Nachhaltige Nutzung des Holzes aus heimischen Wäldern und weitere Stärkung ihrer biologischen Vielfalt
der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die potenzielle natürliche Vegetation in Deutschland ist der Wald. Daher haben der Schutz der Wälder und ihre nachhaltige Nutzung für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland eine besondere Bedeutung. Am 7. November 2007 hat die Bundesregierung den Entwurf der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Mit dieser Strategie soll Artikel 6 des „Übereinkommens zur biologischen Vielfalt“ umgesetzt werden, ein Schritt, zu dem sich Deutschland bereits mit der Ratifizierung im Jahr 1993 verpflichtet hatte und der im Zuge der Vorbereitung der 9. Vertragsstaatenkonferenz im Mai 2008 in Bonn jetzt vollzogen wird.
Deutschland hat sich zum Schutz des Klimas zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen um 30 Prozent und einem Anteil der erneuerbaren Energien von 20 Prozent an dem Primärenergieverbrauch bis 2020 verpflichtet. Holz ist der wichtigste nachwachsende Rohstoff in Deutschland. Die energetische Nutzung von Holz zur Minderung der Treibhausgasemissionen ist daher aus Gründen des Klimaschutzes unverzichtbar. Dies gilt ebenso für die rohstoffliche Nutzung von Holz, die Teil der Nachhaltigkeitsstrategie ist. Laut den Ergebnissen der zweiten Bundeswaldinventur gehört Deutschland mit rund 11,1 Mio. Hektar Wald zu den waldreichsten Ländern der Europäischen Union. Knapp ein Drittel der Fläche Deutschlands ist mit Wald bedeckt. Deutschland hat im Vergleich aller europäischen Länder mit 3 381 Mio. m3 die höchsten Holzvorräte und mit 320 m3 Holz pro Hektar nach Österreich die höchsten Vorräte pro Flächeneinheit in der Europäischen Union. Das Waldeigentum verteilt sich auf den Privatwald (einschließlich Treuhandwald) 47 Prozent, Staatswald 33 Prozent und den Körperschaftswald (Bundeswaldinventur 2002). 73 Prozent der Wälder sind Mischwälder, die besonders geschützten Waldbiotope sind auf alle Eigentumsarten praktisch gleichmäßig verteilt. Der Holzvorrat in den Wäldern ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen, und zwar überproportional in den Privatwäldern.
Die globale Erwärmung des Klimas ist in Deutschland messbar. Der in den letzten Jahren in Deutschland zu verzeichnende Temperaturanstieg, der zum Beispiel zu einer 10-tägigen Verfrühung des Beginns der Obstbaumblüte in Norddeutschland geführt hat, und die Verringerung der Niederschlagsmenge im Sommer bei gleichzeitiger Erhöhung der Niederschlagsmenge im Winter verändern die Wachstumsbedingungen für Wälder und führen zu einer Verschiebung der Verbreitungsgebiete von Tier- und Pflanzenarten. Diese Gegebenheiten müssen von einer Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden. Die langen Generationszyklen der Waldbäume verhindern, dass sie sich anders als beispielsweise kurzlebige Insektenarten in ihrer Verbreitung den jetzt erfolgenden vergleichsweise schnellen Klimaänderungen anpassen können. Die Verschiebung der Wachstumsareale der einheimischen Baumarten kann dazu führen, dass erhebliche Zuwachsverluste auftreten und möglicherweise mit einer Entwaldung bestimmter Gebiete zu rechnen ist. Dies könnte mit nichtstandortheimischen, dafür aber unter den neuen Bedingungen standortgerechten Baumarten verhindert werden.
Die Bewirtschaftung der Wälder muss diesen Umstand berücksichtigen und beispielsweise mit einer geänderten Baumartenwahl darauf reagieren. Die sehr einseitige Ausrichtung der Strategie der biologischen Vielfalt auf jetzt standortheimische Waldgehölze berücksichtigt nicht die Tatsache, dass die Natur sich dynamisch verändert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Waldbiotope sind akut in ihrem Bestand gefährdet, für die Deutschland im Rahmen von Natura 2000 nationale Verantwortung hat, wie werden diese geschützt, und welche Tier- und Pflanzenarten sind davon insbesondere betroffen?
In welcher Weise will die Bundesregierung anthropogen stark beeinflusste Waldbiotope, die sich durch die besondere Form der Nutzung entwickelt haben wie Hutewälder oder Niederwälder erhalten und deren Biodiversität stärken?
Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung für die in der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ genannte „Wiederherstellung natürlicher oder naturverträglich genutzter Auwälder“ in Deutschland zur Verfügung und welche „naturverträglichen Nutzungsmöglichkeiten“ sind hierbei angedacht?
Worauf gründet die Bundesregierung ihre Annahme, dass ein Totalschutz von Wäldern deren Biodiversität erhöht?
Welcher Anteil (bitte nach Kategorien auflisten) der deutschen Waldfläche steht heute schon unter den verschiedenen Schutzkategorien des Naturschutzrechts einschließlich der Anmeldung als Natura-2000-Flächen?
Welcher Anteil des deutschen Waldes steht derzeit unter Totalreservatschutz, und anteilig in welchen Eigentumsarten (Privatwald, Staatswald, Körperschaftswald) befinden sich diese Schutzbereiche?
