Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen § 40 des Kreditwesengesetzes
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bezeichnung „Sparkasse“ oder eine Bezeichnung, in der das Wort „Sparkasse“ enthalten ist, dürfen gemäß § 40 des Kreditwesengesetzes (KWG) grundsätzlich nur öffentlich-rechtliche Sparkassen führen. Dieser Namensschutz für öffentlich-rechtliche Institute verstößt nach Überzeugung der EU-Kommission gegen die Kapital- und Niederlassungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt (Handelsblatt vom 14. März 2006).
Die EU-Kommission wird daher voraussichtlich am 29. März 2006 auf Betreiben des EU-Binnenmarkt-Kommissars Charlie McCreevy ein EU-Vertragsverletzungsverfahren des damaligen Binnenmarkt-Kommissars Frits Bolkestein aus dem Jahr 2003 wieder aufgreifen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie ist der Sachstand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen § 40 KWG, und in welcher Weise bereitet sich die Bundesregierung auf die bevorstehende Wiederaufnahme des Verfahrens vor?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Schutz des Namens „Sparkasse“ gemäß § 40 KWG den europarechtlichen Vorgaben, insbesondere den Artikeln 43 und 49 EG-Vertrag, entspricht, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung von § 40 KWG, um die Vorschrift den europarechtlichen Vorgaben anzupassen?
Wie wirkt sich § 40 KWG nach Ansicht der Bundesregierung auf die Wettbewerbssituation im deutschen Bankensektor aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Drei-Säulen-Modells im Bankensektor?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bankensektors zu fördern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auslegung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu § 40 KWG, dass sämtliche Überschüsse einer Sparkasse gemeinnützig verwendet werden müssen?
Wie hoch sind die Bilanzsummen der Landesbanken und Sparkassen im Verhältnis zu den Bilanzsummen der Genossenschafts- und privaten Banken in Deutschland?
Wie hoch ist der Anteil der ausländischen Banken an der Bilanzsumme aller Institute des Bankensektors in Deutschland?
Wie hoch ist der Anteil ausländischer Banken an der Bilanzsumme aller Institute des jeweiligen Bankensektors in den übrigen EU-Staaten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Marktanteil der Landesbanken und Sparkassen unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsintensität im Verhältnis zu den übrigen EU-Staaten?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die deutsche Kreditwirtschaft eine optimale, marktgerechte Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen gewährleistet?
Beabsichtigt die Bundesregierung auf die BaFin einzuwirken, eine andere Auslegung des § 40 KWG vorzunehmen?
In welcher Form will die Bundesregierung sicherstellen, dass jeder Erwerber der Bankgesellschaft Berlin den Namen „Sparkasse“ weiterführen kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuellen Untersuchungen und Einschätzungen von Sachverständigenrat und Internationalem Währungsfonds?
Wie begründet die Bundesregierung den unterschiedlichen Namensschutz der Volksbanken in § 39 Abs. 2 KWG gegenüber dem der Sparkassen in § 40 Abs. 1 KWG.