Datenerhebung bei Schiffspassagieren und Weitergabe an die Bundespolizei
der Abgeordneten Patrick Döring, Hans-Michael Goldmann, Gisela Piltz, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In ihrem Gesetzentwurf zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht (Bundestagsdrucksache 16/7415) hat die Bundesregierung einen neuen § 9e des Seeaufgabengesetzes (SeeAufG) geschaffen, der es unter anderem erlaubt, Angaben zu den an Bord eines Schiffes befindlichen Personen (Familienname und Vorname, Geschlecht, Tag der Geburt, Staatsangehörigkeit) zur Erfüllung einer Aufgabe nach dem Seeaufgabengesetz zu erheben und zu diesen Zwecken an andere Behörden übermittelt werden. Insbesondere werden die Daten in Zukunft direkt „an die Bundespolizei zur Gewährleistung des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes“ übermittelt. Durch einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, der in Ausschuss und Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gutgeheißen wurde, werden in Zukunft überdies weitere Merkmale (Art und Nummer des Identifikationsdokuments, Nummer eines vorhandenen Visums sowie bei Fahrgästen Einschiffungs- und Ausschiffungshafen) erfasst. Die gesammelten Daten können demnach auch allgemein zum Zwecke der Gefahrenabwehr weitergegeben werden.
Die Bundesregierung hat hierzu wiederholt erklärt, dass durch den neuen § 9e Abs. 1 Nr. 4 des Seeaufgabengesetzes keine neuen personenbezogenen Daten erhoben werden (siehe Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Karin Roth, auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 16/7965 des Abgeordneten Patrick Döring (FDP)). Vielmehr würden diese Daten bereits auf Grundlage folgender Rechtsvorschriften erhoben:
- Regel 27 Kapitel III des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See – SOLAS,
- § 5 und Abschnitt D Nr. 13 der Anlage des Schiffssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach und von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen vom 18. Juni 1998,
- § 10 Abs. 3 der See-Eigensicherungsverordnung,
- § 2 des Bundespolizeigesetzes in Verbindung mit Artikel 12 der Verordnung (EG) 662/2006 – Schengener Grenzkodex.
Gegenüber der Presse erklärte außerdem das Bundesministerium des Inneren, die „Übermittlung der Daten sei bereits bisher Pflicht. Hintergrund seien die Aufgaben der Bundespolizei für die Sicherung der Grenzen, etwa bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung und des Menschenhandels. Trotz bestehender rechtlicher Grundlagen habe es bislang bei der Schifffahrtsverwaltung Verunsicherung gegeben. Die der Bundespolizei übermittelten Daten würden nur so lange verwendet, bis die Grenzkontrollen abgeschlossen seien.“ Eine Speicherung sei deshalb in der Regel nicht erforderlich (dpa, 7. Februar 2008).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Angaben zu an Bord befindlichen Personen wurden bisher auf Grundlage der einzelnen in der Vorbemerkung erwähnten Rechtsvorschriften jeweils erhoben?
Welche Daten wurden insbesondere auf Grundlage des § 2 des Bundespolizeigesetzes in Verbindung mit Artikel 12 des Schengener Grenzkodex erhoben, und mit welcher Begründung?
Mit welcher Begründung wurde die Erhebung personenbezogener Daten in den einzelnen Rechtsvorschriften erlaubt?
Welche Institutionen waren bisher mit der Erhebung der jeweiligen personenbezogenen Daten nach den in der Vorbemerkung erwähnten Rechtsvorschriften betraut?
Wie viele Passagiere wurden durch diese Institutionen jährlich etwa erfasst, und für welchen Zeitraum wurden die Daten jeweils gespeichert?
Welche auf der Grundlage der erwähnten Rechtsvorschriften erhobenen Daten wurden von den jeweiligen Institutionen bisher zur Gewährleistung des grenzpolizeilichen Schutzes direkt an die Bundespolizei weitergeleitet?
Die Daten wie vieler Passagiere wurden auf diesem Wege in etwa jährlich an die Bundespolizei weitergegeben?
Wurden jeweils alle verfügbaren Daten zu an Bord befindlichen Personen übermittelt, oder wurde nach bestimmten Kriterien differenziert und zum Beispiel bestimmte Personenkreise (Bundesbürger, Bürger der Europäischen Union oder des Schengen-Raumes) ausgenommen?
Wie wurden die Passagiere über die Speicherung der Daten und ggf. die Datenweitergabe informiert?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte ggf. diese Datenweitergabe für die einzelnen Daten bisher?
Welche Gründe erlaubten bisher im Einzelfall die Speicherung der an die Bundespolizei übermittelten Daten nach dem Abschluss der Grenzkontrollen?
Welche rechtliche Grundlage gab es hierfür?
Die Daten wie vieler an Bord befindlicher Personen wurden seit 1999 pro Jahr auch nach dem Abschluss der Grenzkontrollen gespeichert, und für welchen Zeitraum (bis zu einer Woche, bis zu einem Monat, bis zu sechs Monaten, bis zu einem Jahr, bis zu zwei Jahren, bis zu fünf Jahren, länger als fünf Jahre)?
In wie vielen Fällen konnte seit 1999 durch die an die Bundespolizei übermittelten Daten eine Verletzung der Bundesgrenzen oder eine allgemeine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger abgewendet werden?