BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stand und Bewertung der Rentenüberleitung 18 Jahre nach der Wiedervereinigung

<span>Stand der Rentenüberleitung, Berechnung und Anpassung des Rentenwertes Ost mit Prognosen, Nachteile beim Rentenwert West, aktuelle und hypothetische Musterfälle mit beiden Rentenwerten; Lücken bei der Überführung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht für Beschäftigte in den Bereichen Gesundheitswesen und Sozialwesen, Ballett der DDR, technische Intelligenz, Braunkohleveredelung und Reichsbahner sowie übernommene Professoren: Bewertung und Änderungspläne, anhängige Verfahren, Petitionen im Bereich Rentenüberleitung seit 1990</span>

Fraktion

FDP

Datum

19.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/810513. 02. 2008

Stand und Bewertung der Rentenüberleitung 18 Jahre nach der Wiedervereinigung

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Uwe Barth, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Hellmut Königshaus, Heinz Lanfermann, Jan Mücke, Cornelia Pieper, Christoph Waitz, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 sind 18 Jahre vergangen. Auf Grundlage des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) wurden die Anwartschaften und Ansprüche der Versicherten in den neuen Bundesländern zum 1. Januar 1992 in das System der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) überführt. Diese Überleitung hat für die Betroffenen große finanzielle Vorteile gebracht, denn in diesem Rahmen wurden die Renten in den neuen Bundesländern deutlich angehoben. Bis heute fühlen sich aber viele Personen in den Neuen Ländern durch einzelne, spezielle Regelungen der Rentenüberleitung benachteiligt. Die Petitionen, Anfragen und Vorschläge der Betroffenen zur Änderung dieser Sonderregelungen hat die Bundesregierung bisher abgelehnt. Nach Presseberichten möchte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nun noch in dieser Legislaturperiode im Rahmen einer „DDR-Schlussbilanz“ die Hinterlassenschaften der DDR abschließend aufarbeiten und bat die Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU aus den neuen Ländern, eine Liste noch offener Fragen, etwa im Rentenrecht, zu erstellen.

Der meist diskutierte Punkt aus dem Bereich der Rentenüberleitung ist die unterschiedliche Rentenberechnung in Ost und West. Die Rentenberechnung in neuen und alten Bundesländern unterscheidet sich zum einen durch die unterschiedlichen Rentenwerte Ost/West und zum anderen durch die unterschiedliche Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte Ost/West. Dabei liegt der Rentenwert Ost 12,1 Prozent (2007) unter dem Rentenwert West. Bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte werden dagegen die Löhne in den Neuen Bundesländern um etwa 16 Prozent (2007) hochgewertet (Anlage 10 zum SGB VI). Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhält man aufgrund dieser verschiedenen Berechnung im Ergebnis für die Rentenversicherungsbeiträge eines Jahres in den neuen Ländern einen höheren Rentenzahlanspruch als in den alten Bundesländern. Dennoch wird vielfach im Gefühl der Benachteiligung der Beitragszahler und Rentner in den neuen Ländern eine Anhebung des Rentenwerts Ost gefordert. Es stellt sich die Frage, ob die dargestellte, 1992 eingeführte Berechnungsweise, getrennt nach Ost und West, wirklich heute noch angemessen ist und zu öffentlich vermittelbaren Ergebnissen führt oder ob nicht eine einheitliche Rentenberechnung angestrebt werden sollte. Denn nach Angaben des Rentenversicherungsberichts 2007 wird sich die Angleichung nur sehr langsam vollziehen, 2011 wird der Rentenwert Ost immer noch 11,8 Prozent unter dem Wert West liegen. Dabei müssten die Interessen der Beitragszahler und Rentner in Ost und West berücksichtigt werden.

