Riester-Förderung für das Eigenheim
der Abgeordneten Frank Schäffler, Patrick Döring, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hat sich auf die Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung (Wohn-Riester) geeinigt. Im Einzelnen wurde beschlossen, die Entnahmemöglichkeit aus Altersvorsorgeverträgen von derzeit 75 Prozent auf 100 Prozent des angesparten und steuerlich geförderten Vermögens auszuweiten. Alternativ zur nachgelagerten Besteuerung kann das in der Wohnimmobilie gebundene, geförderte Kapital auch einmalig besteuert werden. Dann sollen 70 Prozent des Kapitals zugrunde gelegt werden. Förderfähig sollen zudem zusammengesetzte Verträge sein, die aus einem tilgungsfreien Darlehen und aus einem Bausparvertrag bestehen, der zur Tilgung eines Darlehens eingesetzt wird. Die zugunsten des Bausparvertrags geleisteten Beiträge gelten als geförderte Tilgungsbeiträge.
Nach der Entnahme des angesparten Altersvorsorgevermögens soll ein fiktives Wohnförderkonto eingerichtet werden. Das Konto dient der Ermittlung der späteren Steuerschuld. Geführt werden soll das Konto beim Anbieter, also der Versicherung, Kapitalanlagegesellschaft oder Bausparkasse. Der Entnahmebetrag soll bis zum Renteneintritt mit zwei Prozent verzinst werden.
Die Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro soll es auch in Zukunft nur für den klassischen Bausparvertrag geben. Die Mittel sollen aber grundsätzlich nur noch für Immobilienzwecke eingesetzt werden dürfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Personen haben seit Einführung der Riester-Rente einen Riester-Vertrag abgeschlossen (gestaffelt nach Jahren)?
Wie viele Personen verfügen in Deutschland über einen Bausparvertrag?
Wie viele Personen in Deutschland erhalten die Wohnungsbauprämie?
In welchem Volumen schlägt sich dies im Bundeshaushalt nieder?
Wie viele Riester-Sparer haben bisher einen Betrag zwischen 10 000 und 50 000 Euro ihrem privaten Riester-Altersvorsorgevertrag zur Finanzierung des Erwerbs selbstgenutzten Eigentums entnommen?
Welche Summe steht einem Riester-Sparer nach 30 Jahren durchschnittlich zur Verfügung?
Wie viele Jahre muss ein durchschnittlicher Riester-Sparer in einen Vertrag einzahlen, um die Mindestsumme von 15 000 Euro zur Entnahme für die Immobilienfinanzierung anzusparen?
Wie viele Riester-Sparer werden nach Ansicht der Bundesregierung jährlich den Wohn-Riester nutzen?
Wie haben sich die Immobilienpreise in den letzten zwanzig Jahren jeweils in den einzelnen Bundesländern entwickelt?
Wie werden sich die Immobilienpreise nach Ansicht der Bundesregierung in den nächsten Jahren entwickeln?
Wie viele Eigenheime wurden in den letzten zehn Jahren jeweils in den einzelnen Bundesländern fertiggestellt?
Welchen Trend erwartet die Bundesregierung im Eigenheimbau?
Mit welchem zusätzlichen Bürokratieaufwand rechnet die Bundesregierung für die Sparer von Wohn-Riester-Produkten?
Mit welchem zusätzlichen Bürokratieaufwand rechnet die Bundesregierung für die Anbieter von Wohn-Riester-Produkten?
Welche Informationspflichten müssen nach Ansicht der Bundesregierung die Anbieter fiktiver Wohnförderkonten erfüllen?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Bürokratiekosten für Riester-Anbieter im Zusammenhang mit dem geplanten fiktiven Wohnförderkonto?
Welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung Wohn-Riester-kompatible Produkte erfüllen, um zertifiziert zu werden?
Wer soll zum begünstigten Personenkreis von Wohn-Riester-Sparern zählen?
Wie werden Verträge vor beziehungsweise nach dem Renteneintritt verstorbener Wohn-Riester-Sparer behandelt?
In welcher Höhe wird Wohn-Riester nach der Erwartung der Bundesregierung zu jährlichen staatlichen Mindereinnahmen führen?
Welchen Zeitplan zur Verabschiedung und welchen Zeitpunkt des Inkrafttretens plant die Bundesregierung für das Eigenheimrentengesetz?