Zum Stand der Entbürokratisierung und zum Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats
der Abgeordneten Martin Zeil, Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Nationale Normenkontrollrat hat im September des vergangenen Jahres seinen Jahresbericht vorgelegt. Der gesetzliche Auftrag des Normenkontrollrates bezieht sich ausschließlich auf Belastungen, die der Wirtschaft durch die Auferlegung von Informationspflichten entstehen. Da Bürokratie aber weit mehr als Informationskosten sind, werden damit bei weitem nicht alle bürokratischen Belastungen für die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung erfasst. Ein tiefgreifender und fortwährender Abbau von Bürokratie und den damit verbundenen Lasten kann deshalb nur durch eine Nettoperspektive gewährleistet werden.
Im Vordergrund stand für den Normenkontrollrat zunächst die Aufgabe, das Entstehen neuer Informationskosten zu verhindern bzw. nachhaltig zu begrenzen. Die notwendigen Initiativen müssen dann von der Bundesregierung kommen. Darüber hinaus weist der Normenkontrollrat in seinem Jahresbericht darauf hin, dass das von der Bundesregierung am 28. Februar 2007 beschlossene Reduktionsziel von 25 Prozent bis zum Jahr 2011 nur zu erreichen ist, wenn zügig ein konkretes Reduzierungsprogramm vorgelegt wird. In diesem Zusammenhang muss die Bundesregierung klarstellen, ob es sich bei dem geplanten Abbau von Informationspflichten von 25 Prozent um ein Brutto- oder ein Nettoziel handelt. Dies hat sie bisher nicht getan. Erfahrungen aus der Vergangenheit und aus anderen Ländern haben gezeigt, dass eine auf Einzelmaßnahmen beschränkte Rechtsbereinigung nicht ausreicht, um die Bürokratie und die dadurch entstehenden finanziellen Lasten insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu beseitigen. Ferner sollte ein erstes Paket von Abbau-Maßnahmen von der Bundesregierung im Frühjahr 2008 verabschiedet werden, um noch vor der Bundestagswahl 2009 wirksam zu werden.
Im Koalitionsvertrag haben die Parteien CDU, CSU und SPD festgehalten: „Beim Bundeskanzleramt wird zur Begleitung dieses Prozesses ein unabhängiges Gremium von Fachleuten (Normenkontrollrat) eingesetzt, das unter anderem Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen auf ihre Erforderlichkeit und die damit verbundenen bürokratischen Kosten hin überprüft.“ Fraktionen des Deutschen Bundestags haben derzeit keine Möglichkeit den Nationalen Normenkontrollrat anzurufen. Damit ist der Nationale Normenkontrollrat bisher nicht ausreichend im parlamentarischen Prozess verankert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wird das Abbauziel von 25 Prozent bis 2011 ein Nettoziel sein, d. h., werden durch neue Gesetze geschaffene zusätzliche Belastungen durch höhere anderweitige Abbaumaßnahmen kompensiert?
Wird die Bundesregierung, wie empfohlen, Zwischenziele für den geplanten Abbau von 25 Prozent Bürokratie bis 2011 festlegen, und wenn ja, in welchen Abständen?
Wird die Bundesregierung das von ihr gesetzte Ziel, unnötige Bürokratie für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung spürbar abzubauen erreichen, und wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Bundesregierung die Empfehlung des Nationalen Normenkontrollrats umsetzen, zeitnah mit dem Abbau der Bürokratiekosten der Bürger zu beginnen, da dies für die Akzeptanz des gesamten Bürokratieabbauprozesses von Bedeutung ist?
Plant die Bundesregierung weitere Initiativen, ähnlich den Mittelstandsentlastungsgesetzen, für die Wirtschaft und weitere Initiativen für Bürger und die Verwaltung?
Worin bestehen die wesentlichen Vorhaben beim Bürokratieabbau für das Jahr 2008?
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Bundesministerien bei der Umsetzung der Empfehlungen des Nationalen Normenkontrollrates, werden ressortspezifische Abbauziele angestrebt und in den einzelnen Ministerien konkretisiert und miteinander abgestimmt?
Wird die Bundesregierung der Empfehlung des Nationalen Normenkontrollrats folgen, der es für geboten hält, dass die Bundesministerien bereits vor Abschluss der Bestandsmessung Reduzierungsmöglichkeiten identifizieren und zeitnah konkrete Abbaumaßnahmen vorschlagen?
Hat die Bundesregierung vor, gesamtwirtschaftliche Abbaumaßnahmen auf ihre Wirkung für einzelne ausgewählte Branchen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Belastungen, die für Gruppen von Unternehmen bzw. Bürgern als besonders belastend empfunden werden, identifiziert und abgebaut werden, und wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung, zusätzlich zu den Kosten der Informationspflichten, die vom Standardkosten-Modell erfasst werden, auch die Reduzierung anderer Bürokratiekosten, die als besonders belastend empfunden werden, und wenn nein, warum nicht?