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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Fehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Bahn AG

<span>Weigerung einer Nachversicherung aus dem Beamtenverhältnis geschiedener Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG, Anzahl der Betroffenen, einschlägige Gerichtsverfahren, Einzelfragen betr. rentenversicherungsrechtliche und beamtenrechtliche Rechtslage sowie Einwirken der Bundesregierung als größter Einzelaktionärin</span>

Fraktion

FDP

Datum

14.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/895823. 04. 2008

Fehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Bahn AG

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach Angaben der Bundesregierung weigern sich die Deutsche Post AG und Postbank AG in 158 Fällen und die Deutsche Telekom AG in 27 Fällen unter Hinweis auf Verjährung, für ehemalige verbeamtete Mitarbeiter Nachversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung zu entrichten. Für die Deutsche Bahn AG hat die Bundesregierung noch keine Zahlen genannt.

Seit der Privatisierung haben die Unternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Bahn AG eine große Zahl an beamtenrechtlichen Planstellen abgebaut. Am 30. November 2007 waren noch immer 46 631 Beamte für die Bahn tätig (Bundestagsdrucksache 16/7541). Für diese Personen ist nach ihrem Ausscheiden, wenn sie dadurch ihre Pensionsansprüche verloren, eine Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen.

Weigert sich der ehemalige Arbeitgeber, diese Nachversicherung durchzuführen, entsteht bei den betroffenen Personen eine Versorgungslücke. Denn nach einem Urteil des Bundessozialgerichts entstehen ohne Nachversicherungsbeiträge keine rentenrechtlichen Pflichtbeitragszeiten (Az. B 13 R 27/07 R). Daher ist die Rentenversicherung nicht verpflichtet, Personen, für die keine Nachversicherungsbeiträge entrichtet wurden, eine Rente auszuzahlen. Die Bundesregierung hat sich bisher nicht dazu geäußert, ob sie diese Versorgunglücke aus Steuermitteln schließen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Beamte sind seit der Privatisierung der Deutschen Bahn AG vorzeitig ausgeschieden, und haben dabei ihre Pensionsansprüche verloren?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Deutsche Bahn AG für ehemalige verbeamtete Mitarbeiter trotz entgegenstehender Rechtspflicht keine Nachversicherungsbeiträge bei der Rentenversicherung entrichtet hat und dies verweigert?

3

Wenn ja, wie viele Personen sind von diesem geschilderten Problem betroffen?

4

Um welche Summen geht es bei dem Problemkreis nicht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Bahn AG jeweils für die Betroffenen und insgesamt für die Deutsche Bahn AG, beziehungsweise für welche Spanne von Jahren werden die Nachversicherungsbeiträge verweigert?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Gerichtsverfahren, bei denen es um die Nachentrichtung verweigerter Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Bahn AG geht?

6

Wann sind die ersten Aufforderungen ehemaliger Beamter der Deutschen Bahn AG bei der Deutschen Bahn AG eingegangen, Rentenversicherungsbeiträge noch nachzuentrichten?

7

Hat die Bundesregierung bei der Deutschen Bahn AG bisher Einfluss dahingehend ausgeübt, dass diese Rentenversicherungsbeiträge ehemaliger Beamter nachentrichtet werden?

8

Sieht die Bundesregierung eine Verpflichtung oder sogar Rechtspflicht dahingehend, dass sie als Alleineigentümer der Deutschen Bahn AG darauf zu drängen hat, dass die Altersversorgung ehemaliger Beamter nach den vertraglichen Regelungen eingehalten werden muss?

9

Liegen bereits rechtskräftige Urteile vor, nach denen Deutsche Telekom, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG und Deutsche Bahn AG erfolgreich die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge verweigert haben unter Verwendung der Einrede der Verjährung?

10

Werden die betroffenen Personen eine Lücke in der Altersversorgung hinnehmen müssen, wenn die Deutsche Telekom, Deutsche Post AG und Postbank AG und Deutsche Bahn AG erfolgreich die Nachversicherung verweigern und andererseits nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch die Rentenversicherung nicht zur Entrichtung einer Rente verpflichtet ist?

11

Wird die Bundesregierung zur Schließung einer solchen Lücke in der Altersversorgung der betroffenen Personen die Nachversicherung bei der Rentenversicherung durch Steuermittel übernehmen in den Fällen, in denen sich Deutsche Telekom, Deutsche Postbank AG und Deutsche Post AG und Deutsche Bahn AG weigern?

12

Wird die Bundesregierung auf anderem Wege die Versorgungslücken der betroffenen Personen schließen, wenn weder die Deutsche Telekom, Deutsche Postbank AG und Deutsche Post AG und Deutsche Bahn AG die Nachversicherungsbeiträge entrichten noch die Deutsche Rentenversicherung den Betroffenen eine Rente für die Zeiten auszahlt?

13

In welchen anderen Unternehmen sind in den letzten 15 Jahren Bundesbeamte beschäftigt gewesen?

Berlin, den 23. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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