Beherrschende Gesellschafterstellung der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bei der IKB Deutsche Industriebank AG
der Abgeordneten Frank Schäffler, Rainer Brüderle, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die dominierende Mehrheitsgesellschafterin bei der IKB Deutsche Industriebank AG. Nach § 17 Aktiengesetz ist zu vermuten, dass die IKB von der KfW abhängig ist. Für die Beurteilung möglicher zukünftiger Belastungen der wirtschaftlichen Schieflage der IKB für den Bund oder die KfW ist entscheidend, ob die KfW eine beherrschende Stellung gegenüber der IKB wahrnimmt. Daraus ergibt sich die Frage, in welchem Umfang die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und/oder der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. für das mit der IKB assoziierte Risiko einzunehmen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Hat die KfW die erworbene Wandelschuldverschreibung im Rahmen der Ende November 2007 beschlossenen Aufstockung des Risikoschirms bereits gewandelt und wie hoch ist gegenwärtig der Gesellschafteranteil der KfW an der IKB (Aktienanteil und Stimmrechte)?
In welcher Form wird/wurde die IKB in den Konzernabschluss der KfW einbezogen und auf Basis welcher Vorschrift aus den International Financial Reporting Standards (IFRS)/International Accounting Standards (IAS) erfolgte diese Einbeziehung?
Verfügt die KfW aus Sicht der Bundesregierung über eine beherrschende Stellung gegenüber der IKB nach der Maßgabe des Entwurfs Deutscher Rechnungslegungs Standards (E-DRS) 16.2, wonach die Beherrschung (control) als die rechtliche Möglichkeit definiert ist, die Geschäftspolitik eines anderen Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu bestimmen?
Verfügt die KfW durch vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen nach dem § 30 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) „acting in concert“ über mehr als die Hälfte der Stimmrechte bei der IKB?
Verfügt die KfW über die Möglichkeit, die Mehrheit der Leitungsorgane der IKB zu bestellen oder abzuberufen und wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der durch die KfW entsandten neuen Vorstände der IKB Dr. Günther Bräunig und Dr. Dieter Glüder sowie der Berufung von Dr. Reinhard Grzesik?
Erhalten die von der KfW entsandten Vorstände der IKB Dr. Günther Bräunig und Dr. Dieter Glüder seit ihrem Berufungsdatum monetäre Vergütungen durch die KfW beziehungsweise werden in diesem Zeitraum Altersversorgungsleistungen für sie durch die KfW geleistet?
Wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der geplanten Berufung des Vorstandsmitglieds der KfW Detlef Leinberger zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der IKB auf der nächsten Hauptversammlung am 27. März 2008?
Hat die KfW Beschäftigte zu irgendeinem Zeitpunkt seit dem 30. Juli 2007 an die IKB entsandt und wenn ja, wie viele waren dies und in welchen Geschäftsbereichen wurden diese bei der IKB eingesetzt?
Wie hoch war jeweils der Anteil der Stimmrechte der KfW am anwesenden Kapital auf den Hauptversammlungen der IKB seit Übernahme der Gesellschaftsanteile 2001 (detaillierte Angabe des relativen Stimmrechtsanteils der KfW je Hauptversammlung mit dem Datum der Hauptversammlung)?
Hat die KfW zu irgendeinem Zeitpunkt seit dem 30. Juli 2007 Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Asset Manager, Juristen oder andere extern Mandatierte zur Prüfung der Risikosituation der IKB beauftragt?
Hat die KfW einen direkten Zugang zum Kreditbuch der IKB, um die Risikosituation der IKB detailliert prüfen zu können?
An welchem Datum und durch welches Gremium der IKB wurde die Veröffentlichung der Pensionsansprüche und der Erfolgsvergütung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Stefan Ortseifen beschlossen und wurde in diesem Zusammenhang von einem Mitglied der KfW in diesem Gremium einen entsprechendes „Machtwort“ zur Veröffentlichung gesprochen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Haftungsumfang der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und/oder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. bei der IKB?
Wie hoch ist das gegenwärtig abgedeckte Einlagenvolumen?
Würde sich der Umfang der Risikodeckung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und/oder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. ändern, wenn die KfW eine beherrschende Stellung gegenüber der IKB hat?
Kann die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ausschließen, dass die KfW im Rahmen der geplanten Kapitalerhöhung der IKB eine beherrschende Stellung gewinnt und wird die Bundesregierung dies explizit verhindern?
Wie hoch beurteilt die Bundesregierung das zusätzliche Risiko für die KfW oder den Bund aus einer beherrschenden Stellung der KfW gegenüber der IKB vor dem Hintergrund der wegfallenden Einlagensicherung?
Verfügt die Bundesregierung über Schätzungen (in Euro)?