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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rechnungszinsfuß bei Pensionsrückstellungen (G-SIG: 16010356)

Finanzierung der Pensionsrückstellungen, Auffassung des Instituts für Wirtschaftsprüfer, angemessener Zinsfuß, Steuermindereinnahmen <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

30.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/87208. 03. 2006

Rechnungszinsfuß bei Pensionsrückstellungen

der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann eine angemessene finanzielle Versorgung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter nicht mehr sicherstellen. Das Vertrauen der Menschen in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der staatlichen Rentenversicherung ist verloren gegangen.

In dieser Situation kommt der betrieblichen Altersversorgung eine große Bedeutung zu. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der ergänzenden privaten Altersvorsorge trägt sie zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Alter bei. Versorgungszusagen von Unternehmen an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher sehr zu begrüßen.

Die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus zugesagten Betriebsrenten sind in den Bilanzen der Unternehmen als Pensionsrückstellungen auszuweisen. Der Ausweis der Pensionsrückstellungen muss realitätsgerecht erfolgen, damit die zurückgestellten Beträge zur Erfüllung der zugesagten Leistungen ausreichen. Eine den tatsächlichen Belastungen der Betriebe entsprechende Bemessung der Pensionsrückstellungen in der Bilanz ist auch deshalb erforderlich, weil ein zu niedriger Ansatz dieser Verpflichtungen zum Ausweis zu hoher Gewinne führt. Die Besteuerung dieser Gewinne entzieht den Unternehmen Mittel, die dann zur Erfüllung der gegenüber den Anspruchsberechtigten eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Der Ausweis der Pensionsrückstellungen richtet sich nach § 6a Abs. 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dabei ist ein Rechnungszinsfuß von 6 v. H. zugrunde zu legen. Je höher der Zinsfuß desto niedriger die in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsrückstellungen. Darüber hinaus dürfen bei der steuerlichen Bewertung der Pensionsverpflichtungen nur biometrische Rechnungsgrundlagen verwendet werden, die auf anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen beruhen. In der Praxis werden dabei in der Regel die von Prof. Dr. Klaus Heubeck veröffentlichten „Richttafeln“ zugrunde gelegt. Diese Tabellen berücksichtigen die aktuelle durchschnittliche Lebenserwartung.

In der Handelsbilanz bestehen beim Ausweis der Pensionsrückstellungen bestimmte Passivierungswahlrechte.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass der in § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG vorgeschriebene Zinssatz von 6 v. H. seit Jahren unrealistisch hoch sei. Ein halber Prozentpunkt Zinsdifferenz wirke sich aber auf die Rückstellungshöhe mit zehn Prozent aus. Gehe man realistischerweise von einer mehrjährigen durchschnittlichen Kapitalmarktrendite von vier Prozent aus, ergebe sich eine Unterdotierung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 40 Prozent. Da sich das Gesamtvolumen der in den Bilanzen der deutschen Unternehmen ausgewiesenen Pensionsrückstellungen auf 215 Mrd. Euro beläuft, besteht nach diesen Annahmen ein zusätzlicher Rückstellungsbedarf von 86 Mrd. Euro. In gleicher Weise wie der überhöhte Zinssatz, so das Institut der Wirtschaftsprüfer, wirke sich aus, dass selbst bei dynamisierten Versorgungsleistungen die Berücksichtigung künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen untersagt sei (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. Januar 2006).

Auch die steigende Lebenserwartung erfordert höhere Pensionsrückstellungen. Bei der vorletzten Aktualisierung der „Richttafeln“ im Jahre 1998, die seinerzeit nach einem Zeitraum von 15 Jahren erfolgte, führte der sich daraus ergebende zusätzliche Rückstellungsbedarf zu einem Steuerausfall von neun Mrd. DM. Am 6. Juli 2005, also ca. sechs Jahre nach der vorletzten Aktualisierung, sind neue „Richttafeln“ veröffentlicht worden. Diese sind nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 2005 erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 6. Juli 2005 endet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer, der bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG anzuwendende Zinssatz von 6 v. H. sei im Vergleich zur durchschnittlichen Kapitalmarktrendite der letzten Jahre deutlich zu hoch?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer, dass die Pensionsrückstellungen der Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des vorgeschriebenen Zinsfußes von 6 v. H. um etwa 86 Mrd. Euro zu niedrig ausgewiesen seien?

3

Besteht danach die Gefahr, dass die betrieblichen Pensionszusagen im Versorgungsfall nicht ausreichend erfüllt werden können?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei einer realitätsgerechten Erhöhung der Pensionsrückstellungen (ohne Anwendung der neuen Richttafeln) – unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Ertragsteuerbelastung der betroffenen Unternehmen von etwa 40 v. H. – ein Steuerausfall von etwa 34 Mrd. Euro eintritt?

5

Falls die Bundesregierung zu anderen Ergebnissen als das Institut der Wirtschaftsprüfer kommt: Welchen Zinsfuß hält sie für angemessen, welchen zusätzlichen Rückstellungsbedarf hält sie ggf. für erforderlich und welche sich daraus ergebenden Steuermindereinnahmen veranschlagt sie?

6

Welcher zusätzliche Rückstellungsbedarf ergibt sich aus den aktualisierten „Richttafeln“ vom 6. Juli 2005 und welche zusätzlichen Steuermindereinnahmen resultieren daraus?

7

Aus welchen Gründen ist bei der Bildung der Pensionsrückstellungen selbst bei dynamisierten Versorgungsleistungen die Berücksichtigung künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen untersagt?

Berlin, den 8. März 2006

Carl-Ludwig Thiele Frank Schäffler Dr. Hermann Otto Solms Dr. Volker Wissing Jens Ackermann Christian Ahrendt Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Miriam Gruß Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Gisela Piltz Jörg Rohde Marina Schuster Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Martin Zeil Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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