Internationale Verhandlungen über ein Verbot von Anti-Fahrzeugminen sowie Anti-Fahrzeugminen in deutschen Beständen
der Abgeordneten Florian Toncar, Elke Hoff, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die im Jahr 1997 in Ottawa verabschiedete Konvention zum Verbot von Anti-Personenminen erstreckte sich nicht auf Anti-Fahrzeugminen. Diese Minen, die grundsätzlich über weitaus größere Sprengkraft als Anti-Personenminen verfügen, werden weiterhin ohne Verbot oder Beschränkungen von vielen Staaten verwendet, obwohl auch sie nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden können. Auch Anti-Fahrzeugminen stellen noch lange nach dem Ende von Konflikten eine Gefahr für die Bevölkerung dar.
Einige Anti-Fahrzeugminen sind mit einer so genannten Aufhebesperre versehen, um eine Räumung der Minen durch Personen zu verhindern. Dieser Mechanismus bewirkt, dass die Anti-Fahrzeugmine auch durch Personen ausgelöst werden kann und somit wie eine Anti-Personenmine wirkt. Während einige Unterzeichnerstaaten die Ottawa-Konvention dahingehend auslegen, dass Anti-Fahrzeugminen mit Aufhebesperre unter das Verbot von Anti-Personenminen fallen, besteht hierüber kein internationaler Konsens. Obwohl die Gefahr durch Anti-Fahrzeugminen weiter besteht, sind die Verhandlungen über ein Verbot seit einigen Jahren in den Hintergrund gerückt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche politischen Hindernisse stehen der Einführung verbindlicher Standards für Anti-Fahrzeugminen bisher im Wege?
Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Verhandlungsprozess über ein Verbot von Anti-Fahrzeugminen?
Was müsste geschehen, um den Verhandlungen neuen Schwung auch außerhalb der VN-Waffenkonvention zu geben?
Sieht die Bundesregierung die Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 14/9438 insbesondere in Bezug auf die Forderung Nr. 3 umgesetzt?
Wie sollten verbindliche Standards für Anti-Fahrzeugminen nach dem Willen der Bundesregierung definiert werden?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung, wie vom Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier am 19. Oktober 2006 vor dem Deutschen Bundestag angekündigt, unternommen, um verbindliche Standards für Anti-Fahrzeugminen einzuführen (bitte um genaue Erläuterung, welche Initiativen von welchem Mitglied der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis durchgeführt wurden)?
Welche Anpassungen hätte ein erfolgreicher Abschluss der Initiativen der Bundesregierung für die Bestände der Bundeswehr erfordert?
In welcher Form hat die Bundesregierung auf internationaler Ebene versucht, dem ins Stocken geratenen Verhandlungsprozess zum Verbot von Anti-Fahrzeugminen neue Impulse zu geben?
Inwiefern hat die Bundesregierung versucht, durch Veränderungen in den Beständen der Bundeswehr die von ihr angestrebten Standards (vgl. Frage 4) selbst zu erfüllen?
Welche Ergebnisse sind bisher erreicht bzw. bis 2010 zu erwarten?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung Anti-Fahrzeugminen, die durch Personen ausgelöst werden können, in das Verbot über Anti-Personenminen (Ottawa-Konvention) mit eingeschlossen?
Falls nein, welche Argumente stehen dem aus Sicht der Bundesregierung entgegen?
Gibt es im Hinblick auf die in Frage 9 angesprochene Rechtsfrage eine gemeinsame Haltung der EU?
Wenn ja, um welche Haltung handelt es sich?
Wenn nein, worin bestehen die Hindernisse, und was unternimmt die Bundesregierung zu ihrer Beseitigung?
Welche durch die Ottawa-Konvention gebundenen Staaten vertreten die Rechtsauffassung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, dass die Konvention auch auf Anti-Fahrzeugminen, die durch Personen ausgelöst werden können, anwendbar ist?
Welche Staaten widersprechen dieser Auffassung?
Welche vertreten eine dritte Auffassung bzw. sind hinsichtlich ihrer Rechtsauffassung noch nicht festgelegt (bitte aufgeschlüsselt nach Staaten)?
Welche Anti-Fahrzeugminen im Bestand der Bundeswehr sind mit einer so genannten Aufhebesperre versehen, die bewirkt, dass diese Minen auch von Personen ausgelöst werden können?
Plant die Bundesregierung, die durch Personen auslösbaren Anti-Fahrzeugminen in deutschen Beständen auszumustern und zu vernichten?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wie sehen die genauen Pläne zur Entfernung und Entsorgung dieser Anti-Fahrzeugminen aus?
Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, auf Anti-Fahrzeugminen, die durch eine Lageveränderung ausgelöst werden und somit auch durch eine Person zur Explosion gebracht werden können, zu verzichten?
Falls nein, warum nicht?
Welche Beschaffungen für die Bundeswehr sind in Bezug auf Anti-Fahrzeugminen vorgesehen bzw. welche Kampfwertsteigerungen in Bezug auf bestehende Minensysteme sind geplant oder werden gegenwärtig umgesetzt?
Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Deutschland in Bezug auf moderne, Sensor-gezündete Anti-Fahrzeugminen durchgeführt und sollen solche Systeme zukünftig beschafft werden?
Wie viele der sich im Besitz der Bundeswehr befindenden Panzerabwehrminen verfügen über einen (personen-)sensitiven Zünder (u. a. Bruchdraht, Stolperdraht, Kippzünder und Knickzünder)?
Wie viele Minenlegefahrzeuge für Panzerabwehrminen unterhält die Bundeswehr?
Welche Neu- und/oder Ersatzbeschaffungen für Minenlegefahrzeuge sind in den nächsten fünf Jahren geplant?
Wie hoch ist die geschätzte Summe, die aus den Haushaltsmitteln hierfür verwendet werden soll?
Wie hoch ist die Fehler- und/oder Blindgängerquote bei der Verwendung von Panzerabwehrminen durch die Bundeswehr?
Auf welche Höhe belaufen sich die minenrelevanten Ausgaben der Bundeswehr im Haushaltsjahr 2007?
Wie hoch ist der Ansatz für die Haushaltsjahre 2008 bis 2012?
Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die in eine Modernisierung der Minenausstattung der Bundeswehr in den Jahren 1998 bis 2007 investiert wurden?
Sind für die Haushaltsjahre 2008 bis 2012 weitere Ausgaben in diesem Bereich geplant?
Welche Rolle spielt der Einsatz von Panzerabwehrminen in den militärstrategischen Konzepten der Bundeswehr?
Sind die Unterhaltung und der Einsatz von Panzerabwehrminen nach Ansicht der Bundesregierung mit der neuen strategischen Ausrichtung der Bundeswehr vereinbar?
In welchen Einsatzszenarien stellen Panzerabwehrminen heute noch eine operative Option für die Bundeswehr dar?
Wurden in den Jahren 1998 bis 2007 Verkäufe des Minenwurfsystems SKORPION durch die Bundesregierung an andere Staaten getätigt?
Wenn ja, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt wurden diese Verkäufe getätigt, und um welche Empfängerländer handelt es sich dabei?