Feinstaubemissionen von Kraftwerken und Industrieanlagen
der Abgeordneten Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der Einführung von Umweltzonen in verschiedenen deutschen Städten bleibt die Diskussion über die Senkung der Feinstaubbelastung insbesondere in den Ballungsräumen aktuell. Die Einhaltung der europäischen Grenzwerte für die Luftqualität, die nunmehr seit drei Jahren gelten, zwingen die Kommunen zu Maßnahmen. Der Handlungsdruck auf die Städte und Gemeinden wurde nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstärkt, wonach einzelne Bürger gegen die Kommune klagen können, wenn diese keine Aktionspläne gegen die Feinstaubbelastung entwickelt haben und die europäischen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Allerdings reduzieren sich die Maßnahmen in der Regel auf die Senkung jener Feinstaubbelastung, die durch den Verkehr verursacht wird. Diese Verengung wird dem Gesamtproblem jedoch nicht gerecht, da es weitere Quellen gibt, wie die Holzverfeuerung oder auch Kohlekraftwerke. Deren Berücksichtigung ist vor allem deshalb notwendig, weil lokale Maßnahmen nur bedingt dazu geeignet sind, die Feinstaubkonzentration in der Luft zu beeinflussen. Ein Indiz dafür ist, dass der deutliche Rückgang der Feinstaubbelastung im Jahr 2007 nach Aussagen des Umweltbundesamtes auf besondere Wetterverhältnisse zurückzuführen war.
Bei den weit entfernten Quellen spielen Kraftwerke und Industrieanlagen eine große Rolle. Schornsteine von fossilen Kraftwerken setzen Feinstaub direkt frei. Bei vielen Kraftwerken und Industrieanlagen sind zwar im Verlauf der letzten zwanzig Jahre in der Bundesrepublik Deutschland bedeutende Verbesserungen zur Erhaltung der Luftqualität erreicht worden. Sie wurden zum Teil sehr aufwendig umgebaut und mit neuen Filtern versehen. Jedoch ist es unerlässlich, zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung auch Kraftwerke und Industrieanlagen weiter im Blickfeld zu behalten. Insbesondere besteht das Problem, dass durch Anlagen in Nachbarstaaten die Feinstaubpartikel in deutsche Städte und Regionen geweht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Feinstaubpartikeln, die von Kraftwerken und industriellen Anlagen in Deutschland emittiert werden, an den Gesamtemissionen in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie hoch ist dabei der Anteil von Kohlekraftwerken insgesamt und unterteilt nach Braun- und Steinkohlekraftwerken?
Welcher Anteil entfällt in diesem Zusammenhang auf den Tagebau und diffuse Quellen zur Feinstaubkonzentration?
Wie bewertet die Bundesregierung die Feinstaubemissionen von Kraftwerken und industriellen Anlagen im Hinblick auf Ultrafeinstaub, also Feinstaubpartikel kleiner als 0,1 Mikrometer?
Hält die Bundesregierung die in den letzten Jahrzehnten beispielsweise durch den Einsatz von Techniken zur Kraftwerksentschwefelung erreichten Fortschritte bei der Luftreinhaltung im Hinblick auf Feinstaub für ausreichend?
Besitzen nach Kenntnisstand der Bundesregierung alle Kraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland Filter nach dem Stand der Technik, die insbesondere den Ausstoß von Feinstaub reduzieren?
Wenn nein, für welche Kraftwerke trifft dies nicht zu, und warum ist dies dort nicht der Fall?
Wie werden sich die geplanten Neuanlagen von Kohlekraftwerken auf die Feinstaubkonzentration in der Bundesrepublik Deutschland auswirken?
Wird für die geplanten Anlagen nur noch dann eine Genehmigung erteilt, wenn sie mit modernster Filtertechnik ausgestattet sind, und wenn nein, warum nicht?
Sind aus Sicht der Bundesregierung die derzeit geltenden immissionsschutzrechtlichen Regelungen im Hinblick auf Feinstaub ausreichend?
Wenn ja, auf welchen wissenschaftlichen Untersuchungen oder Erhebungen gründet sich diese Einschätzung?
Wenn nein, wo sieht die Bundesregierung Defizite?
Welchen Einfluss haben Feinstaubpartikel, die von ausländischen Kraftwerken und industriellen Anlagen wetterbedingt in die Bundesrepublik Deutschland getragen werden?
Gibt es Untersuchungen für einzelne Städte oder Regionen in der Bundesrepublik Deutschland, welchen Anteil ausländische Feinstaubimmissionen an der dortigen Gesamtbelastung haben?
Wenn nein, plant die Bundesregierung diesbezüglich Untersuchungen zu erheben?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass beispielsweise in Berlin nur ein Viertel des gemessenen Feinstaubs am Ort der Messstelle entsteht und fast die Hälfte von außerhalb hereingeweht wird?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die bislang auf Bundes- und Landesebene getroffenen Maßnahmen wie z. B. die Einführung von Umweltzonen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des Umweltbundesamtes, wonach die Feinstaubbelastung 2007 deutlich zurückgegangen sei und dies vor allem auf windstille Wetterlagen zurückzuführen sei?
Wenn ja, welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung , dass der Umstand, dass die Feinstaubbelastung in den Städten vor allem von der Wetterlage abhängig ist, lokale Maßnahmen wie die Einführung von Umweltzonen infrage stellt?
Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung dann solche lokale Maßnahmen?
Plant die Bundesregierung im Benehmen mit den Bundesländern ein integriertes Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Feinstaub zu erstellen, das alle Quellen von Feinstaub entsprechend ihres Anteils angemessen berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welchen Grundlinien soll ein solches Konzept folgen?