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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Arbeitnehmerdatenschutz

Datenschutz- und arbeitsrechtliche Beurteilung bekannt gewordener Überwachungsmethoden von Kunden und Mitarbeitern im Einzelhandel, gesetzgeberischer Handlungsbedarf, Erhöhung des Bußgeldrahmens im Bundesdatenschutzgesetz, Praxis der Übermittlung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an Arbeitgeber, Beurteilung sog. Führungszeugnisse, Arbeitnehmerrechte

Fraktion

FDP

Datum

13.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/893923. 04. 2008

Arbeitnehmerdatenschutz

der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein und Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, den Arbeitnehmerdatenschutz zu stärken und fraktionsübergreifend gemeinsame Entschließungen dazu beschlossen (vergleiche z. B. Bundestagsdrucksache 16/4882 – Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz – 20. Tätigkeitsbericht, Ziffer 3). Gleichwohl sind legislative Aktivitäten der Bundesregierung bislang nicht feststellbar.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entfaltet im privaten Bereich eine Drittwirkung, die beachtet werden muss. Die elektronische Verarbeitung von Mitarbeiterdaten spielt eine immer größere Rolle. Zudem zeigen die jüngsten Vorfälle im Einzelhandel, dass der Einsatz von Spitzeln, Detektiven und verdeckten Kameras sowie das Erstellen von Protokollen über private Angelegenheiten kein Einzelfall ist. Aufgrund fehlender Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf angewiesen, sich an der Rechtsprechung zu orientieren, die stark einzelfallbezogen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie bewertet die Bundesregierung die bisher bekannt gewordenen Überwachungsmethoden von Kunden und Mitarbeitern im Einzelhandel in datenschutz- und arbeitsrechtlicher Hinsicht?

2

Welche Möglichkeiten haben Kunden und Mitarbeiter, sich gegen derartige Überwachungsmaßnahmen zu wehren?

3

Gehören hierzu auch Beseitigungs-, Unterlassungs-, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und hinsichtlich welcher Fallkonstellationen?

4

Sieht die Bundesregierung bezogen auf den Arbeitnehmerdatenschutz legislativen Handlungsbedarf, wenn ja, in welche Richtung, und ist noch in dieser Wahlperiode mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs zu rechnen?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, in einem solchen Gesetzentwurf auch Regelungen zum Einsatz von Überwachungskameras am Arbeitsplatz, besondere Regelungen zur Speicherung von arbeitnehmerbezogenen Daten und zur Nutzung von E-Mail und Internetdiensten am Arbeitsplatz zu treffen?

6

Welche weiteren Grundsätze sollten nach Ansicht der Bundesregierung gesetzlich geregelt werden, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

7

Hält die Bundesregierung eine Erhöhung des Bußgeldrahmens im Bundesdatenschutzgesetz (§ 43 Abs. 3 BDSG) nach den jüngsten Vorfällen im Einzelhandel für erforderlich, und wenn ja, auf welche Höchstsumme sollte der Rahmen nach Auffassung der Bundesregierung erweitert werden?

8

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich eines umfassenden Informantenschutzes im Arbeitsrecht, und mit welchen Mitteln möchte sie dieses Ziel umsetzen?

9

Sollte im Bürgerlichen Gesetzbuch nach den Vorstellungen der Bundesregierung ein umfassendes Anzeigerecht verankert werden, und wenn ja, wie soll das konkret aussehen?

10

Welche Bestrebungen gibt es auf europäischer Ebene, den Arbeitnehmerdatenschutz zu regeln?

11

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der in der beruflichen Praxis immer häufiger festzustellenden Übermittlung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an Arbeitgeber zur Überprüfung von Bewerbern, Beschäftigten und Fremdpersonal, z. B. Reinigungskräfte, außerhalb gesetzlicher Grundlagen?

12

Sieht die Bundesregierung hierin und in dem Umstand, dass polizeiliche und nachrichtendienstliche Daten nicht zwingend gesicherte Erkenntnisse sein müssen, die Gefahr, dass die legislative Grundentscheidung unterlaufen wird, in einem so genannten Führungszeugnis dem Arbeitgeber nur ganz bestimmte justizielle Informationen zu einer Person zugänglich zu machen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

13

Welche Anforderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung an die Wirksamkeit der Einwilligung des Arbeitnehmers zur Einholung derartiger Auskünfte zu stellen?

Berlin, den 23. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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