Daneben beklagen verschiedene Berufsgruppen aus der ehemaligen DDR, dass Besonderheiten des DDR-Rentenrechts, die ihnen besondere Ansprüche verschafft hatten, nicht ausreichend bei der Rentenüberleitung berücksichtigt wurden. Es stellt sich hier die Frage, ob das Entfallen dieser rentenrechtlichen Sonderregelungen durch das Ziel eines einheitlichen Rentenrechts und die dargestellte Hochwertung der Löhne und damit auch der Renten in den neuen Bundesländern gerechtfertigt werden kann. Folgende Gruppen seien hier beispielhaft genannt, deren rentenrechtlichen Sonderansprüche nicht in das gesamtdeutsche Rentenrecht übernommen wurden:

  • Angehörige des so genannten mittleren medizinischen Personals verweisen darauf, dass die im DDR-Rentenrecht für diese Gruppe vorgesehenen besonderen Steigerungssätze nicht in die Rentenberechnung nach SGB VI aufgenommen wurden. Für diese Steigerungssätze wurden keine Beiträge entrichtet. Gefordert wird nun eine rentenrechtliche Beachtung dieser Steigerungssätze.
  • Verschiedene Berufsgruppen der technischen Intelligenz wurden in der DDR nicht in einem Zusatzversorgungssystem berücksichtigt und dieser Nachteil spiegelt sich heute in ihrer Rentenberechnung nach SGB VI wider. Sie fordern, dass auch sie gestellt werden, als ob sie einem Zusatzversorgungssystem in der DDR angehört hätten.
  • Ehemalige Professoren aus der DDR, die nach 1991 im Dienst übernommen wurden, beklagen, dass ihre Altersversorgung gegenüber den bis 1996 ausgeschiedenen Professoren niedriger ausfällt.
  • In der ehemaligen DDR geschiedene Personen haben nach DDR-Recht keinen Versorgungsausgleich erhalten. Sie fordern, vergleichbar mit bundesdeutschem Recht behandelt zu werden und ebenfalls zusätzliche Rentenanwartschaften, aus einem nachgeholten Versorgungsausgleich, zu erhalten.

Es gibt daneben zahlreiche weitere Gruppen von Versicherten, die sich von den Regeln des Rentenüberleitungsgesetzes und der Nichtbeachtung ihrer zu DDR-Zeiten festgeschriebenen Ansprüche in ihren Rechten verletzt sehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Rentenüberleitung im Jahr 2008, insbesondere hinsichtlich der langsamen Angleichung der Rentenwerte und der Löhne in den letzten Jahren sowie der damit einhergehenden Lohnhochwertung nach Anlage 10 zum SGB VI?

2

Plant die Bundesregierung, den Rentenwert Ost wie bisher gesetzlich vorgesehen über die Lohnentwicklung anzupassen, oder soll er künftig nach einer anderen Methodik schneller an den Rentenwert West angepasst werden?

3

Ist das 1992 eingeführte System der Hochwertung von Löhnen in den neuen Bundesländern bei gleichzeitig niedrigerem Rentenwert Ost 18 Jahre nach der Einheit nach Ansicht der Bundesregierung ein System, das auch in den nächsten Jahren beibehalten werden sollte?

4

Wann wird es nach Ansicht der Bundesregierung zu einer Angleichung der Rentenwerte in Ost und West kommen, wenn man das heutige System beibehält?

5

Wie rechtfertigt es sich, dass es auch in den alten Bundesländern strukturschwache Regionen gibt, für die aber keine solche Hochwertung der Löhne bei niedrigerem Rentenwert vorgenommen wird?

6

Welchen Grund gibt es dafür, dass man für einen gleich hohen Rentenversicherungsbeitrag in den neuen Bundesländern einen höheren Rentenanspruch erhält als in den alten Bundesländern?

7

Wie würde es sich nach Ansicht der Bundesregierung auf die Höhe der Renten auswirken, die auf Entgeltpunkten Ost beruhen, wenn der Rentenwert Ost an den Rentenwert West angeglichen würde und zugleich die Hochwertung der Löhne nach Anlage 10 zum SGB VI entfiele?

8

Beträfe dies auch Entgeltpunkte und Renten, die zu DDR-Zeit erworben wurden?

9

Wie hoch war nach heutiger Rechtslage die Bruttorente eines Standardrentners (Durchschnittsverdienst, 45 Beitragsjahre) in den neuen Bundesländern im Jahr 2007, und wie hoch wäre sie, wenn man stattdessen für das Jahr 2007 den Rentenwert Ost an den Rentenwert West angleichen und dafür die Hochwertung der Löhne nach Anlage 10 zum SGB VI entfallen lassen würde?

