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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zulassung der Stärkekartoffel Amflora und die wissenschaftliche Basis des Abstimmungsverhaltens deutscher Minister in den Gremien der EU

Unterschiedliches Abstimmungsverhalten der Minister Seehofer und Gabriel im EU-Ministerrat bzgl. Zulassung der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora, Stellenwert der Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und anderer nationaler Institute für Abstimmungsverhalten der Minister, Frage nach Abstimmungskriterien im Agrar- bzw. Umweltministerrat (wissenschaftliche oder politische Kriterien)

Fraktion

FDP

Datum

07.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/842105. 03. 2008

Zulassung der Stärkekartoffel Amflora und die wissenschaftliche Basis des Abstimmungsverhaltens deutscher Minister in den Gremien der EU

der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2006 laut Statistischem Bundesamt auf etwa 274 000 Hektar Kartoffeln angebaut. Die Hälfte des Kartoffelanbaus diente der Produktion von Stärke für die industrielle Nutzung zum Beispiel bei der Papierherstellung, in der Textilindustrie sowie der Stabilisierung von Klebstoffen oder in bisher noch geringem Umfang zur Herstellung von Biokunststoffen. Die Stärkeproduktion in der Bundesrepublik Deutschland betrug 2005 nach Angaben des Verbandes der Stärkeindustrie 1,51 Mio. Tonnen bei einem Anteil von 44 Prozent an Kartoffelstärke. Weltweit werden über 45 Mio. Tonnen Stärke industriell erzeugt. Stärke ist ein Gemisch pflanzlicher Kohlenhydrate. Kartoffelstärke besteht zu etwa 70 Prozent aus Amylopektin und zu 30 Prozent aus Amylose. Amylopektin besteht aus verzweigten Ketten und bindet gut, Amylose besteht aus langen unverzweigten Ketten und geliert. Für die Stärkenutzung in der Papierindustrie sowie in der chemischen Industrie wird ausschließlich das Amylopektin gebraucht. Deshalb wird bei der Stärkegewinnung die Amylose durch ein aufwändiges Verfahren, das Wasser und Energie verbraucht, oder durch chemische Verfahren entfernt. Die mit gentechnischen Methoden gezüchtete Stärkekartoffel enthält nur Amylopektin. Für die Stärkegewinnung kann daher auf den Prozess der Abtrennung der Amylose verzichtet werden bei gleichzeitiger Verbesserung der Produktqualität und der Verarbeitungseigenschaften. Insgesamt ist die Stärkekartoffel ein Beispiel für eine gelungene züchterische Optimierung einer Kulturpflanze, mit der ein an die industrielle Nutzung angepasster nachwachsender Rohstoff, die Stärke, produziert werden kann. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel hatte in seiner Rede zum Bericht der Bundesregierung zur Lage der Natur im Plenum des Deutschen Bundestages am 20. Oktober 2006 ausdrücklich auf die Stärkekartoffel als positives Beispiel verwiesen.

Der erste Antrag für die Zulassung dieser Stärkekartoffel für ihren Anbau, die industrielle Nutzung sowie die Nutzung als Futtermittel wurde bereits im Jahr 1996 entsprechend der Richtlinie 90/220/EC gestellt. Sie soll unter dem Namen Amflora vermarktet werden. Das „de facto-Moratorium“ der EU in den Jahren 1998 bis 2004 verursachte einen Stillstand des Zulassungsverfahrens. 2005 wurde ein erneuter Zulassungsantrag zur Nutzung als Lebens- und Futtermittel gemäß der inzwischen in Kraft getretenen Verordnung EG Nr. 1829/2003 gestellt und 2005 nach Absprache mit der EU-Kommission der beantragte Zulassungsumfang gemäß Richtlinie 2001/18/EC geändert.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrer Stellungnahme die Sicherheit der Stärkekartoffel für die Umwelt wie auch für Mensch und Tier festgestellt. In einer weiteren Stellungnahme vom Mai 2007 hat die EFSA gesondert den nptII-Antibiotikaresistenzmarker bewertet, der eine Resistenz gegenüber dem Antibiotikum Kanamycin vermittelt. Die EFSA sieht diesen Antibiotikaresistenzmarker als sicher an. Dieses Antibiotikum ist in Salben und Augentropfen enthalten und wird in der Human- und Tiermedizin als Reserveantibiotikum genutzt. Die EFSA hat ihre Entscheidung damit begründet, dass das nptII-Gen in Bakterien der Darmflora sowie in der Umwelt bereits vorkommt. Ein Transport des Gens von der Pflanzenzelle in ein Bakterium ist extrem unwahrscheinlich. Nach Auffassung der EFSA gefährdet die Verwendung des nptII-Markers in gentechnisch veränderten Pflanzen nicht die Wirksamkeit von Antibiotika der Kanamycin-Gruppe.

