Kosten und Finanzierung der Rentenanpassung 2008
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für die Rentenanpassung 2008 wirft einige Fragen betreffend die Angaben über Kosten des Gesetzentwurfs, künftige Rentenanpassungen und Entwicklung der Beitragssätze auf.
- Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Rentenanpassung 2008 beziffert die Kosten der Aussetzung des Riester-Faktors für die Rentenversicherung auf etwa 11,1 Mrd. Euro bis 2013. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rechnet mit Gesamtkosten der Maßnahme von etwa 14 Mrd. Euro.
- Im Gesetzentwurf wird wie bereits im Rentenversicherungsbericht 2007 für die Jahre 2012 und 2013 von einer Rentenanpassung von jährlich etwa 1 Prozent ausgegangen – obwohl in diesen Jahren nun nach dem Gesetzentwurf zusätzlich der bremsende Riester-Faktor nachgeholt werden soll. Dabei wurden bereits im Rentenversicherungsbericht 2007 mit 2,5 Prozent Lohnwachstum jährlich sowie einer positiven Beschäftigungsentwicklung sehr günstige ökonomische Annahmen unterstellt.
- Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird behauptet, dass die Beitragsziele bis zum Jahr 2020, nämlich einem Beitragssatz nicht über 20 Prozent, erreicht würden. Diese Angaben erscheinen aber zumindest sehr optimistisch. Durch das Aussetzen des Nachhaltigkeitsfaktors in den Jahren 2005 und 2006 werden bis 2011 etwa 12 Mrd. Euro Kosten bei der Rentenversicherung aufgelaufen sein und durch das Aussetzen des Riester-Faktors bis zum Jahr 2014 etwa 14 Mrd. Euro. Damit fallen bei der Rentenversicherung gegenüber den Planungen des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes etwa 25 Mrd. Euro Mehrausgaben an. Diese sollen nur zu einem kleinen Teil, in Höhe von etwa 6 Mrd. Euro (3,4 Mrd. Nachhaltigkeitsfaktor und 3 Mrd. Riester-Faktor), noch nachgeholt werden.
- Auch wurde der geplante Beitragskorridor des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes bereits deutlich verlassen. Nach dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz sollte der Beitragssatz der Rentenversicherung 2007 bei 19,5 Prozent liegen, 2010 bei 18,6 Prozent und erst 2020 auf 20 Prozent ansteigen. Jetzt soll der Beitragssatz 2010 bei 19,9 Prozent liegen, also 1,3 Prozentpunkte über den Beitragssatzplanungen des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes – und dennoch 2020 nur 20 Prozent erreichen. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass die Beitragsplanungen des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes kaum mehr haltbar erscheinen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Werden die Gesamtkosten der Rentenanpassung 2008 wie vom Bundeswirtschaftsministerium errechnet etwa 14 Mrd. Euro betragen?
Wie hoch sind die zusätzlichen Ausgaben und Kosten für das Aussetzen des Riester-Faktors in den Jahren 2008 und 2009 im Zeitraum bis 2013 für die Rentenversicherung?
Wie hoch werden die Einsparungen bei der Rentenversicherung sein, die durch das Nachholen des Riester-Faktors in den Jahren 2012 und 2013 bewirkt werden?
Wie hoch sind die zusätzlichen Ausgaben und Gesamtkosten für das Aussetzen des Riester-Faktors in den Jahren 2008 und 2009 im Zeitraum bis 2013 für den Bundeshaushalt, bitte aufgeschlüsselt nach den Kategorien der Tabelle 1 des Gesetzentwurfs – Finanzielle Auswirkungen des Verschiebens des Altersvorsorgeanteils im Mittelfristzeitraum?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung diese Mehrkosten im Bundeshaushalt gegenfinanzieren?
Wie hoch sind die Mehrausgaben und Gesamtkosten für das Aussetzen des Riester-Faktors in den Jahren 2008 und 2009 im Zeitraum bis 2013 für die Länderhaushalte?