In welchem Maße und zu welchem Zeitpunkt waren bei der Erstellung der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ Vertreter aus den Bereichen der Forstwissenschaften, der Forstwirtschaft und des Waldbesitzes eingebunden?
In welcher Weise berücksichtigt die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ den Beschluss der Bundesregierung, die Option des Artikels 3.4 des Kyoto-Protokolls für Wälder als Kohlenstoffsenken wahrzunehmen und sich Nettosenken im erlaubten Rahmen anrechnen zu lassen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, Wald-Kohlenstoffsenken-Projekte mit dem Schutz alter Wälder zu verknüpfen und durch Mittel aus dem Emissionshandel den Nutzungsverzicht von Altwäldern zu finanzieren, und wenn ja, wie könnte dies organisiert werden, und wenn nein, warum nicht?
Mit welcher Begründung spricht sich die Bundesregierung in der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ für die Erhöhung des Anteils zertifizierter Wälder von jetzt etwa 70 Prozent auf 80 Prozent aus, und welche Vorteile erwartet die Bundesregierung dadurch für die Stärkung der Biodiversität in den Wäldern?
Welche bundesgesetzlichen Defizite will die Bundesregierung durch die Erhöhung des Anteils zertifizierter Wälder ausgleichen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Zertifizierung von Privatwäldern zu fördern, und wenn ja, für welche Zertifizierungsorganisationen gilt dies, und in welcher Höhe soll dies erfolgen?
Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung der Verzicht auf die Nutzung heimischer Rohholzreserven, der durch die in der „Nationalen Strategie für biologische Vielfalt“ geforderte 5-prozentige Gesamtwaldstilllegung verursacht wird, der einem Nutzungsverzicht von etwa 550 000 ha Waldwirtschaftsfläche entspricht, künftig kompensiert werden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei einer Erhöhung der Importrate von Holz und Holzprodukten, die durch diesen Nutzungsverzicht zur Stärkung der biologischen Vielfalt in heimischen Wäldern verursacht wird, möglicherweise der Holzeinschlag in anderen Teilen der Erde wie zum Beispiel Indonesien verstärkt und dort die biologische Vielfalt gefährdet wird, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der weltweiten Waldzerstörung einen Nutzungsverzicht der nachhaltig bewirtschafteten Wälder in Deutschland für verantwortbar, und wenn ja, mit welcher Begründung?
In welchem Umfang müssten für die Forderung nach einem Nutzungsverzicht auf 10 Prozent des öffentlichen Waldes Waldflächen zusätzlich zu den bereits heute geschützten Flächen unter Schutz gestellt werden, und durch welche Anreize will die Bundesregierung die Länder und Kommunen, in deren Eigentum mehr als 90 Prozent dieser öffentlichen Wälder stehen, dazu bringen, diese Vorgaben umzusetzen?
Wie sollen bei diesen 10-prozentigen Wald-Stilllegungsplänen künftig Waldflächen berücksichtigt werden, die von der öffentlichen Hand an Stiftungen des privaten Rechts oder an Umweltverbände übertragen wurden (z. B. beim so genannten Grünen Band) und plant die Bundesregierung eine Entschädigung an die öffentlichen Waldbesitzer für den Nutzungsverzicht?
In welcher Weise und in welchem Umfang will die Bundesregierung den Privatwald zur Umsetzung der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ einbeziehen, und welche Finanzmittel hat die Bundesregierung für den Vertragsnaturschutz auf den vorgesehenen 10 Prozent der Privatwaldfläche eingeplant?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung von Forstfachleuten, die Gesamtwaldstilllegung, werde künftig ca. 40 000 Arbeitsplätze im Cluster Forst und Holz gefährden?
Nach welchen Kriterien und unter welcher Beteiligung werden diese zusätzlichen Waldflächen ausgewählt?
In welcher Weise wird bei der Auswahl der Waldstilllegungsflächen die Produktivität der einzelnen Standorte berücksichtigt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein Nutzungsverzicht auf 10 Prozent der öffentlichen Waldfläche in Deutschland die Abkehr von der multifunktionalen Forstwirtschaft als integrativem Ansatz hin zu einer segregativen Wirtschaftsweise bedeutet, und wird diese Entwicklung von der Bundesregierung befürwortet?
Welche Änderungen bzw. Konkretisierungen plant die Bundesregierung im Hinblick auf die gute fachliche Praxis der Forstwirtschaft, und sollen diese im Rahmen einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes erfolgen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in Deutschland als Folge des Klimawandels zukünftig verstärkt auch nicht heimische Baumarten, wie z. B. Douglasie, Schwarzkiefer, Robinie oder Roteiche im Forstbereich einzusetzen sind, und wie begründet sie diese Auffassung?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um „bis zum Jahr 2020 ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Waldverjüngung und Wildbesatz zu erreichen“, wie es in der „Nationalen Strategie für biologische Vielfalt“ gefordert wird?
Aus welchen fachlich fundierten Gründen heraus wird in der „Nationalen Strategie für biologische Vielfalt“ auch „weiterhin die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) oder deren vermehrungsfähiger Teile“ abgelehnt, und welche begründete „Gefahr für Waldökosysteme“ besteht nach Einschätzung der Bundesregierung durch den Einsatz von GVO in Wirtschaftswäldern?