Polizeiausbildung und -aufbau durch deutsche Polizisten im Ausland
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Christian Ahrendt, Mechthild Dyckmans, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jörg van Essen, Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundespolizei sowie die Länderpolizeien sind in verschiedenen internationalen Kooperationen mit Polizistinnen und Polizisten vertreten, um beim Aufbau ziviler Strukturen im Bereich der Polizei zu helfen. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Nationale Kapazitäten zur Ausbildung von Polizisten für aktuelle und zukünftige Einsätze im Ausland zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau von Staaten“ (Bundestagsdrucksache 16/4334) wird „der Einsatz von Polizeikräften insbesondere für die Ausbildung ein zentraler Teil des zivilen deutschen Beitrags für die Stabilisierung und den Wiederaufbau in und nach Krisensituationen sein“. Der Umfang von Auslandseinsätzen finde seine Grenzen in den zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Es könnten nicht alle außenpolitisch prioritären Anforderungen erfüllt werden. Der Aufbau einer größeren Zahl schnell und flexibel einsetzbarer Polizeikräfte habe daher zentrale Bedeutung.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in der Haushaltsdebatte am 28. November 2007 (Plenarprotokoll 16/129, S. 13521 D) erklärt, dass sich Deutschland im Kosovo an einer zivilen europäischen Sicherheits- und Verteidigungsmission beteiligen wird, die das Polizei- und Rechtswesen aufbaut. Deutschland und die EU hätten hier „allergrößte Verantwortung“.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. August Hanning, erklärte im Behördenspiegel vom Oktober 2007, dass die Bundesregierung darüber diskutiere, bei der Bundespolizei eine Einheit zu schaffen, die auch im Inland eingesetzt wird, aber auf Auslandseinsätze mit Zusatzqualifikationen vorbereitet werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Wie viele Polizistinnen und Polizisten befinden sich derzeit bei welchen Missionen in welchen Staaten im Auslandseinsatz, und wie viele stehen für bereits konkret geplante Auslandseinsätze, etwa für einen Einsatz im Kosovo, bereit (bitte Aufschlüsselung nach Bundespolizei und einzelnen Länderpolizeien)?
Was sind die konkreten Aufgaben der Polizistinnen und Polizisten in den einzelnen Staaten bzw. im Rahmen der einzelnen Missionen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen die polizeilichen Auslandseinsätze jeweils?
Aus welchen konkreten HaushaltsTiteln welcher Ressorts werden die Auslandseinsätze der Bundespolizei finanziert?
Wie genau – ggf. mit welcher Aufteilung – werden die Auslandseinsätze der Länderpolizeien finanziert?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über eine Beteiligung an einer internationalen Polizeimission?
Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung die Anzahl der beteiligten deutschen Polizistinnen und Polizisten?
Wie viele Bewerbungen für Auslandseinsätze hat es im Jahr 2007 gegeben (bitte nach Bundespolizei und den einzelnen Länderpolizeien aufschlüsseln)?
Wie viele Bewerbungen waren erfolgreich?
Aus welchen Gründen wurden Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt?
Kann die Bundesregierung derzeit ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Polizeimissionen voll nachkommen?
Gibt es insbesondere ausreichend Polizistinnen und Polizisten, die sich freiwillig zur Verfügung stellen?
Welche Anforderungen (Anforderungsprofile i. S. v. individuellen Fertigkeiten) müssen Polizistinnen und Polizisten erfüllen, um im Ausland Aufgaben in der Polizeiausbildung zu übernehmen?
Gibt es spezifische Probleme bei der Polizeiausbildung durch deutsche Polizistinnen und Polizisten in anderen Ländern aufgrund im Vergleich zum deutschen Rechtssystem unterschiedlicher Aufgaben, Kompetenzen und Ausstattungen von Polizeien in diesen Ländern, und wenn ja, wie begegnet die Bundesregierung diesen Problemen?
Wie viele Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei sind von ihrer Qualifikation her nach Einschätzung der Bundesregierung zur Polizeiausbildung im Ausland in der Lage?
Wie viele der insoweit qualifizierten Polizistinnen und Polizisten des Bundes wären nach Einschätzung der Bundesregierung zu einem Auslandseinsatz bereit, und aufgrund welcher Annahmen kommt sie zu dieser Einschätzung?
Wie viele Polizistinnen und Polizisten der Länderpolizeien sind von ihrer Qualifikation her nach Einschätzung der Bundesregierung zur Polizeiausbildung im Ausland in der Lage?