10

Einen wie hohen monatlichen und jährlichen Rentenanspruch erwarb jemand, der in den neuen Bundesländern im Jahr 2006 sozialversicherungspflichtig arbeitete, dabei 2 500 Euro monatlich verdiente und Anfang 2007 in Rente ging (Rentenanspruch also nur für die Beiträge in diesem einen Jahr 2006, unterstellt die Voraussetzungen für eine gesetzliche Rente seien ansonsten gegeben)?

11

Welchen Rentenanspruch für diese Beiträge im Jahr 2006 erwarb eine Person mit dem gleichen Gehalt, wenn sie in den alten Bundesländern arbeitete?

12

Wie hoch waren die Ansprüche in den beiden vorangehenden Fragen, wenn sie den Verdienst für 2007 und Rentenzugang im ersten Halbjahr 2008 betreffen?

13

Wie hoch ist die Rente eines Versicherten, der jährlich den Durchschnittslohn West verdiente, bzw. 80 Prozent oder 120 Prozent davon, wenn er 18 Jahre lang in den neuen bzw. alten Bundesländern einzahlte und im ersten Halbjahr 2008 in Rente ging?

14

In welchen rentenrechtlichen Bereichen sind noch Verfahren vor welchen Gerichten anhängig von Gruppen, die sich durch die Rentenüberleitung benachteiligt fühlen?

15

Ist die Bundesregierung der Auffassung, die Rentenansprüche der ehemals im Gesundheits- und Sozialwesen Beschäftigten seien in zufriedenstellender Weise mit dem Rentenüberleitungsgesetz berücksichtigt worden, insbesondere trotz der nicht übernommenen besonderen Steigerungssätze des DDR-Rentenrechts, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

16

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Rentenüberleitung die Rentenanwartschaften und Rentenansprüche der ehemaligen Mitglieder des Balletts der ehemaligen DDR ausreichend berücksichtigt und ihnen eine ausreichende Versorgungslage gewährleistet, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

17

Plant die Bundesregierung hier Änderungen zu Gunsten der Betroffenen?

18

Sieht die Bundesregierung die Altersversorgung der Professorinnen und Professoren, die nach der Wiedervereinigung im Dienst übernommen wurden und erst nach 1996 in Rente gehen als ausreichend und zufriedenstellend geregelt an, trotz der Tatsache, dass die Betroffenen sich über einen Altersversorgungsgrad von nur 30 bis 40 Prozent gegenüber 70 Prozent ihrer Kollegen in den alten Bundesländern und den ebenfalls besser versorgten Kollegen, die nach 1990 nicht übernommen wurden, beschweren?

19

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung und plant die Bundesregierung in diesem Bereich Veränderungen zu Gunsten der Betroffenen?

20

Strebt die Bundesregierung eine einheitliche Regelung der Altersversorgung für Angehörige der ehemaligen technischen Intelligenz der DDR an, oder will sie die gegenwärtige Rechtslage bestehen lassen, nach der grundsätzlich nur für solche Angehörige der ehemaligen technischen Intelligenz der DDR eine Zusatzversorgung anerkannt wird, die auch zu DDR-Zeiten in eine Zusatzversorgung einbezogen waren oder hätten einbezogen werden müssen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

21

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Rentenansprüche der ehemals in der Braunkohleveredelung der DDR Tätigen im heutigen Rentenrecht ausreichend berücksichtigt werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

22

Plant die Bundesregierung hier Änderungen?

23

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Versorgungslage der ehemaligen Reichsbahner zufriedenstellend geregelt ist, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

24

Plant die Bundesregierung hier Veränderungen zu Gunsten der Betroffenen?

25

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Hochwertung der Löhne nach Anlage 10 zum SGB VI es rechtfertigen kann, dass die genannten Besonderheiten des DDR-Rentenrechts nicht in das gesamtdeutsche Rentenrecht überführt wurden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

26

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Petitionen seit der Wiedervereinigung zum Themenbereich „Rentenüberleitung“ eingereicht worden sind?

27

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele dieser Verfahren im Ergebnis positiv beschieden worden sind, wie viele gegenwärtig noch offen sind, und welche Bereiche betreffen sie speziell?

Berlin, den 13. Februar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen