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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen und der Einlagensicherungssysteme in Deutschland

<span>Aktueller Sachstand des Entschädigungsfalls Phoenix, bestehende gesetzliche Anlegerentschädigung, Rechtsbehelfseinlegungen von Mitgliedern der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) gegen Sonderbeitragsbescheide und Möglichkeit erster Teilentschädigungen, vorliegendes Gutachten "Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen und der Einlagensicherungssysteme in Deutschland" und Schlussfolgerungen der Bundesregierung</span>

Fraktion

FDP

Datum

27.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/842205. 03. 2008

Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen und der Einlagensicherungssysteme in Deutschland

der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Gutachten zur „Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen und der Einlagensicherungssysteme in Deutschland“ in Auftrag gegeben. Laut einem Pressebericht schlagen die Gutachter tief greifende Änderungen der Anlegerentschädigungseinrichtungen vor (Handelsblatt vom 25. Februar 2008, Seite 27). Die Bundesregierung hatte angekündigt, das Gutachten alsbald nach der Fertigstellung den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Verfügung zu stellen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion „Reform der Anlegerentschädigung und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen“, Bundestagsdrucksache 16/7826, Seite 3).

Im Entschädigungsfall Phoenix haben rund 90 Prozent der Mitglieder der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Rechtsbehelfe gegen die im Dezember versandten Sonderbeitragsbescheide der EdW eingelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie ist der aktuelle Sachstand des Entschädigungsfalls Phoenix nach Kenntnis der Bundesregierung, und welches weitere Vorgehen ist seitens der EdW geplant?

2

Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung bisher die Tragfähigkeit und Angemessenheit der bestehenden gesetzlichen Anlegerentschädigung in den unterschiedlichen Entschädigungseinrichtungen, wenn nach Auskunft der Bundesregierung der Anteil der betroffenen Institute am Wertpapiergeschäft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht erfasst wird (Bundestagsdrucksache 16/7826, Seite 3)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass rund 90 Prozent der EdW-Mitglieder Rechtsbehelfe (Widersprüche und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung) gegen die Sonderbeitragsbescheide der EdW eingelegt haben?

4

Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund an ihrer Aussage fest, dass in 2008 rund 6 000 Entscheidungen über erste Teilentschädigungen getroffen werden können (Bundestagsdrucksache 16/7826, Seite 2), und wie begründet sie ihre Auffassung?

5

Sollte die KfW Bankengruppe der EdW nach Auffassung der Bundesregierung nun ein Darlehen gewähren?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung eines EdW-Sprechers, der in einem Agenturbericht vom 18. Februar 2008 mit der Aussage zitiert wird, dass es bis zur Entscheidung über die Widersprüche voraussichtlich keine Auszahlungen an die Anleger geben werde, mit Blick auf die gesetzlich verankerte Entschädigungsfrist von drei Monaten?

7

Welche personellen und organisatorischen Vorkehrungen wurden dafür getroffen, dass nunmehr die BaFin über die von weit über 600 Instituten eingelegten Rechtsbehelfe entscheiden solle, wie es in der zuvor zitierten Meldung heißt, mit welchen Bearbeitungszeiten ist hierbei zu rechnen, und wie soll das weitere Verfahren im Hinblick auf mögliche sich im Fall einer Zurückweisung der Widersprüche anschließende Gerichtsverfahren koordiniert werden?

8

Seit wann liegt der Bundesregierung das Gutachten „Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen und der Einlagensicherungssysteme in Deutschland“ vor?

9

Wann wird es den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Verfügung gestellt?

10

Welches Datenmaterial im Hinblick auf die Höhe, Granularität und Abgrenzbarkeit von Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsrisiken, die Schadenshistorien, die Finanzierungungskraft sowie die aktuelle Höhe der Deckungsstöcke in den verschiedenen Entschädigungseinrichtungen und Sicherungssystemen stand den Gutachtern für ihre Analyse zur Verfügung?

11

Zu welchen Ergebnissen und Empfehlungen kommen die Gutachter?

12

Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse?

13

Wird die Bundesregierung den Empfehlungen der Gutachter folgen, wenn ja, welchen, wenn nein, warum nicht?

14

Welchen Zeitplan zur Beratung und Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens sieht die Bundesregierung vor?

15

Hält die Bundesregierung die deutsche Einlagensicherung vor dem Hintergrund von Medienberichten, es gebe nur eine Sicherungseinlage von 4,6 Mrd. Euro (Euro am Sonntag vom 24. Februar 2008), für tragfähig oder sieht die Bundesregierung Reformbedarf, und wie begründet sie ihre Auffassung?

16

Wie verteilt sich die Sicherungseinlage auf die einzelnen gesetzlichen und freiwilligen Sicherungssysteme?

17

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktkrise Reformbedarf auf europäischer Ebene?

18

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Einlagensicherung in Europa auf Ansparmodelle umzustellen?

Berlin, den 3. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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