Mangelnder Versicherungsschutz auf Grund des zentralen Datenspeichers der Versicherungswirtschaft
der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen von Presseberichten der „Tagesschau“ und des Magazins „Report“ München wurde auf das sog. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) aufmerksam gemacht. Dabei handelt es sich um einen zentralen Datenspeicher der Versicherungswirtschaft, in welchem Informationen über das Schadensrisiko von Kunden und Antragsstellern eingestellt werden. Alle im Gesamtverband der Versicherungswirtschaft angeschlossenen Unternehmen hätten Zugriff auf dieses System. Nach Auskunft des Landesdatenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein seien zurzeit ca. 9,5 Millionen Datensätze in diesem System gespeichert, von denen wiederum ca. 1,1 Millionen auf einer sog. schwarzen Liste wiederzufinden sein.
Ziel des Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft ist es ursprünglich gewesen Versicherungsbetrug zu bekämpfen. Einträge von Bürgern auf dieser schwarzen Liste können jedoch auch zu Kündigungen bei Schadensfällen und zur Ablehnung neuer Verträge führen. Verbraucherschützer registrieren vermehrt, dass Bürgern der Versicherungsschutz im Bereich Brandschutz, Berufsunfähigkeit und Kraftfahrzeug auf Grund von Einträgen in dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft versagt bleibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung Sinn, Ausführung, Inhalt, Rechtfertigung und Transparenz des Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft sowie für die Bürger entstehenden Gefahren (z. B. Verwehren eines Versicherungsschutzes aufgrund im Hinweis- und Informationssystem gespeicherter Daten) durch das Informationssystem?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von sog. schwarzen Listen im Rahmen des Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft, und wie beurteilt sie diese?
Wie viele Beschwerden liegen den Datenschutzbeauftragten und Ombudsmännern der Versicherungen in Bezug auf das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung sowie ihr selbst vor?
Die Daten wie vieler Personen und welche Art von Daten – insbesondere hoch sensible Personendaten, wie Krankheiten – sind über welchen Zeitraum im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt gespeichert, und wie beurteilt die Bundesregierung dies?
Wie viele Unternehmen und wie viele deren Mitarbeiter haben nach Kenntnis der Bundesregierung Zugriff auf das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass die Daten der Bürger auch im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert werden, wenn der Versicherungsvertrag nicht zustande kommt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Umstand?
Haben Bürger einen Anspruch auf Auskunft, welche Daten von ihnen im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert sind, und wenn ja, woraus ergibt sich ein solcher Anspruch, und gegen wen ist ein solcher Anspruch zu richten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass den Bitten von Bürgern auf Korrektur oder Löschung der persönlichen Daten, die im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert sind, nicht nachgekommen wurde?
Haben Bürger einen Anspruch auf Korrektur ihrer fehlerhaften Daten, die im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert sind, und wenn ja, woraus ergibt sich ein solcher Anspruch, und gegen wen ist ein solcher Anspruch zu richten?
Inwieweit, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Inhalt wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bürger von den Unternehmen davon unterrichtet, dass Daten von ihnen im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung davon, dass Bürger nur noch dann einen Versicherungsvertrag erhalten, wenn sie zuvor eine Einwilligung zur Datenspeicherung und Datenabfrage abgeben, welche auch das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft umfasst, und wie beurteilt die Bundesregierung ein solches Verhalten?
Sieht die Bundesregierung hinsichtlich aller vorgenannten Fragen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und wie begründet sie ihre Position?