Transeuropäisches Eisenbahn-Verkehrsnetz – Projekt Nummer 22 (Athen–Nürnberg/Dresden)
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat vor rund 12 Jahren mit den „Gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes“ die Grundlage für den Auf- und Ausbau der europäischen Verkehrsinfrastruktur gelegt. Insbesondere werden die aus europäischer Sicht entscheidenden Verkehrsachsen definiert. Die TEN-Leitlinien sind zwar kein Bau- und Finanzierungsprogramm. Vielmehr obliegt die Hauptfinanzierung der Mitgliedstaaten. Gleichwohl gibt es aber eine europäische Kofinanzierung. Diese erfolgt nach der EU-Haushaltslinie TEN, dem EU-Strukturfonds und dem Kohäsionsfond.
Da Deutschland als Haupttransitland in besonderer Weise vom Zuwachs des Güterverkehrs betroffen ist, liegt ein Ausbau der zum TEN-Netz gehörenden Strecken in Deutschland und die Ausschöpfung aller europäischen Fördermittel in besonderem Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
Für den europäischen Ost-West-Korridor ist das Projekt Nummer 22 (Athen– Nürnberg/Dresden) von entscheidender Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welchen Planungsstand hat die TEN-Projekt-Nummer 22, soweit die deutschen Streckenabschnitte betroffen sind?
Welche konkreten Ausbaumaßnahmen im deutschen Streckenabschnitt sind im Rahmen des TEN-Projektes Nummer 22 erforderlich?
Wurden seitens der Bundesregierung für den deutschen Teil des Projektes Fördermittel bei der EU beantragt?
Wenn ja, welche und wie viele Fördermittel werden beantragt, wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den deutschen Teil des Projektes?
Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Fertigstellung der deutschen Teile des Projektes zu rechnen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse zur Wirtschaftlichkeit einer Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin–Prag–Wien–Budapest im Rahmen der vom Sächsischen Staatsministerium des Innern in Auftrag gegebenen Vorstudie „Vergleichende Untersuchung von Hochgeschwindigkeitssystemen im Verkehrskorridor Berlin–Sachsen–Praha–Wien–Bratislava–Budapest“?
Hält auch die Bundesregierung die Errichtung einer Hochgeschwindigkeitsstrecke auf dieser Relation generell für sinnvoll?
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der in dieser Vorstudie getroffenen Aussagen zu den positiven Auswirkungen einer Transrapid-Strecke Berlin–Budapest, diesbezüglich eigene weiterführende Prüfungen anzustellen?
Befürwortet die Bundesregierung vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses einer noch durchzuführenden detaillierteren Wirtschaftlichkeitsprüfung die Errichtung einer Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin–Prag–Wien–Budapest als Magnetbahn?
Ist die Bundesregierung in diesem Fall bereit, die ursprünglich für die Errichtung der Transrapid-Strecke in München bereitgestellten Finanzmittel für dieses Projekt vollständig oder teilweise zur Verfügung zu stellen?