Wie viele der insoweit qualifizierten Polizistinnen und Polizisten der Länder wären nach Einschätzung der Bundesregierung zu einem Auslandseinsatz bereit, und aufgrund welcher Annahmen kommt sie zu dieser Einschätzung?
Hält die Bundesregierung die aktuelle Anzahl der aufgrund ihrer Qualifikation und Bereitschaft für Auslandseinsätze einsetzbaren Polizistinnen und Polizisten für ausreichend?
Welche Möglichkeiten gibt es nach Meinung der Bundesregierung neben dem finanziellen Anreiz des Auslandsverwendungszuschlags, die Anzahl der für entsprechende Auslandseinsätze zur Verfügung stehenden Polizistinnen und Polizisten zu vergrößern (bspw. bessere Beförderungsaussichten nach Auslandseinsatz)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Anfragen zur Polizeiausbildung und zum Polizeieinsatz im Ausland zukünftig eher steigen, und wenn nein, warum nicht?
Von welchem Bedarf an im Ausland einzusetzenden Polizistinnen und Polizisten geht die Bundesregierung in den nächsten Jahren aus?
Ist die Bundesregierung darauf vorbereitet, zukünftig mehr deutsche Polizistinnen und Polizisten in Auslandseinsätze zu schicken?
Gibt es insoweit bereits Verhandlungen mit den Landesregierungen oder sind solche geplant, und wenn ja, wie ist der Sachstand?
Gibt es eine Art festen Personalpool von Polizistinnen und Polizisten aus Länderpolizeien, die im Bedarfsfall sofort einsetzbar sind, und wenn nein, gibt es entsprechende Planungen für einen solchen Personalpool oder Vergleichbares?
Gibt es Anforderungsprofile für Auslandseinsätze der Polizei, die von deutschen Polizistinnen und Polizisten besonders gut erfüllt werden, und wenn ja, welche sind dies?
Gibt es Anforderungsprofile für Auslandseinsätze, bei denen ein Mangel an verfügbaren Polizistinnen und Polizisten aus Deutschland besteht, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Welche Fähigkeiten kann Deutschland für Polizeieinsätze im Ausland zur Verfügung stellen, und inwieweit bestehen Engpässe bzw. Fähigkeitslücken?
Wie wirkt sich die Entsendung von Polizistinnen und Polizisten zur Polizeiausbildung im Ausland auf die Kapazitäten der Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Inland aus?
Betrachtet die Bundesregierung die geltende dienstrechtliche Vergütung und Versorgung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei im Auslandseinsatz als angemessen und ausreichend, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Wie viele Polizistinnen und Polizisten werden derzeit auf welche Auslandseinsätze vorbereitet (bitte Aufschlüsselung nach Bundespolizei und einzelnen Länderpolizeien)?
Wie werden die Polizistinnen und Polizisten auf den jeweiligen Auslandseinsatz vorbereitet (bspw. Sprachkurse, Landeskunde, etc.), und wie lange dauert die Vorbereitung für die jeweiligen Missionen?
Trifft es zu, dass der Auslandseinsatz einer Polizistin bzw. eines Polizisten jeweils auf ein Jahr begrenzt ist, und wenn ja, auf welchen Gründen basiert diese Begrenzung?
Hält die Bundesregierung einen Parlamentsbeschluss als Grundlage für einen polizeilichen Auslandseinsatz oder eine sonstige Beteiligung des Parlaments für geboten, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies? Wenn nein, warum nicht?
Trifft es zu, dass innerhalb der Bundesregierung – unabhängig der vorhanden Einsatzhundertschaft in Gifhorn, die auch für Auslandseinsätze vorgesehen ist – darüber diskutiert wird, bei der Bundespolizei eine Spezialeinheit für Auslandseinsätze zu schaffen, und wenn ja, wie ist insoweit der Diskussionsstand?
Was ist die Aufgabe der „European Gendarmerie Force“ (EGF), aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde diese geschaffen, wie ist sie personell ausgestattet, wie wird sie finanziert, wer entscheidet über deren Einsatz, und inwieweit war bzw. ist Deutschland daran beteiligt, und welche Gründe waren dafür maßgeblich?
Wurde die EGF bereits eingesetzt, und wenn ja, wo?
Gibt es eine parlamentarische Kontrolle über die Entscheidungen über die Einsätze der EGF, und wenn ja, durch wen?