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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zwischenbericht zum Gesetz über die Einführung des Verfahrens zum elektronischen Einkommensnachweis

<span>Geplante Digitalisierung der Übermittlung arbeitnehmerbezogener Daten zur Geltendmachung von Leistungsansprüchen: Bearbeitungsstadium, eingebundene Ressorts und Bundesländer, Beurteilung durch europäische Institutionen, Kommunen, Datenschutzbeauftragte und Nationalen Normenkotrollrat, datenschutzrechtliche Gefährdungen, Bürokratieabbau, Implementierungs- und Betriebsaufwand, Kostenverteilung, mögliche Einsatzgebiete</span>

Fraktion

FDP

Datum

03.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/842505. 03. 2008

Zwischenbericht zum Gesetz über die Einführung des Verfahrens zum elektronischen Einkommensnachweis

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Birgit Homburger, Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz über die Einführung des Verfahrens zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) zielt das federführend zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) darauf ab, die Übermittlung arbeitnehmerbezogener Daten zwischen Arbeitgebern und Arbeitsverwaltung, Kommunen, Krankenkassen und der Justiz zu digitalisieren. Diese Nachweise benötigen Arbeitnehmer unter anderem, um gegenüber unterschiedlichen Behörden und Verbänden Leistungsansprüche geltend machen zu können. ELENA steht dabei seit Jahren im Spannungsfeld zwischen einem effizienten Datenschutz und der Realisierung effizienter Verwaltungsstrukturen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In welchem Bearbeitungsstadium befindet sich das Gesetz über die Einführung des Verfahrens zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) gegenwärtig (Stand Ende Februar), und wann wird ein Referentenentwurf zur Abstimmung erstellt sein?

2

Welche Ressorts sind in der Ausarbeitung des Gesetzes eingebunden, und wie beurteilen diese Ressorts jeweils den vorliegenden Gesetzentwurf (Einzelauflistung nach Ressort erbeten)?

3

In welchem Umfang wurden die Bundesländer und die europäischen Institutionen im bisherigen Bearbeitungsverfahren eingebunden?

4

Wie beurteilen die Kommunen das Vorhaben, und welche Kosten werden den Kommunen nach den Planungen der Bundesregierung entstehen?

5

Wie beurteilt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ELENA im Allgemeinen und den bisherigen Bearbeitungsstand im Besonderen?

6

Über welche Beurteilungen von Landesdatenschutzbeauftragten verfügt die Bundesregierung bezüglich ELENA (Einzelauflistung mit Kurzzusammenfassung erbeten)?

7

Wie beurteilt der Nationale Normenkontrollrat ELENA im Allgemeinen und den bisherigen Bearbeitungsstand im Besonderen?

8

Verfügt die Bundesregierung über Untersuchungsergebnisse, welche datenschutzrechtliche Gefährdungen aus der Einführung von ELENA erwachsen können?

Wenn ja, welche sind dies im Detail (Autor, Publikationsdatum, kurze inhaltliche Zusammenfassung)?

9

Verfügt die Bundesregierung über Untersuchungsergebnisse, welche wirtschaftlichen Effekte aus der Einführung von ELENA unter dem Gesichtspunkt „Bürokratieabbau“ zu erwarten sind?

Wenn ja, welche sind dies im Detail (Autor, Publikationsdatum, kurze inhaltliche Zusammenfassung)?

10

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über den einmaligen Implementierungsaufwand von ELENA?

Wenn ja, wie hoch wird dieser quantifiziert?

11

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über den operationellen Aufwand zum dauerhaften Betrieb von ELENA?

Wenn ja, wie hoch wird dieser quantifiziert?

12

Welche Kosten sind bislang angefallen?

13

Verfügt die Bundesregierung über Planungen oder Überlegungen, welche Partei die einmaligen und operationellen Aufwendungen jeweils zu tragen hat?

Wenn ja, wie lauten diese Planungen oder Überlegungen im Detail?

14

Wenn die Planungen oder Überlegungen noch andauern, welche verschiedenen Modelle wurden bislang in diesem Erwägungsprozess berücksichtigt, und wie lauten die (vorläufigen) Beurteilungen der verschiedenen Modelle aus Sicht der Bundesregierung?

15

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über die technische Machbarkeit der Implementierung von ELENA?

Wenn ja, welche sind dies?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsetzbarkeit von ELENA jeweils im Rahmen folgender Gebiete:

a) Verfahren in der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III);

b) kommunale Verfahren (z. B. Wohngeld);

c) zivilrechtliche Verfahren (z. B. Prozesskostenhilfe);

d) Verfahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit;

e) strafrechtliche Verfahren (z. B. Steuerbetrug)?

Berlin, den 5. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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