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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung

<span>Zahlenangaben seit 2000 und Prognosen bis 2020 in den Bereichen Bundeszahlungen an die Rentenversicherung für Erziehungsleistungen, Rentenauszahlungen auf Grundlage von Entgeltpunkten für Erziehungsleistungen und Anzahl der im Rahmen der Kindererziehungszeit gutgeschriebenen Entgeltpunkte sowie weitere Details betr. als Aufstockung zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gewährte Entgeltpunkte; Notwendigkeit des Betreuungsgeldes vor diesem Hintergrund</span>

Fraktion

FDP

Datum

10.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/824020. 02. 2008

Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In die gesetzliche Rentenversicherung werden jährlich etwa 17 Mrd. Euro für die Anerkennung von Erziehungsleistungen vom Bund einbezahlt. Damit werden die Leistungen der Rentenversicherung für Erziehungsleistungen, die als versicherungsfremde Leistungen verstanden werden, finanziert.

Unter anderem werden in der Rentenversicherung Erziehungsleistenden, die in der Zeit zwischen dem vierten und zehnten Lebensjahr des Kindes weniger als ein Durchschnittsverdiener verdienen, Rentenanwartschaften in Höhe eines Durchschnittsverdienstes (etwa 2 500 Euro monatlich) gutgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob der Erziehungsleistende Voll- oder Teilzeit arbeitet. Die Aufstockung beträgt maximal 50 Prozent des Verdienstes. Ein Durchschnittsverdiener, der seine Arbeitszeit um ein Drittel reduziert, erhält damit weiterhin die gleichen Rentenanwartschaften gutgeschrieben wie jemand, der weiterhin in Vollzeit arbeitet. Ein Erziehungsleistender mit 2 Kindern oder mehr erhält jährlich ein Drittel Entgeltpunkt gutgeschrieben, auch wenn er gar nicht arbeitet.

Diese Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die ihre Arbeitszeit zugunsten der Kinderbetreuung reduzieren, werden in der gegenwärtigen Diskussion um die Einführung eines Betreuungsgeldes nicht berücksichtigt.

Im Rahmen von Kindererziehungszeiten wird daneben in den ersten drei Lebensjahren des Kindes den Erziehungsleistenden ein Entgeltpunkt pro Jahr (entsprechend den Rentenversicherungsbeiträgen eines Durchschnittsverdieners von ca. 2 500 Euro monatlich) gutgeschrieben. Diese Gutschrift erfolgt auch bei Erwerbstätigkeit. Wenn durch die Zusammenrechnung von Erwerbseinkommen und Gutschrift die Höchstgrenze von derzeit 2,1 Entgeltpunkten, die pro Jahr erworben werden können, überschritten wird (ab 2 750 Euro Monatseinkommen), wird die Gutschrift anteilig nicht mehr zugunsten der Erziehungsleistenden angerechnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hoch sind die jährlichen Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung für die Anerkennung von Erziehungsleistungen seit dem Jahr 2000, und welcher Anteil entfällt dabei auf Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Bundeszahlungen an die Rentenversicherung für Erziehungsleistungen in den kommenden Jahren bis 2020 ein?

3

Wie hoch sind die Rentenauszahlungen der Rentenversicherung seit dem Jahr 2000 für Entgeltpunkte, die aufgrund der Anerkennung für Erziehungsleistungen gutgeschrieben wurden?

4

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Rentenzahlungen der Rentenversicherung für Entgeltpunkte, die aufgrund der Anerkennung für Erziehungsleistungen gutgeschrieben wurden, in den Jahren bis 2020 ein?

5

Wie vielen Erziehungsleistenden wurden jährlich in den Jahren 2000 bis 2007 wie viele Entgeltpunkte im Rahmen der Kindererziehungszeiten gewährt?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung in den Jahren bis 2020 ein?

7

Wie vielen Erziehungsleistenden wurden seit dem Jahr 2003 jährlich wie viele Entgeltpunkte als Aufstockung zu ihren durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erworbenen Entgeltpunkten gutgeschrieben (für Erwerbstätigkeit neben Kindererziehung zwischen dem 4. und 10. Lebensjahr des Kindes)?

8

Wie viele von diesen Personen arbeiteten in Teil- und Vollzeit?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung bezüglich der Anzahl der gutzuschreibenden Entgeltpunkte in den Jahren bis 2020 ein?

10

Mit welchen Ausgaben der Rentenversicherung aufgrund solcher Entgeltpunkte rechnet die Bundesregierung ab 2008 bis 2020?

11

Wie wirkt sich die Aufstockung der Rentenanwartschaften für Erziehungsleistende zwischen dem 4. und 10. Lebensjahr des Kindes auf den Umfang der Erwerbstätigkeit von Erziehungsleistenden aus, betreffend die Aufnahme von Arbeit überhaupt und den Umfang von Teilzeitarbeit?

12

Sieht die Bundesregierung in den hohen Bundeszahlungen in die Rentenversicherung für die Anerkennung von Erziehungsleistungen eine Steuerleistung, die gegen die Notwendigkeit spricht, ein Betreuungsgeld als Ausgleich zu den finanziellen Aufwendungen für Kinderbetreuungsstätten einzuführen?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Berlin, den 20. Februar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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