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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Frauen- und Kinderschutzhäuser in Deutschland

Verfassungsrechtliche Beurteilung einer bundeseinheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern und Schutzräumen, Kostenstrukturen, Qualitätsstandards, Sicherheit der Personaldaten, mögliche Leistungen nach dem SGB II oder andere finanzielle Leistungen für von Gewalt betroffene Frauen, Anzahl der Strafanträge bei häuslicher Gewalt, Beratungs- und Hilfsangebote

Fraktion

FDP

Datum

25.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/843505. 03. 2008

Frauen- und Kinderschutzhäuser in Deutschland

der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Vor allem im häuslichen Bereich sind Frauen und Mädchen besonders oft körperlicher oder seelischer Gewalt ausgesetzt. Jede siebente deutsche Frau ist Opfer von Gewalt in ihrer Beziehung, unter den Frauen, die aus der Türkei stammen, ist es jede dritte. Rund 40 000 Frauen im Jahr in der Bundesrepublik Deutschland suchen vor ihren gewalttätigen Männern Zuflucht in Frauenhäusern. Der „Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ (Bundestagsdrucksache 16/6584) sieht ein Bündel von Maßnahmen gegen häusliche Gewalt vor. An einer verlässlichen Finanzierung von Schutzräumen fehlt es allerdings.

Die Regelungen der Finanzierung der rund bundesweit 400 Frauenhäuser variiert je nach Bundesland und Kommune. Während in Schleswig-Holstein die Finanzierung aufgrund eines Landesgesetzes erfolgt, bzw. in Thüringen aufgrund eines Landesgesetzes i. V. m. einer Rechtsverordnung, erhalten Frauenhäuser in anderen Ländern Landes- und kommunale Mittel auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus wird die Arbeit der Frauenhäuser durch Eigenmittel und Spenden finanziert. Verlässliche Zuwendungen an die Frauenhäuser würden Frauenhäusern Planungssicherheit bieten. Je nach Kostenart (Investitions-, Bereitstellungs-, Personal- und Lebenshaltungskosten) sind unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten denkbar. Kontrovers diskutiert wurde in der Vergangenheit die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung, sei es aufgrund eines Bundesgesetzes oder einer Vereinbarung zwischen den Bundesländern.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt hat im Rahmen ihrer 20. Sitzung am 21. September 2005 eine Unterarbeitsgruppe beauftragt, die bei der Anwendung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bestehenden Praxisprobleme für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, zu sichten und Models of good practice für die Lösung zusammenzustellen. In ihrem Schulungsangebot „Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement“ zur Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, das die Bundesagentur für Arbeit derzeit neu konzipiert, ist ein verpflichtendes voraussichtlich 18-stündiges Modul „Handlungsfeld Gender“ vorgesehen, in dem die Situation gewaltbetroffener Frauen behandelt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge für die Schaffung einer bundeseinheitlichen Grundlage für die Finanzierung von Frauenhäusern und sonstigen Schutzräumen?

2

Welche verfassungsrechtlichen Grenzen sieht die Bundesregierung für eine bundesgesetzliche Regelung und die daraus folgenden Fragen der Finanzierung durch Bund, Länder oder Kommunen?

3

Welche aktuellen Erkenntnisse über Finanzierungsregelungen der Länder in Verbindung mit der Finanzierungspraxis der Kommunen und Kreise mit Blick auf

a) die rechtlichen Grundlagen,

b) die Voraussetzungen einer Förderung,

c) die Art der Finanzierung,

d) den Umfang der Leistungen,

e) die Bemessungsgrundlagen,

f) den Anspruch auf Zuwendung,

g) weitere Besonderheiten

in den einzelnen Bundesländern liegen der Bundesregierung vor, und wie beurteilt sie diese?

4

Inwieweit handelt es sich bei der jeweiligen Landesförderung um eine Projekt- oder institutionelle Förderung?

5

Welche Kriterien wie etwa die Platzzahl für Frauen und Kinder, die durchschnittliche Belegung, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer oder andere liegen der Landesfinanzierung jeweils zugrunde, und welche Kosten werden vorrangig über Landesmittel finanziert?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Kostenstrukturen der Frauen- und Kinderschutzhäuser vor mit Blick auf

a) Investitionskosten,

b) Bereitstellungskosten,

c) Personalkosten und

d) Lebenshaltungskosten?

7

Inwieweit gibt es Qualitätsstandards für Frauen- und Kinderschutzhäuser in den Bundesländern, und wie würde die Bundesregierung die Vereinbarung von bundesweiten Qualitätsstandards beurteilen?

8

Inwieweit gibt es wissenschaftliche Studien bzw. eine Evaluierung von Frauen- und Kinderschutzhäusern?

9

Welche Informationsangebote gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit mit Blick auf erwerbsfähige hilfebedürftige Frauen und Kinder, die sich in einem Frauenhaus aufhalten, und in welchem Umfang werden diese Angebote wahrgenommen?

10

Wann und mit welchem Ziel sollen die Models of good practice 2008 wieder auf die Tagesordnung der Unterarbeitsgruppe Häusliche Gewalt gesetzt werden?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der Personendaten bei der Software A2LL bzw. VerBIS (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) mit Blick auf von Gewalt betroffene hilfesuchende Frauen und deren Schutz vor Kontaktaufnahme durch den Ehemann?

12

Welche Möglichkeiten der Sicherung des Lebensunterhalts für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder gibt es bei solchen Frauen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben (Studierende, Schülerinnen, Asylbewerberinnen), aber dennoch hilfebedürftig sind oder aber sich einen Frauenhausaufenthalt nicht leisten können?

13

Wie können sich von Gewalt betroffene Frauen, die sich in Frauenhäusern aufhalten, über mögliche Leistungen nach dem SGB II auch im Verhältnis zu Unterhaltszahlungen oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) informieren?

14

Inwieweit gibt es bei dem jeweils zuständigen Leistungsträger im Hinblick auf intensivere Erstgespräche und -beratungen einen konkreten, festen und vor allem geschulten Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin für gewaltbetroffene Frauen?

15

In welchem Umfang sind bei gewaltbetroffenen Frauen Abweichungen von den sonst üblichen Abläufen bei der Antragstellung (z. B. Warten in öffentlichen Wartebereichen, schnellstmöglicher Zugang zu Geld- und ggf. psychosozialen Leistungen) möglich?

16

Wie werden Kurzzeitaufenthalte und Wochenendaufenthalte in Frauen- und Kinderschutzhäusern finanziert?

17

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang darüber vor, wie viele von Gewalt betroffene Frauen einen Strafantrag gegen den Mann stellen, und welcher Prozentsatz hiervon den Strafantrag zu einem späteren Zeitpunkt aus welchen Gründen zurückzieht und zu dem Ehemann bzw. Partner zurückkehrt?

18

Welche Möglichkeiten gibt es für von Gewalt betroffene Frauen, finanzielle Unterstützung oder Beratung wahrzunehmen, die sich in einem Frauenhaus aufhalten, keine Unterhaltsleistungen erhalten, und parallel zur Anmietung einer neuen Wohnung noch als Gesamtschuldnerin für einen gemeinsamen Mietvertrag der Ehewohnung bzw. der Wohnung mit dem Partner haften?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, den Opferschutz dadurch zu stärken, dass durch Gewinnabschöpfung erlangte Gelder oder im Rahmen von Strafverfahren verhängte Geldstrafen in Teilen psychosozialen Trägern zugute kommen, die von Gewalt betroffene Frauen und Kinder betreuen?

Berlin, den 5. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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