Neuregelung der Kostenzuweisung für Polizeieinsätze bei Castortransporten
der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Meierhofer, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hunderttausend Versandstücke mit radioaktivem Inhalt transportiert. Die meisten davon sind medizinischen Ursprungs, zur Entsorgung kerntechnischer Einrichtungen muss demgegenüber nur eine kleine Anzahl Nukleartransporte durchgeführt werden. Deutschland kommt hiermit u. a. seiner politischen und völkerrechtlichen Verpflichtung nach, den bei der Wiederaufbereitung von Brennstäben entstehenden radioaktiven Abfall aus dem Ausland zurückzunehmen. Insgesamt müssen so 3 500 Glaskokillen zurückgenommen werden. So ist in den nächsten Jahren u. a. auch mit weiteren Transporten von Castorbehältern aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague nach Gorleben in das dortige Zwischenlager zu rechnen. Insbesondere bei der Durchführung dieser Transporte kommt es regelmäßig zu Protesten wie z. B. Ankettungen an die Bahngleise, Sitzblockaden und Ähnlichem. Dadurch ist ebenso regelmäßig ein massiver Schutz des Transportes durch Polizeikräfte erforderlich.
Der Ausgleich der nach diesen Vorschriften anfallenden Kosten für Polizeieinsätze, Einsätze von Beamten der Bundespolizei sowie weiterer Hilfsorganisationen ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die deutsche Atomwirtschaft wird bisher an diesen Kosten nicht beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 5 AtG hat der Inhaber einer Genehmigung zur Beförderung von Kernbrennstoffen Maßnahmen zu ergreifen, die den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleisten. Kosten, die aufgrund des polizeilichen Einsatzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dem Bund oder den Ländern entstanden sind, tragen diese – entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten – selbst. Der Inhaber der Beförderungsgenehmigung ist dabei nicht Verursacher von eventuellen Einsatzmaßnahmen der Polizeien von Bund und Ländern. Insofern kann er auch nicht für die entstandenen Kosten herangezogen werden.
Bund und Länder tragen daher bei Castortransporten Personal- und Sachaufwendungen nach ihren jeweiligen Zuständigkeiten. Der Bund trägt seine Kosten selbst, Erstattungsregelungen kommen aber in Betracht, wenn die Bundespolizei oder die Bereitschaftspolizei der Länder zur Unterstützung eines Landes verwendet werden (§ 11 Abs. 4 Satz 3 BPolG und entsprechende Landesregelungen). Dies ist in der Praxis die Regel. Daher müssen diejenigen Bundesländer die Kosten tragen, durch die der Castortransport geleitet wird. Das Land Niedersachsen hat üblicher Weise den Hauptteil der Kosten zu tragen. Bei dem Castortransport 2004 sind Kosten von ca. 21 Mio. Euro für das Land Niedersachsen entstanden.
Der Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann, hatte sich dafür ausgesprochen, im laufenden Jahr der Fußballweltmeisterschaft keinen Castortransport nach Niedersachsen durchzuführen. Diese Forderung wurde von der früheren Bundesregierung abgelehnt. Gleichzeitig hatte Minister Uwe Schünemann die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob man die Castortransporte stärker bündeln könne, um die hohen Kosten für den Polizeischutz zu senken. Letztlich forderte er eine bundeseinheitliche Regelung für die Kostenerstattung (DER SPIEGEL, 22. November 2005).
Die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Küstenländer (Küsten- IMK) hat in einem Beschluss vom April 2001 betont, dass sie das Land Niedersachsen in seinem Bestreben unterstützt, die Durchführung von Castortransporten bei maximaler Bündelung von Transportbehältern auf das erforderliche Minimum zu konzentrieren. Weiterhin unterstützen die Teilnehmer der Küsten- IMK das Land Niedersachsen in seinen Bemühungen gegenüber dem Bund, eine sachgerechtere Lastenteilung zu erreichen.
Der Staat bringt mit der Sicherung der Castortransporte eine Leistung, die nicht nur im öffentlichen Interesse liegt, sondern auch im wirtschaftlichen, mithin privaten Interesse der Atomwirtschaft. Der Bund hätte die Möglichkeit, im Atomgesetz eine Regelung über eine angemessene Kostenerhebung bei den Inhabern der Genehmigungen für den Transport von Kernbrennstoffen und eine Kostenverteilung unter den Bundesländern zu treffen. Eventuell könnte er durch eine Änderung des Atomgesetzes die Länder ermächtigen, für den Castoreinsatz Gebühren zu erheben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Castortransporte gab es bisher zum Zwischenlager Gorleben mit jeweils welcher Anzahl von Castorbehältern und welchem Inhalt (unterteilt nach Art und Herkunft des Abfalls)?
Mit wie vielen Castortransporten im Rahmen der Erfüllung internationaler Verpflichtungen durch Deutschland ist in Zukunft noch zu rechnen?
Sind bereits Castortransporte für das Jahr 2006 beantragt worden, und wenn ja, hat die Bundesregierung bereits Genehmigungen ausgesprochen oder sind die Genehmigungsverfahren im Gange?
Wird die Bundesregierung auch im Jahr der Fußballweltmeisterschaft 2006 einen Castortransport genehmigen?
Könnte sich die Bundesregierung vorstellen, Castortransporte zukünftig stärker zu bündeln, und wenn ja, wie?
Würde dies in der Folge zu einer Kostenreduzierung führen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Haben bisher Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen oder der Küsten-IMK bzw. der Innenministerkonferenz der Länder über eine Neuregelung des Kostenausgleichs stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Gab es bisher Gespräche zwischen der Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen, die Inhaber von Genehmigungen zur Beförderung von Kernbrennstoffen sind, zur Veränderung der bisherigen uneinheitlichen Kostentragungsregelungen für Polizeieinsätze, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn die Fragen 8 und 9 mit nein beantwortet werden, warum nicht, und gibt es Planungen für solche Gespräche?
Plant die Bundesregierung unabhängig von solchen Gesprächen eine bundeseinheitliche Regelung für den Ausgleich der Kosten für Polizeieinsätze bei Castortransporten?
Welche Kostentragungsregelungen für den Einsatz von Polizeikräften bei Castortransporten gibt es in anderen EU-Staaten?