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer hat in seiner Rede zur Einbringung der Novelle des Gentechnikgesetzes im Hinblick auf das Zulassungsverfahren der EU für gentechnisch veränderte Pflanzen ausdrücklich festgestellt: „Es ist ganz wichtig, dass wir dieses Zulassungsverfahren objektivieren und auf eine wissenschaftliche Grundlage stellen.“ Bei der letzten Abstimmung im EU-Agrarministerrat am 18. Februar stimmte der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer jedoch trotz der positiven wissenschaftlichen Bewertungen der EFSA zur Stärkekartoffel wie auch speziell zum nptII- Marker gegen die Zulassung der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora als Lebens- und Futtermittel. Mit diesem Zulassungsantrag sollte erreicht werden, dass Abfälle aus der Stärkeproduktion verfüttert werden können. Außerdem würde dann bei versehentlichen, nicht völlig auszuschließenden Vermengungen von Stärkekartoffeln mit Konsumkartoffeln die für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen geltende Nulltoleranz nicht in Kraft treten. Bei der ersten Abstimmung über die Zulassung des Anbaus und der industriellen Nutzung im Regelungsausschuss im Dezember 2006 sowie im Agrarministerrat im Juli 2007 stimmte der deutsche Vertreter für die Zulassung, während im Rat der europäischen Umweltminister im Juni 2007 der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel die Vertagung der Entscheidung über den Vorschlag der EU-Kommission, den Anbau der Stärkekartoffel zuzulassen, beantragte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Entscheidung in den Gremien der EU über die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzensorten auf wissenschaftlicher Basis erfolgen sollte, da nur so die Sicherheit der Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier gewährleistet werden kann und gleichzeitig den Unternehmen, die in die Entwicklung dieser Sorten investiert haben, Rechtssicherheit über die Zulassung von Sorten, die die vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, gegeben wird, und wenn nein, warum nicht?

2

Welche Beispiele sind der Bundesregierung bekannt für wissenschaftlich nachgewiesene Schäden an der Umwelt, die durch den Anbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzensorten verursacht wurden, und wo und wann sind diese eingetreten?

3

Welche Beispiele sind der Bundesregierung bekannt für wissenschaftlich nachgewiesene gesundheitliche Schäden bei Tieren und Menschen durch die Verfütterung bzw. den Verzehr von Produkten aus zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzensorten, und wo und wann sind diese aufgetreten?

4

Welchen Stellenwert haben die Stellungnahmen der EFSA für die Entscheidungsfindung der Bundesregierung in den Abstimmungen über die Zulassung von Anbau oder Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzensorten im Rat der Agrarminister sowie im Rat der Umweltminister?

5

Wie bewertet die Bundesregierung das jetzige Zulassungsverfahren der EU für gentechnisch veränderte Pflanzen, in dem bei den Abstimmungen im Ministerrat für viele Länder die von der EFSA vorgenommenen Sicherheitsbewertungen nur eine untergeordnete Bedeutung haben.

6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass solange das jetzige Zulassungsverfahren in der EU in Kraft ist und über die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzensorten im Ministerrat abgestimmt wird, entsprechend der zitierten Aussage aus der Rede des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer im Plenum des Deutschen Bundestages die wissenschaftlichen Bewertungen der EFSA Grundlage der Entscheidungsfindung sein sollten, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung der Stärkekartoffel für die Produktion von Stärke zur industriellen Nutzung als nachwachsender Rohstoff, und welchen Stellenwert haben nachwachsende Rohstoffe für die industrielle Produktion im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung?

8

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das aufwändige Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen für mittelständische Pflanzenzuchtunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland eine kaum zu bewältigende Hürde darstellt, und wenn ja, welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, das Verfahren für diese Unternehmen zu erleichtern?

9

Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um entsprechend der Zielsetzung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen?

10

In welcher Höhe finanziert die Bundesregierung die EFSA, und weshalb wird die Finanzierung fortgesetzt, obwohl deren Bewertungen für die Entscheidung z. B. über Zulassungsverfahren der EU nur noch von untergeordneter Bedeutung sind?

11

Welche Empfehlungen zur Koexistenz im Kartoffelanbau sind bisher von den Einrichtungen der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entwickelt worden, vor dem Hintergrund, dass im dritten Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen mit dem Gentechnikgesetz ausgeführt wird, dass die EU-Kommission in ihrem Koexistenz-Bericht vom 9. März 2006 empfiehlt, kulturartenspezifische Empfehlungen zur guten fachlichen Praxis zu entwickeln?

12

Haben Einrichtungen der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz Untersuchungen zur Eignung von Resten aus der Herstellung von Stärke, die aus der Stärkekartoffel gewonnen wurden, durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

13

Hat die Bundesregierung das Bundesinstitut für Risikobewertung mit einer Bewertung der Stärkekartoffel hinsichtlich ihrer Eignung als Tierfutter beauftragt, und wenn nein, warum nicht?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Stellungnahme der EFSA zum nptII- Marker?

15

Welche in Europa zur Nutzung zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzensorten enthalten den nptII-Marker?

16

Ist der horizontale Gentransport des nptII-Markergens von einer Pflanzenzelle in ein Bakterium nachgewiesen worden, und wenn ja, durch wen, und wo ist dies veröffentlicht?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EFSA, dass die Verwendung des nptII-Markers in gentechnisch veränderten Pflanzen die Wirksamkeit von Antibiotika der Kanamycin-Gruppe nicht beeinträchtigt, und wenn nein, warum nicht?

18

Hat die Bundesregierung in Vorbereitung der Abstimmung über die Stärkekartoffel im Ministerrat eine wissenschaftliche Bewertung der Verwendung des nptII-Markers in einer für die Fütterung zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzensorte eingeholt, und wenn ja, von welcher nationalen Forschungseinrichtung hat sich die Bundesregierung mit welchem Ergebnis beraten lassen, und wenn nein, warum nicht?

19

Aufgrund welcher Kriterien stimmt die Bundesregierung im Agrarrat bzw. im Rat der Umweltminister über die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen ab, und welchen Stellenwert haben dabei die Empfehlungen der EFSA, und welche Stellungnahmen nationaler Institute werden vor der Abstimmung eingeholt?

20

Stimmt die Bundesregierung im Agrarrat bzw. im Rat der Umweltminister nach wissenschaftlichen oder nach politischen Kriterien ab?

Berlin, den 5. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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