiegel-Prüfung Transparenz fest?
Welche Rechnungslegungsstandards erfordert das DZI-Spendensiegel?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass das Spendensiegel durch die Vorgänge bei UNICEF Schaden nimmt, und wenn ja, wie beabsichtigt sie hierauf in den Gremien des DZI zu reagieren?