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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der europäischen Gesetzesinitiativen im Bereich Pflanzenschutz auf Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Auswirkung von Beschlüssen des Europäischen Parlaments bei der ersten Lesung des Verordnungsvorschlags über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Auswirkungen einer Positivliste für Beistoffe, Planungssicherheit für die chemische Industrie und die Landwirtschaft, Folgen der Verminderung der zur Verfügung stehenden Wirkstoffe für die Bekämpfung von Schadinsekten und Pilzerkrankungen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und bei der Resistenzbildung, Verwirklichung des Gemeinsamen Binnenmarktes im Bereich Pflanzenschutzmittel

Fraktion

FDP

Datum

22.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/894223. 04. 2008

Auswirkungen der europäischen Gesetzesinitiativen im Bereich Pflanzenschutz auf Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Verordnungsvorschlag zur Reform der Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/414/EWG) – KOM(2006)388 vom 12. Juli 2006 – verfolgt die Europäische Kommission nach eigener Aussage insbesondere folgende Ziele: Eine Stärkung des hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie die Vermeidung von unnötigen Wiederholungen bei Tierversuchen, eine Verbesserung der Funktion des Binnenmarktes und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU, die Harmonisierung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für Landwirte in den verschiedenen Mitgliedstaaten, mehr Transparenz und die Aktualisierung der Verfahren.

Die Verfolgung dieser Ziele ist richtig. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen sich an den tatsächlichen Erfordernissen orientieren und geeignet sein, zum Erreichen der genannten Ziele beizutragen. Bei näherer Prüfung der genannten Vorlage ist jedoch festzustellen, dass ein Teil der Vorschläge diesen Anforderungen nicht gerecht wird, sondern sogar kontraproduktiv wirkt. Darüber hinaus hat das Europäische Parlament am 23. Oktober 2007 in Erster Lesung zahlreiche Beschlüsse gefasst, die der Verwirklichung der von der Europäischen Kommission angestrebten Ziele ebenfalls entgegenstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Beschlussfassung über die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln erfolgen?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Beschlüsse des Europäischen Parlaments am 23. Oktober 2007 während der Ersten Lesung zur oben genannten Vorlage einen Paradigmenwechsel bedeuten, der in der Konsequenz auf die Abschaffung des chemischen Pflanzenschutzes zielen könnte, und wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung die Beschlüsse des Parlaments und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland?

3

Welche Defizite sieht die Bundesregierung im derzeitigen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, und werden diese durch den vorgelegten Richtlinienentwurf aufgehoben?

4

Wie beabsichtigt die Bundesregierung zu verhindern, dass allgemeine, nicht normative und damit nicht vollziehbare Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel, wie derzeit in Artikel 52 gefordert, Bestandteil von cross compliance werden?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass eine Positivliste für Beistoffe gefordert wird, und welche Auswirkungen hat dies nach Einschätzung der Bundesregierung?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Bestimmungen in Artikel 1 Nr. 7 und 8, die die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zusätzlich einschränken, an verschiedene Bedingungen knüpfen und auch deren totales Verbot ermöglichen?

7

Mit welchen Vorschlägen will die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über den Entwurf der Richtlinie sicherstellen, dass für die chemische Industrie die für die Entwicklung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen notwendigen Rahmenbedingungen und eine Berechenbarkeit der Zulassungsbedingungen, für den Groß- und Einzelhandel die Planbarkeit des Handels mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sowie für die Landwirtschaft die ausreichende Verfügbarkeit von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln bei der Produktion gewahrt wird?

8

In welcher Weise sollten nach den Vorstellungen der Bundesregierung Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die biologische Vielfalt oder das Ökosystem bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Berücksichtigung finden?

9

Gibt es wissenschaftlich abgesicherte Testmethoden und Bewertungskriterien für die Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die biologische Vielfalt sowie auf das Ökosystem, und wenn ja, welche sind dies, durch wen sind diese festgelegt worden, und wenn nein, wie erfolgt eine Bewertung der Wirkung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen hinsichtlich dieser beiden Kriterien?

10

Wie sind die Kriterien „neurotoxisch“ und „immuntoxisch“ im Zusammenhang mit der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen definiert?

11

Treffen nach Einschätzung der Bundesregierung die Berechnungen des Europäischen Pflanzenschutzverbandes (ECPA) zu, dass durch die Anwendung der vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Ausschlusskriterien für Wirkstoffe nur noch ein Drittel der 280 Wirkstoffe, die nach Abschluss des Altwirkstoffprogramms im Jahre 2010 noch zugelassen sind, für den Pflanzenschutz zur Verfügung stehen werden, und wenn nein, welche Einschätzung hat die Bundesregierung?

12

Welche Folgen haben die drastische Verminderung der zur Verfügung stehenden Wirkstoffe für die Bekämpfung von Schadinsekten in der Landwirtschaft und im Gartenbau, und stehen nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend Pflanzenschutzmittel zur Verfügung, um Qualitätseinbußen und Ertragsminderungen zu vermeiden?

13

Welche Folgen haben die drastische Verminderung der zur Verfügung stehenden Wirkstoffe für die Bekämpfung von Pilzerkrankungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau, und stehen nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend Pflanzenschutzmittel zur Verfügung, um auch unter ungünstigen Witterungsbedingungen Pilzbefall bekämpfen zu können und eine Belastung von Nahrungs- und Futtermitteln mit hochtoxischen Pilzgiften sowie Ertragsminderungen zu vermeiden?

14

In welchen Bereichen erwartet die Bundesregierung nach der geplanten Verminderung der Zahl der zugelassenen Wirkstoffe Behandlungslücken, in welchen Bereichen könnte nach Einschätzung der Bundesregierung die Verminderung der zugelassenen Wirkstoffe zu Resistenzbildungen führen, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diese Fehlentwicklungen zu vermeiden?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Experten, dass im Rahmen der nationalen vergleichenden Bewertung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in der Vergangenheit von Behörden Entscheidungen getroffen wurden, die sich in der Folge als nachteilig erwiesen haben, da die Entwicklung der Wirkstoffpalette anders als erwartet erfolgt ist, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese Fehlentwicklungen zu korrigieren?

16

Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Öffentlichkeit angesichts der kritischen bis ablehnenden Einstellung zum chemischen Pflanzenschutz über den Nutzen des chemischen Pflanzenschutzes für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, die Gewährleistung einer hohen Qualität landwirtschaftlicher Produkte und die Ertragssicherheit in der Landwirtschaft zu informieren?

17

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Gemeinsame Binnenmarkt auch im Bereich Pflanzenschutzmittel verwirklicht wird und künftig bei vergleichbaren Verhältnissen den deutschen Landwirten dieselben Pflanzenschutzmittel wie allen anderen Landwirten in der Gemeinschaft zur Verfügung stehen?

18

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass im Hinblick auf den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unter vergleichbaren Klima- und Produktionsverhältnissen gleiche Anwendungsbedingungen gelten und in vergleichbarer Weise die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt wird?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge des Europäischen Parlaments zum Verordnungsvorschlag im Hinblick auf das europäische und deutsche Ziel zum Abbau von Bürokratie?

Berlin, den 23. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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