Abschiebestatistik der Bundesregierung
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zahlen in Bezug auf Abschiebungen sind in Diskussionen und parlamentarischen Beratungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowohl für die Medien als auch für die fachlich zuständigen Politikerinnen und Politiker unerlässlich. Das statistische Material dient dazu, sich ein Bild von den tatsächlichen Zahlen machen und u. a. auf dieser Basis dann über das weitere politische Vorgehen entscheiden zu können. Da die Politikerinnen und Politiker durch Medien und Bürgeranfragen immer wieder mit unterschiedlichen Fallkonstellationen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts konfrontiert werden, ist für ihre tägliche Arbeit das Verwenden aktueller Statistiken dringend geboten. Wichtig ist dabei auch, nach welchen Kriterien innerhalb der vom Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlichten Abschiebestatistik differenziert wird, da man sich nur auf diese Kriterien in parlamentarischen Beratungen und Diskussionen seriös beziehen kann.
Das Einsehen der Abschiebestatistik generell untersteht bislang dem Erlaubnisvorbehalt des BMI.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Weshalb steht das Einsehen bzw. Veröffentlichen von Abschiebestatistiken unter dem Erlaubnisvorbehalt des BMI?
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Erlaubnisvorbehalt des BMI?
Auf Basis welcher Kriterien wird die Erlaubnis an wen erteilt?
Welche Abteilung ist innerhalb des BMI für die Erteilung der Erlaubnis zuständig?
Wie lange dauert durchschnittlich die Beantwortung eines Antrags auf Einsicht? An wen ist dieser Antrag zu richten?
Wie oft wurde im Jahr 2007 die Einsicht in die Abschiebestatistik beantragt?
Von welchen Institutionen, Behörden bzw. Einzelpersonen wurde die Einsicht beantragt?
Wie oft waren die Anträge bei welchen Antragstellern erfolgreich?
Welche Kriterien werden in die Abschiebestatistiken aufgenommen (beispielsweise Herkunftsland, Alter, Geschlecht, etc.)?
Aus welchem Grund werden die in Frage 9 genannten Kriterien in die Statistik aufgenommen?
Wer entscheidet darüber, nach welchen Kriterien in der Abschiebestatistik zu differenzieren ist?
Seit wann gibt es statistische Erhebungen beim BMI über Abschiebungen?
Haben sich die aufgeführten Kriterien über die Jahre verändert? Wenn ja, welche Kriterien sind wann weggefallen bzw. hinzugekommen, und aus welchem Grund?