Altgeräteentsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist unter anderem die Vermeidung und Verminderung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten. Hierbei setzt das Gesetz richtigerweise auf eine umfassende Produktverantwortung der Privatwirtschaft. So schreibt § 6 Abs. 1 ElektroG für die Abwicklung der Rücknahme gebrauchter Geräte die Einrichtung einer durch die Hersteller organisierten und finanzierten gemeinsamen Stelle vor. Die auf dieser Grundlage geschaffene Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) koordiniert zum einen die Aufstellung und Abholung der Sammelbehälter durch die Hersteller und berechnet unter anderem in eigener Zuständigkeit die zeitlich und örtlich gleichmäßige Verteilung der Abholpflichten auf alle registrierten Hersteller. Darüber hinaus nimmt die EAR als vom zuständigen Umweltbundesamt (UBA) beliehene Stelle die diesem obliegenden Aufgaben einschließlich der Vollstreckung der hierzu ergehenden Verwaltungsakte wahr. Hierzu gehören unter anderem die Registrierung der Hersteller sowie der Erlass von Abholanordnungen.
Derzeit beklagen kleine und mittlere Hersteller und Importeure von Elektrogeräten, dass sie im Vergleich zu größeren Unternehmen, die ebenfalls zum Kreis der Verpflichteten gehören, überproportional häufig mit kostenintensiven Abholanordnungen konfrontiert würden. So wird aus betroffenen Kreisen berichtet, dass kleine Hersteller mehr als 8 500 Prozent der in Verkehr gebrachten Menge hätten entsorgen müssen und sogar Unternehmen, die – entgegen ihrer ursprünglichen Absicht – keine Elektrogeräte in den Verkehr gebracht haben, trotz der Monatsmeldung „null“ regelmäßig Abholanordnungen erhalten hätten. Darüber hinaus verweigere die EAR jede Auskunft darüber, wie die Abholanordnungen zustande gekommen seien.
Auch ein Gutachten des Fraunhofer-Instituts (Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung, „Prüfung der Abholverpflichtung für historische Altgeräte auf Plausibilität“) kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz, wonach jeder Hersteller gemäß seinem Absatzanteil für die Rücknahme in die Pflicht genommen werden soll, durch die Vollzugspraxis massiv missachtet werde. Darüber hinaus seien die zum Teil enorm hohen Abholverpflichtungen nicht prognostizierbar und stellten insbesondere für kleinere Hersteller (mit Rückholverpflichtungen von mehreren Tausend Prozent) eine nicht tragbare Kostenbelastung dar.
Die EAR (EAR, „Faktenpapier zum Thema Abholkoordination“) wendet indes ein, die Ursache für die angeblich fehlerhafte oder überhöhte Anzahl von Abholanordnungen beruhe überwiegend auf Fehlern aus der Verantwortungsbereich der Hersteller, wie z. B. die falsche oder verspätete Beantragung der Registrierung, oder sei auf falsche, verspätete oder unterlassene Mengenmeldungen bzw. Mengenschätzungen zurückzuführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass im Rahmen des Vollzugs des ElektroG kleine und mittlere Hersteller und Importeure im Vergleich zu größeren Verpflichteten überproportional häufig für die kostenintensiven Abholungen in Anspruch genommen würden?
Beabsichtigt die Bundesregierung diesem Problem zu begegnen?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Fraunhofer-Instituts, dass derzeit der Grundsatz, wonach jeder Hersteller gemäß seinem Absatzanteil für die Rücknahme in die Pflicht genommen werden soll, missachtet wird?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab, und durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung diesem Missstand abzuhelfen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Hersteller mit den Informationen bzw. Schätzungen, die sie im Vorfeld der Abholanordnungen an die EAR melden müssen, teilweise überfordert sein könnten?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab, und durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung diesem Missstand abzuhelfen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, erst tatsächlich in Umlauf gebrachte Mengen bei der EAR am Ende eines Jahres registrieren lassen zu müssen, um auf diese Weise der Problematik von groben Fehlschätzungen begegnen zu können?
Bedarf es nach Meinung der Bundesregierung im Rahmen der Elektroschrottentsorgung auf europäischer sowie auf nationaler Ebene einer sog. Kleinmengenregelung, wonach das ElektroG erst ab einer gewissen Zahl von jährlich produzierten Einheiten oder erst ab einer bestimmten Gewichtsmenge anwendbar sein soll?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in diesem Sinne zu ergreifen?
Ist die derzeitige Veröffentlichung des „Abholalgorithmus“ im Internet durch die EAR aus Sicht der Bundesregierung für die Betroffenen verständlich aus gestaltet, und wenn nein, durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung diesem Missstand abzuhelfen?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Verhältnis die Zahl der registrierten und damit abholverpflichteten Hersteller im Vergleich zu denen steht, die sich entsprechend der Zielsetzung des Gesetzes eigentlich hätten registrieren lassen müssen?
Für den Fall, dass die Frage mit ja beantwortet wird, wie lautet dieses Verhältnis, und wie lauten die dem zugrundeliegenden absoluten Zahlen, und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?