Ausgestaltung des Modellprojektes „Werkstatt Pflegestützpunkte und Pflegeberater“ und der darin vorgesehenen Modell-Pflegestützpunkte
der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Michael Kauch, Detlef Parr, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zum 18. Januar 2008 hat das Projekt „Werkstatt Pflegestützpunkte und Pflegeberater“ mit der Veranstaltung „Perspektive Pflegestützpunkte“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Berlin begonnen. Laut Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merk vom 18. Januar 2008 auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Heinz Lanfermann besteht die Zielsetzung des Modellprojektes darin, „[…] modellhaft in verschiedenen Regionen Deutschlands Pflegestützpunkte und Pflegeberatung zu erproben, um eine spätere Implementierung der mit dem Gesetzentwurf geplanten Einrichtungen in der Praxis zu erleichtern. An den Arbeitsergebnissen und praktischen Erfahrungen können sich nach Inkrafttreten des Gesetzes weitere Pflegestützpunkte orientieren.“ Pflegestützpunkte und Pflegeberater sollen auch unter Berücksichtigung ggf. bereits vorhandener Einrichtungen erprobt werden. Pro Modell-Pflegestützpunkt ist eine Anschubfinanzierung von 30 000 Euro vorgesehen. In ihrer Rede auf der Auftaktveranstaltung des Modellprojektes hatte die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, erklärt, dass bis zum 30. Juni 2008 Erkenntnisse vorliegen sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
In welchen Städten bzw. Regionen ist ein Modell-Pflegestützpunkt vorgesehen?
Welche der Modell-Pflegestützpunkte haben bereits einen Zuwendungsbescheid bekommen?
Welche Modell-Pflegestützpunkte haben bereits die Arbeit aufgenommen, und wann werden die anderen Modell-Pflegestützpunkte ihre Arbeit aufnehmen?
Welche Funktion hatten die Stellen vor ihrer Einrichtung als Modell-Pflegestützpunkt (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Wie viele Beratungsfälle pro Woche mit welchen Inhalten haben diese Stellen in den letzten zwei Jahren vor ihrer Einrichtung als Modell-Pflegestützpunkt bearbeitet (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Wer sind bzw. waren die Träger der als Modell-Pflegestützpunkte ausgewählten Stellen nach und vor ihrer Einrichtung als Modell-Pflegestützpunkt (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Wie ist bzw. war die sachliche und personelle Ausstattung der als Modell-Pflegestützpunkte ausgewählten Stellen nach und vor ihrer Einrichtung als Modell-Pflegestützpunkt (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Welche Aufgaben haben bzw. hatten die Mitarbeiter bei welcher Qualifikation nach und vor der Einrichtung der Stelle als Modell-Pflegestützpunkt (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Gibt es in den Modell-Pflegestützpunkten eine Person, die gemäß § 7a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) neu, laut Entwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) der Bundesregierung, die Aufgaben eines Pflegeberaters übernimmt, und wenn ja, welche Qualifikation hat diese Person, und durch wen ist sie angestellt (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Durch wen waren die Mitarbeiter angestellt nach und vor der Einrichtung der Stelle als Modell-Pflegestützpunkt?
Wie viele Mitarbeiter sind bzw. waren ehrenamtlich, wie viele hauptamtlich beschäftigt (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Wie hoch sind bzw. waren die Kosten des Betriebs der als Modell-Pflegestützpunkte ausgewählten Stellen nach und vor ihrer Einrichtung als Modell-Pflegestützpunkt?
Wie hoch sind bzw. waren die Aufwendungen für Personal (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Durch wen und in welcher Höhe werden bzw. wurden die Kosten des Betriebs der jeweiligen als Modell-Pflegestützpunkte ausgewählten Stellen nach und vor ihrer Einrichtung als Modell-Pflegestützpunkt getragen (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Welche Kosten sollen durch die vorgesehene Anschubfinanzierung von 30 000 Euro pro Modellstützpunkt gedeckt werden (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Welche vorhandenen Einrichtungen, die die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk in oben genannter Antwort auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten Heinz Lanfermann anspricht, existieren jeweils vor Ort, und welche Aufgaben und Funktionen haben diese (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Wie soll in den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten die Koordination und Vernetzung mit diesen vorhandenen Einrichtungen erfolgen (bitte Aufstellung nach den einzelnen Modell-Pflegestützpunkten)?
Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Modellprojektes „Werkstatt Pflegestützpunkte und Pflegeberater“ bis zum jetzigen Zeitpunkt wie umgesetzt worden?
Wie ist der weitere zeitliche Ablauf des Modellprojektes?
Können nach Auffassung der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2008 bereits valide Ergebnisse zu den Erfahrungen mit den Modell-Pflegestützpunkten vorgelegt werden, und wenn ja, welcher Art?
In welcher Form begleitet das BMG das Modellprojekt?