Wie ist es zu erklären, dass im Rentenversicherungsbericht 2007 für die Jahre 2012 bis 2014 jeweils etwa 1 Prozent Rentenanpassung prognostiziert werden und nun im Gesetzentwurf zur Rentenanpassung 2008 ebenfalls wieder Rentenanpassungen von 1 Prozent für diese Jahre angegeben werden, wo doch nach dem Gesetzentwurf in den Jahren 2012 und 2013 zusätzlich der nachgeholte Riester-Faktor die Rentenanpassung um jeweils 0,6 Prozent bremsen soll?
Geht die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Rentenanpassung 2008 von positiveren Lohnentwicklungen als im Rentenversicherungsbericht 2007 aus, um so trotz Nachholung des Riester-Faktors eine gleich hohe Rentenanpassung für 2012 und 2013 im Rentenversicherungsbericht 2007 und im Gesetzentwurf zur Rentenanpassung 2008 prognostizieren zu können?
Wie hoch sind die Kosten, die der Rentenversicherung durch das Nichtanwenden des Nachhaltigkeitsfaktors in den Jahren 2005 und 2006 bis zur Aufholung durch den Nachholfaktor entstanden sind, jeweils nach Jahren und gesamt angegeben?
Wie hoch sind die nachzuholenden Rentenanpassungsdämpfungen aufgrund der Nichtanwendung des Nachhaltigkeitsfaktors in den Jahren bis zum Einsetzen des Nachholfaktors ab 2011?
Warum werden im Rentenversicherungsbericht 2007, S. 36, die mit dem Nachholfaktor nachzuholenden Rentendämpfungen mit 1,75 Prozent im Westen und 1,3 Prozent im Osten, angegeben, was etwa 3,5 Mrd. Euro entspricht, wenn doch bis 2011 aufgrund des Sockeleffekts der nicht vorgenommenen Rentendämpfungen deutlich höhere Kosten bei der Rentenversicherung anfallen?
Gibt es Gründe dafür, die Kosten für das Aussetzen des Nachhaltigkeitsfaktors in den Jahren 2005 und 2006 anders zu berechnen als das Aussetzen des Riester-Faktors in den Jahren 2008 und 2009, nämlich durch ein Nichtberücksichtigen der Sockelwirkung der Kosten in den Jahren nach dem Aussetzen des Faktors und bis zur Nachholung der Dämpfung?
Wie ist es zu erklären, dass der Beitragssatz nach dem RV- Nachhaltigkeitsgesetz und Rentenversicherungsbericht 2004 in 2010 bzw. 2012 unter 19 Prozent liegen sollte, um dann allmählich bis 2020 auf 20 Prozent anzusteigen, während im Gesetzentwurf für 2010 ein Beitragssatz von 19,9 Prozent vorgesehen ist und dennoch bis 2020 der Beitragssatz 20 Prozent nicht überschreiten soll?
Wie unterscheiden sich die wirtschaftlichen Grundannahmen im RV- Nachhaltigkeitsgesetz gegenüber dem Gesetzentwurf der Rentenanpassung 2008, dass trotz einer Abweichung vom im Nachhaltigkeitsgesetz vorgesehenen Beitragssatzkorridors im Jahr 2010 in Höhe von 1,3 Beitragssatzpunkten (18,6 zu 19,9 Prozent) mit dem Gesetzentwurf Rentenanpassung 2008 noch behauptet werden kann, der Beitragssatzkorridor werde bis 2020 eingehalten?
Ist es zutreffend, dass seit Inkrafttreten des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes im Jahr 2005 die Beitragssatzziele des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes immer verfehlt wurden, wenn man berücksichtigt, dass 2006 der Beitragssatz nur aufgrund des 13. Monatsbeitrags gehalten werden konnte, der einer faktischen Beitragssatzerhöhung auf 20,6 Prozent im Jahr 2006 entspricht?
Spricht diese Verfehlung der Beitragsziele in den zurückliegenden Jahren nicht dafür, dass auch in den kommenden Jahren und insbesondere 2020 die Beitragssatzziele deutlich verfehlt werden, insbesondere da für 2010 mit dem Gesetzentwurf zur Rentenanpassung 2008 bereits eine Verfehlung der Beitragssatzziele aus dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz um 1,3 Prozentpunkte eingeplant ist?